Anmeldung Nyrnland VI
Anmeldung Nyrnland VI, 10.-12.6.2017
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Im Moment sind alle Plätze SC-Plätze weg und es gibt nur noch 2 NSC-Plätze.
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Ich
für … Personen
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Gesinnung
Contage Spieler/ Charakter
Gruppe/ Orden
Magiebegabt?
Ziele meines Charakters auf diesem Con
Ängste bzw. Schwächen des Charakters
Was wären seine Wünsche?
Ich möchte
Allgemeine Geschäftsbedingungen *
1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.). 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. 3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andereT eilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern oder das Aufhalten und Bewegen in benannten Gefahrenbereichen; das Entfachen von offenem Feuer außerhalb dafür vorgesehener Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder überprüften Waffen oder Ausrüstungen, sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Der Veranstalter hat seiner Pflicht genüge getan, indem er auf evtl. Gefahrenbereiche bzw. -quellen hinweist oder besonders kennzeichnet, eine Absperrung ist nicht notwendig (siehe 1.) 4. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 5. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags hat. 6. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 7. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des Vorhersehbaren Schadens beschränkt. 8. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 9. Das Recht am eigenen Bild bleibt natürlich erhalten; Aufnahmen von Seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. 10. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie dem verwendeten Emblem von vom Veranstalter eingeführten Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 11. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig. 12. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angaben von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. 13. Eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung findet nicht statt. 14. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung wird der Teilnahmebeitrag vollständig und sobald als möglich zurückerstattet (jedoch erst nach der Veranstaltung!), abzüglich eines pauschalen Betrags von EUR 15,- zur Deckung der dadurch erstandenen Kosten. Die Rücktrittserklärung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Bei Rücktritt nach diesem Termin ist eine Rückerstattung des Teilnehmerbetrages nicht möglich. 15. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters. 16. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Larp-Bezahlung vor Ort nur gegen Aufpreis! 17. Sollte ohne Schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen. 18. Bei Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. 19. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. 20. Die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte unberührt.
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