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„Sozialwidriges Verhalten“: Kampf gegen Betrug? So streng wollen die Jobcenter Hartz-IV-Empfänger bestrafen
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Symbol der Bundesagentur für Arbeit
dpa/B. Wüstneck/Symbolbild Symbol der Bundesagentur für Arbeit.

Hartz-IV-Empfänger müssen sich auf ein deutlich strengeres Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit einstellen. Das geht aus einem Medienbericht hervor. So soll beispielsweise „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern stärker geahndet werden. Selbst Arbeitnehmer, die einfach nur das Berufsfeld wechseln, könnten bald als „Abzocker“ gelten.

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, will die Bundesagentur für Arbeit in Zukunft mit Personen, die ihre Hilfsbedürftigkeit selbst herbeiführen, strenger umgehen. „Sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-IV-Empfängern soll dabei streng geahndet werden.

Bisher konnten Empfänger nur zur Rückzahlung von Leistungen gezwungen werden, wenn sie ihre Notlage selbst verursacht hatten. Dies traf beispielsweise auf Personen zu, die ihr Geld beim Glücksspiel verloren hatten und dann Hartz IV benötigten. Das soll sich jetzt ändern. Laut „Bild“-Zeitung gelte dies nun auch, wenn die Betroffenen während der Bezugszeit nichts täten, um aus ihrer Notlage herauszukommen – oder sie vorsätzlich verschlimmerten.

Rückzahlungen der Leistungen bis zu drei Jahren

Die Bundesagentur für Arbeit nennt hier einige Beispiele. Der „Bild“-Zeitung zufolge fielen hierunter beispielsweise Hartz-Empfänger, die ein Jobangebot grundlos ablehnen und daher weiterhin auf die Unterstützung durch das Amt angewiesen sind. Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren und dann Hartz IV bräuchten oder Mütter, die sich weigerten, die Namen ihrer Kindesväter im Hinblick auf Unterhaltszahlungen anzugeben, gehörten ebenfalls hierzu.

Auch Personen, die in einen Berufsbereich wechseln möchten, in dem es keine Aussichten auf einen Arbeitsplatz gibt, sollen von den Kürzungen betroffen sein. Der "Bild"-Zeitung zufolge sollen Jobcenter in solchen Fällen die gezahlten Leistungen für bis zu drei Jahre zurückverlangen könnten. Das betreffe auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Gutscheine. Sogar Erben eines Hartz-IV-Empfängers sollen haftbar gemacht werden können.

Video: Brisante neue Studie - Die Ungleichheit wächst – und bremst Deutschlands Wachstum 

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