Magdeburg (dpa) - Die Länder-Innenminister sehen noch reichlich Beratungsbedarf beim Vorstoß des Bundeskriminalamts zu einem Punktesystem für schwerkriminelle Ausländer. «All diese Fragen sind nicht ganz einfach», sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Mittwochabend in Magdeburg. So ...

Kommentare

(18) k293295 · 28. November 2018
@13,14: Dem Opfer hilft z. B. der "Weiße Ring" oder auch die jeweilige Landesopferhilfe. Über ihre Rechte werden Opfer viel zu selten aufgeklärt. Das ist ein eklatanter Fauxpas ALLER am Strafrecht beteiligten Behörden. Opfer haben in Deutschland sehr viele Rechte, aber kaum eine staatliche Stelle klärt sie darüber auf. Ich finde das wirklich furchtbar.
(17) k293295 · 28. November 2018
- 2 - Beschleunigte Verfahren gibt es in Deutschland, siehe <link> Das kommt aber nicht in jedem Falle in Frage. Und natürlich braucht es auch dafür freie Kapazitäten, sprich: Dafür muss ein Richter erstmal Zeit haben - und das bei der Überlastung unserer Gerichte wg. "Maschendrahtzaun-Klagen".
(16) k293295 · 28. November 2018
@14: Mit Dir kann man ja vernünfig reden, also: WICHTIGSTES Kriterium für U-Haft ist der DRINGENDE Tatverdacht, also quasi am besten auf frischer Tat ertappt. Mehrere Zeugen, die den Täter eindeutig identifizieren können, sind da auch ganz gut. Ja, bei Intensivtätern wäre mir recht, wenn Haftrichter schneller mal die U-Haft anordnen würden. Wer 3 mal auf der Straße jemanden zusammenschlägt, hat das mindestens 1 mal zu oft tun können. Da ist aber die Staatsangehörigkeit egal. - 2 -
(15) Joey · 28. November 2018
@10 Ich habe das so verstanden, daß die Täter natürlich auch für die Taten normal wie jeder bestraft werden. Daß ab einer bestimmten Punktezahl, also hier wohl 60 angedacht, jedoch eine Abschiebung aufgrund der Straftaten möglich wäre. Wobei ich bezweifle, daß sowas, gerade bei minderjährigen Asylanten, durchgesetzt werden könnte, vor allem, wenn man nicht weiß, woher sie kommen oder wo sie noch Familie haben.
(14) thrasea · 28. November 2018
@13 Angenommen, der Täter wird nach Syrien abgeschoben - trotz Lebensgefahr. Und wer hilft dann dem Opfer? Du siehst, dadurch würde sich gar nichts ändern. @12 Ja, das ist mir schon klar. Vielleicht würde ein Richter bei einem Intensivtäter objektiv eher eine Wiederholungsgefahr sehen. Inwieweit es der Justiz möglich ist, bestimmte Verfahren zu priorisieren, weiß ich leider nicht.
(13) ausiman1 · 28. November 2018
@9) du meintest HZ4 und nicht HIV bezogen hat. (leichte Verwechslung). Ab einer bestimmten Grenze soll seine Ausweisung angeregt werden. ANGEREGT ????? Wir können den Vergewaltiger nicht nach Syrien fliegen weil dort ist er Represalien ausgeliefert ! Und wer hilt dem Opfer ????? Die bleibt auf der Strecke.
(12) k293295 · 28. November 2018
@11: Untersuchungshaft ist an andere Kriterien gebunden, z. B. Wiederholungs-, Flucht- oder Verdunklungsgefahr, und darf die Strafe nicht vorwegnehmen. Schnellere Verfahren sind generell wünschenswert, scheitern aber an mangelndem Justizpersonal. @9: Super! Nach diesem deinem Kommentar hast du 330 Punkte auf deinem Konto. Tschüß!
(11) thrasea · 28. November 2018
@9 Seit wann ist es kriminell bzw. eine Straftat, nicht Deutsch zu sprechen? Und was bitte hat Kriminalität damit zu tun, wer wann wo welche Steuern zahlt? Wer gut Deutsch spricht, hat 3 Diebstähle frei - oder wie soll man deinen Kommentar verstehen? @10 Die Idee ist, ein festes Kriterium zu definieren, ab dem jemand als Intensivstraftäter gilt. Bisher gibt es eine solche Definition nicht. Darauf könnte man dann Maßnahmen aufbauen, z.B. Untersuchungshaft oder schnellere Verfahren.
(10) bluesky · 28. November 2018
D.h. also, die Bevölkerung ist den Straftaten ausgesetzt, bis die 60 Punkte erreicht sind. Oder wie muss man das verstehen? Die Kriminalität soll doch bekämpft werden und nicht noch durch Belohnungspunkte aufrecht erhalten werden.
(9) chrisiwe · 28. November 2018
die Grundidee ist nicht schlecht. Aber man sollte dies anders aufziehen: Kein Deutsch = 30 Punkte auf dem Konto, kein Willen deutsch zu lernen 30 Punkte auf dem Konto. Pro Diebstahl 30 Punkte, Bei Gefängnis = 60 Punkte, alle andere delikte gleich mit 60 Punkten belegen. Kann aber nur auf asylbewerber angewendet werrden, Weil jeder, wer hier geboren ist, und auch nur HIV bezieht, zahlt, oder zahlte mal steuern, oder in die Kassen ein. Ein Asylant nicht. Meine Meinung
(8) k463269 · 28. November 2018
wie viel punkte wäre den eine Vergewaltigung, ist das dann ein Mittelschweres verbrechen, und 1 Punk? Ich sehe es schon kommen, ich frag mich was der punkte Müll soll, die sollen so bestraft werden wie alle in Deutschland FERTIG!!
(7) Chris1986 · 28. November 2018
@6 Passt ja grundsätzlich zu dem 3 Strikes System das ich immer mal wieder in den Raum werfe.
(6) colaflaschi · 28. November 2018
Würde ja für ein 2, bis maximal 3 Punktesystem plädieren (übrigens nicht nur für Asylbewerber, sondern auch für Deutsche): Bei Diebstahl, oder wenn man mal Drogen genommen hat, oder anderen kleineren Delikten gibts erstmal einen (eine zweite Chance hat jeder verdient, zumindest wenn man niemanden umgebracht, behindertenreif geschlagen oder vergewaltig hat, oder sonstige schwere Straftat). Für den Rest gibts dann 2, oder 3 Punkte, und ab dann heisst es entweder Abflug, oder Knast.
(5) dorschkarsten · 28. November 2018
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man auf so einen geistigen Dünnsch.... kommen kann! Diebstahl =1 Punkt! 60 Punkte = Abschiebung, bedeutet ca. 59 mal Diebstahl ist okay?
(4) Tommys · 28. November 2018
Merkwürdig ... klingt ja beinah wie ein Belohnungssystem..... Frage: Wieviel ist "erlaubt" bis zur Gefängnisaufnahme /Abschiebung??? Wie hätten sie es denn gerne? 25 Punkte wären ok?? Hmm, Punkteverteilung etwa so? Straßenbahn beschmieren = 1, Laterne umknicken = 2, Leute anpöbeln /schubsen = 3 , Einbruch = 4, Autodiebstahl=5, Freundin aus Ehrenverletzung töten = 7, Jemandes Arm abhacken = 8, Vergewaltigung 9 , Tötung unter Alkoholeinfluss=10, etc. . Achtung: Wer Ironie findet, bitte behalten!
(3) Chris1986 · 28. November 2018
@2 Das muss schon verhältnismäßig bleiben. In einem gewissen Maße kann man gerade junge Menschen auch hier noch erziehen aber es gibt natürlich Grenzen bei denen jedem normalen Menschen klar sein sollte, dass das falsch ist und da sollte tatsächlich der Heimflug recht zeitig angetreten werden. Was es aber auf keinen Fall mehr geben darf (und das betrifft alle), dass Menschen frei rumlaufen die man in die Rubrik Intesivtäter einordnen kann.
(2) dicker36 · 28. November 2018
So ein Quatsch. Ich würde so sagen: Als Asylsuchender sind er oder sie grundsätzlich auf Bewährung hier, wenn man sich nicht benehmen kann, wie auch immer geartet, ist der nächste Flug in die Heimat gebucht, auch das Alter spielt dabei keine Rolle.
(1) Herbie · 28. November 2018
Sollte man denen am besten in die Stirn eintätowieren. Dessen Stirn dann keine freie Stelle mehr aufweist, wird dann abgeschoben. Herr Pistorius, wo leben Sie eigentlich? Es wird kaum andere Politiker geben, die Ihre Idee befürworten werden.
 
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