Taubenschutz & Consulting / Fa. Ökologische Solarreinigung
Taubenschutz & Consulting / Fa. Ökologische Solarreinigung
Dec 4, 2017
GESETZLICHE MITWIRKUNGSPFLICHT DES PHOTOVOLTAIKEIGENTÜMERS Das Baurecht §32 und die Arbeitsstättenverordnung stellen Anforderungen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Als "Gefahrbringer" besteht für den PV Betreiber die Verpflichtung die Arbeitssicherheit bauseits zu gewährleisten. Soll das Dach für technische Wartungs- und Reinigungsarbeiten der Photovoltaikanlage betreten werden, müssen Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz vorhanden sein. Für den Kaminkehrer kennt man es. Auf jedem Hausdach mit Feuerungsanlagen sind Leitern und Podeste fest installiert. Für die Wartung und Reinigung einer Photovoltaikanlage müssten ebensolche Podeste, oder Sekuranten und Seilsicherungssysteme angebracht sein. In der ÖKOLOGISCHEN SOLARREINIGUNG: Für eine handwerklich saubere und "hundertprozentige Arbeit" braucht man stets einen guten Stand und eine ungefährliche Arbeitsposition. Steile, rutschige und bauseits gefährliche Dächer werden von uns deshalb grundsätzlich nicht betreten. Hier wird von der Arbeitsbühne, dem Gerüst oder von einer anderen sicheren Steighilfe gearbeitet. TIPP: Ist die Photovoltaikanlage in geeigneter Weise installiert, gibt es für uns grundsätzlich die Möglichkeit dort entsprechende Sicherungssysteme anzubringen, die wir nach Beendigung der Arbeiten auch wieder rückstandslos, ohne jegliche Spuren oder Beschädigung entfernen. Dies ist mit einem akzeptablen zeitlichen Aufwand verbunden.
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