Zehntausende offene Verfahren

Bamf kämpft mit Menge der Asylanträge – 33 Millionen Euro Zusatzkosten pro Jahr
Sonntag, 04.02.2018 | 00:01
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
dpa/Silas Stein Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind immer noch 57.693 Asylverfahren offen

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise sind im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) immer noch 57.693 Asyl-Ver­fah­ren offen. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, ist davon jedes vierte Verfahren län­ger als 15 Mo­na­te anhängig.

Und das kommt  den Steuerzahler teuer zu stehen: Denn müssen Asylbewerber so lange auf einen Bamf-Bescheid warten, bekommen sie nicht mehr nur einfache Asylbewerberleistungen, sondern gleich Sozialhilfe. Dadurch verdoppeln sich die staat­li­chen Zahlungen, zu­sätz­lich wer­den Miet­kos­ten über­nom­men. Bei 14.000 offenen Verfahren, die länger als 15 Monate beim Bamf anhängig sind, bedeutet das Zusatzausgaben von jährlich mindestens 33 Millionen Euro.

„Hier fehlt mir jedes Verständnis“

So erhielt auch eine zehnköpfige Flüchtlingsfamilie in Leipzig laut eines Bescheids der örtlichen Ausländerbehörde von März 2017 rund 7300 Euro im Monat, weil auch sie länger als 15 Monate auf den Bamf-Bescheid warten musste. Be­hör­den-Spre­che­rin Bri­git­te Laux wollte sich auf An­fra­ge nicht konkret zum Fall äu­ßern, sagte aber: „All­ge­mein ist je­doch zu sagen, dass die Be­schei­de, die vom Land­rats­amt Land­kreis Leip­zig in An­ge­le­gen­hei­ten des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes er­stellt wer­den, in ihrer äu­ße­ren Er­schei­nung dem Schrift­stück ent­spre­chen.“ In­zwi­schen hat die Be­hör­de Straf­an­zei­ge gegen Un­be­kannt ge­stellt, weil der Be­scheid im In­ter­net auf­ge­taucht ist.

Der Ber­li­ner Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Kai Weg­ner von der CDU for­dert nun eine Ge­set­zes­än­de­rung. Der „Bild am Sonntag“ sagte er: „Es ist ein Skan­dal, dass un­se­re So­zi­al­hil­fe man­chen Flücht­lings­fa­mi­li­en Ein­künf­te er­mög­licht, von denen Nor­mal­ver­die­ner nur träu­men kön­nen. Hier fehlt mir jedes Ver­ständ­nis. Die Ge­set­ze müs­sen schnellst­mög­lich an­ge­passt wer­den. Das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz muss für das ge­sam­te Ver­fah­ren gel­ten – egal, wie lang es dau­ert.“

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