Schluss mit der Doppelzüngigkeit des deutschen Rechtssystems! #FreeAbe #NoCensorship

Schluss mit der Doppelzüngigkeit des deutschen Rechtssystems! #FreeAbe #NoCensorship

Startdatum
20. April 2016
Petition an
Angela Merkel (CDU) (Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland) und
Petition geschlossen.
Diese Petition hat 3 Unterschriften erreicht

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Abe Treiner

Mein Name ist Adolf B Treiner, bevorzuge jedoch Abe Treiner genannt zu werden und bin 58 Jahre alt. Ich habe eine Website zur Dokumentation von Begebenheiten aufgesetzt, welche nicht meinen Vorstellungen einer rechtsstaatlichen und ethisch / morali­schen Wesenseinheit entsprechen. Unabdingbare Meinungs- und Redefreiheit ist der Kern einer Demokratie, die nicht durch vorgeschoben Rechtfertigung außer Kraft gesetzt werden darf. Unsere Historie zeigt, dass dieses irgendwann zu einer nicht umkehrbaren unheilvollen Entwicklung führen kann. Bitte unterstützen Sie meine Petition zur Sicherstellung einer uneingeschränkten Meinungsfreiheit.

#FreeAbe #FreeSpeech #FreeThought #FreeOpinion #FreeExpression #RightsEquality

#NoOpinionSuppression #NoCensorship #NoPretendedJustice

@GerJudiciary @BPrGauck @Merkel @GerMdBs @GerMdLs

P.S. Der Hash-Tag #FreeAbe bezieht sich auf den Anspruch der freien Meinungsäußerung für den Verfasser.

 

Forderung der Petition

  • Die Petition fordert die unabdingbare Einhaltung des Grundrechtes der freien Meinungsäußerung, ohne jegliche Abhängigkeit von einer öffentlichen Wahrnehmung.
  • Die Petition fordert den Verzicht auf vorgeschobene Begründungen zur Vortäuschung einer Rechtsstaatlichkeit.
  • Die Petition fordert die Einhaltung der grundgesetzlich garantierten Rechtsgleichheit, ohne jegliche Abhängigkeit von einer öffentlichen Wahrnehmung.
  • Die Petition fordert einen Verzicht jeglicher Maßnahmen, welche nicht mit grundgesetzlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden können.

 

 Adressaten der Petition

Die Petition richtet sich an:

  •  An Rechtsorgane in Deutschland
  • An alle Abgeordente des Bundestages
  • An alle Abgeordnete der Länderparlamente
  • Zur Kenntnisnahme an den Bundespräsidenten Joachim Gauck
  • Zur Kenntnisnahme an die Bundeskanlerin Angela Merkel

 

Sachlage und Hintergründe

Der Verfasser der Petition hat Dokumentationen über, von ihm empfundene Missstände in seinem Blog publiziert und beruft sich, seinem Gewissen folgend, hierbei auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Dokumentationen beinhalten lediglich sachliche Darlegungen von Geschehnissen, ohne jegliche Verunglimpfungen oder Verleumdungen, welche der Verfasser nicht mit seinen rechtsstaatlichen und ethisch/moralischen Vorstellungen in Einklang zu bringen vermag.

Seit Veröffentlichung seiner Dokumentation wird der Verfasser von Rechtsorganen und Anwälten mit Einstweiligen Verfügungen überschüttet, die zweifelsohne eine Absicht verfolgen den Verfasser durch Einschüchterung zur Aufgabe und zum Verzicht auf legitime Grundrechte zu nötigen. Die Anwendung derart drastischer Mittel gegen Bürger, die für sich lediglich das Grundrecht der freien Meinungsäußerung in Anspruch nehmen, wirft ein bezeichnendes Licht auf ein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in unserem Rechtssystem.

Die Rechtsorgane scheinen hierbei bewusst die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Rechtssache B. ./. DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 5709/09) sowie in der Rechtssache H. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 28274/08) zu missachten, indem Einstweiligen Verfügungen zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit jegliche Rechtfertigung abgesprochen sowie die Zulässigkeit der Offenlegung von Missständen ohne jegliche Einschränkung bestätigt wurde.

Die Rechtsbestimmungen zur freien Meinungsäußerungen wurden dereinst proklamiert aufgrund der katastrophalen Geschehnissen des 20. Jahrhunderts, um künftig überhaupt in der Lage zu sein, einer möglichen Wiederholung dieser Ereignisse zu begegnen. Die katastrophalen Geschehnisse des 20. Jahrhundert wurden maßgeblich durch unreflektiertes Handeln von Akteuren in Rechts- und Ausführungsorganen sowie von Akteuren in Unternehmen (Stichwort. Zwangsarbeit) verursacht. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Persönlichkeitsrecht darf deshalb nur auf Privatpersonen angewandt werden und nicht auf Funktionsträger in Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen, da hierdurch ansonsten die Absicht, derer, die bei der Formulierung der universalen Rechtsbestimmungen (AEMR, EMRK, GG) mitgewirkt haben, unterlaufen und in eine gegenteilige Motivierung verkehrt werden würde.

Nach Veröffentlichung wurden für Teile der Dokumentation des Verfassers Blockierungen erwirkt, mit der falschen Anschuldigungen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Ebenso wurde die Erreichbarkeit von Teilen seiner Dokumentation durch Seitenlöschungen unterbunden. Mit einer falschen Anschuldigung, der Verfasser würde Mails mit schadhaften Inhalten (Viren) verteilen, wurde versucht den Verfasser in geschlossene psychiatrische Einrichtungen einweisen stellen zu lassen. Seit Veröffentlichung seiner Dokumentation ist der Verfasser einem enormen Aufkommen von Mails mit schadhaften Inhalten (Viren und Trojanern) sowie einen Ansturm von Hacker-Angriffen gegen seine Systeme ausgesetzt.

Es dürfte keinerlei Zweifel darin bestehen, dass genannte Maßnahmen und Angriffsversuche eklatant den Rechtsgrundsätzen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte entgegen stehen und als Gradmesser eines rechtsstaatlichen Verständnisses einen erschütternden Einblick in Denkweisen von Rechtsorganen und anderen involvierten Institutionen vermittelt.

Die Überhäufung mit einstweilige Verfügungen, als Mittel zur Einschüchterung von Bürgern, um diese von der Wahrnehmung legitimer Grundrechte abzuhalten, kann in einem Rechtsstaat keinerlei Rechtfertigung erhalten. Jedem mit rudimentären Geschichtsbewusstsein werden jene Mechanismen nicht verborgen bleiben, welche wir gemeinhin mit Unrechtssystemen assoziieren, jedoch nicht mit Rechtssystemen, die einen rechtsstaatlichen Anspruch vorzugeben versuchen. Die Grundrechte zur freien Meinungsäußerung haben für jedermann/jedefrau einen allgemeingültigen Anspruch und ist nicht, wie uns Rechtsorgane ignorant, prätentiös und tendenziös zu vermitteln versuchen, lediglich ein zulässiger Anspruch für privilegierte Gruppierungen wie etwa Presseorganen.

Eine relativierende Rechtsauslegung, welche sich am Wahrnehmungsgrad der Öffentlichkeit orientiert, darf keinerlei rechtsstaatliche Rechtfertigung erfahren. Im Fall „Jan Böhmermann“ werden Gerichte vermutlich die Meinungsfreiheit, Freiheit der Kunst und Pressefreiheit als höherwertige Rechtsgüter einstufen. Bei analogen zugrunde liegenden Sachverhalten der Petition und vernachlässigbarem Wahrnehmungsgrad einer Öffentlichkeit mutiert diese etablierte Rechtsauslegung oftmals sehr schnell zu einer prätentiösen und tendenziösen Variante, wo plötzlich vorgebliche Persönlichkeitsrechte stärker gewichtet werden.

 

Petitionsbrief

http://abespetitions2improveworld.blogspot.com/2016/04/petitionfreeopinionbrief201604.html

 

Links zu Sachlage und Hintergründe

http://abespetitions2improveworld.blogspot.com/2016/04/petitionfreeopinioncompact201604.html


http://abespetitions2improveworld.blogspot.com/2016/04/petitionfreeopiniondetailed201604.html

 

Nachricht an Unterzeichner

Bitte unterzeichnen Sie meine Petition, damit die Missachtung der Meinungs- und Informationsfreiheit und Verantwortungswahrnehmung durch Rechtsorgane nicht länger mit vorgeschobene Begründungen missbraucht und als Farce eines Bekenntnisses zur Demokratie, zur Rechtsstaatlichkeit und zur freiheitlicher Grundordnung herhalten muss. Eine Missachtung dieser Grundsätze führt irgendwann unausweichlich zu einer nicht mehr umkehrbaren unheilvollen Entwicklung – dies sollten wir aus unserer Geschichte gelernt und daraus folgend Konsequenzen gezogen haben. Ohne uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit kann keine Demokratie bestehen. Nur mit Meinungs- und Informationsfreiheit kann die Kultur eines Fehlermanagements entstehen, um hierdurch in der Lage zu sein, unheilvollen Entwicklungen bereits frühzeitig zu erkennen und diesen vorzubeugen. Der derzeitige Anspruch der Unfehlbarkeit unseres Rechtssystems missachtet zweifellos das unzählige Versagen sowie die unzähligen Fehlentwicklungen ihrer eigenen Historie.

 

Bitte unterstützen sie die Petition, damit Rechtsstaatlichkeit hierzulande nicht als Privileg nur für jene gilt, die es sich Leisten können.

 

Links mit Hintergrundinformationen

http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-146095 Rechtssache B. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 5709/09)

http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-108773 Rechtssache H. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 28274/08)

http://PerceptionOfResponsibility.blogspot.com

http://HelheimOfEvildoers.blogspot.com

 

 

Petition geschlossen.

Diese Petition hat 3 Unterschriften erreicht

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Entscheidungsträger*innen

  • Angela MerkelChancellor of Germany
  • Heiko MaasBundesaußenminister
  • Angela MerkelBundeskanzlerin
  • Angela Merkel (CDU)Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
  • Heiko Maas, SPD (Justizminister der Bundesrepublik Deutschland)Justizminister der Bundesrepublik Deutschland