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Wirtschaft Gebühren

EU schafft das Bezahlen fürs Bezahlen ab

Wirtschafts- und Finanzredakteur
Keine Zusatzgebühren mehr beim Kauf mit Kreditkarte

Beim Onlinekauf sind die Kreditkartengebühren oftmals hoch. Doch ab dem 13. Januar fallen die Zusatzgebühren für alle gängigen Zahlungsmittel weg. Auch bei Überweisungen, Lastschriften und EC-Kartenzahlung.

Quelle: N24/Christin Brauer

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Wer Reisen oder Konzertkarten mit der Kreditkarte bezahlt, muss für den Einsatz häufig Gebühren zahlen. Die fallen bald weg, das betrifft viele Geschäftsbereiche. Nur Paypal-Kunden haben ein Problem.

Worum geht es

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All jene, die für das kommende Jahr eine Reise planen, sollten mit dem Kauf des Flugtickets noch ein paar Tage warten. Denn ab Mitte Januar wird der Kauf günstiger. Kunden der Lufthansa beispielsweise sparen ab dem 10. Januar bei jedem Einsatz der Kreditkarte bis zu 25 Euro.

Denn die seit vielen Jahren gerade bei Fluglinien oder auch Konzertveranstaltern üblichen Zusatzgebühren für den Karteneinsatz fallen weg. Spätestens ab dem 13. Januar sind Aufschläge für alle gängigen Zahlungsmittel wie Überweisungen, Lastschriften und Karten grundsätzlich verboten. Das gilt beim Onlineeinkauf genauso wie im Laden. So sieht es eine EU-Richtlinie vor, die nun in nationales Recht übertragen wird.

Nach und nach reagieren die Unternehmen auf das neue Gesetz. Die Deutsche Bahn änderte ihre Gebührenpraxis bereits bei der jüngsten Fahrplanumstellung am 10. Dezember. Zuvor verlangte sie von jedem, der im Internet, am Automaten oder am Schalter seine MasterCard- oder Visa-Kreditkarte zückte, bis zu drei Euro pro Ticket.

Lufthansa stellt zum 10. Januar um

Die Lufthansa plant für ihre Fluglinien – dazu gehören auch Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines – auf dem deutschen Markt die Umstellung nun genau einen Monat später zum 10. Januar, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Bezahlen fürs Bezahlen ist dann endgültig Vergangenheit.

Quelle: Infografik Die Welt

Vor drei Jahren griff der Gesetzgeber erstmals ein. Damals wurde festgelegt, dass jedem Kunden mindestens eine „gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit“ angeboten werden muss. Zudem darf der Aufschlag nicht über die Kosten hinausgehen, die „beim Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen“.

Der Händler darf also aus dem Bezahlvorgang kein eigenes kleines Geschäftsmodell machen, indem er von seinem Kunden mehr kassiert, als ihm selbst beispielsweise für die Kreditkartentransaktion berechnet wird. So wurde es in Paragraf 312a (4) des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgeschrieben.

Nun also die nächste Stufe: Im neuen Paragraf 270a des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels grundsätzlich für unwirksam erklärt. Es reicht also nicht mehr, dem Kunden nur ein gängiges Verfahren kostenlos anzubieten. Zusatzgebühren, auch „Optional Payment Charge“ genannt, können generell den Preis nicht mehr nach oben treiben.

Allerdings hat der Gesetzgeber immer noch Ausnahmen zugelassen. Bei Firmenkreditkarten und nicht so verbreiteten Kartenanbietern wie beispielsweise American Express sind Zahlungsentgelte weiterhin erlaubt.

Bei PayPal sind Gebühren weiter zulässig

Das Gleiche gilt, und hier könnte es in den kommenden Wochen noch spannend werden, für PayPal. Gesetzlich sind Gebühren für die Nutzung von PayPal weiterhin zulässig, obwohl der Bezahldienst viele Millionen Nutzer in Deutschland hat und damit als „gängiges“ Verfahren angesehen werden kann. Auf der Rangliste der beliebtesten Zahlungsmittel beim Onlinekauf liegt PayPal hinter „Kauf auf Rechnung“ und dem Lastschriftverfahren auf Platz drei.

Quelle: Infografik Die Welt
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Laut Handelsforschungsinstitut EHI wurden im vergangenen Jahr fast 18 Prozent aller Onlineumsätze per PayPal beglichen. Die Amerikaner sind damit in einer misslichen Lage. Zwar verzichten viele Händler bislang schon darauf, die je nach Verhandlungsmacht hohen Gebühren ihren Kunden in Rechnung zu stellen. Doch dort, wo es geschieht, könnte der Dienst künftig gegenüber den dann gebührenfreien Kreditkarten an Beliebtheit verlieren.

Deshalb informierte PayPal seine deutschen Kunden bereits Ende Oktober darüber, dass man zum 9. Januar 2018 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern werde. Während in den PayPal-Nutzungsbedingungen bislang lediglich davon abgeraten worden sei, ein Zahlungsmittelentgelt („Surcharging“) für das Bezahlen mit PayPal im Onlineshop zu erheben, so sei dies Händlern nun nicht mehr gestattet, teilte PayPal mit. Verstößt ein Händler gegen das Verbot, behält sich das Unternehmen das Recht vor, das Konto des Händlers zu sperren.

Sondervereinbarungen mit PayPal

Werden also auch Bahn und Lufthansa ihre Praxis bei PayPal-Zahlungen ändern müssen? Dort gilt bislang das Gleiche wie bei Kreditkarten. Nein, heißt es unisono aus beiden Unternehmen. „Für Verbraucherkreditkarten, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegeben wurden, sowie Firmenkreditkarten und PayPal fällt die OPC wie bisher an“, hieß es bei Lufthansa. 1,65 Prozent des Kaufpreises, maximal 25 Euro.

Eine Bahn-Sprecherin sagte: „Die Deutsche Bahn wird bei PayPal-Zahlungen ab 50 Euro weiterhin ein Zahlungsmittelentgelt erheben.“ PayPal und die Deutsche Bahn stünden in einem Vertragsverhältnis, das Vorrang vor den AGB von PayPal habe. Auch hier werden also für PayPal-Zahlungen weiterhin Gebühren erhoben, gestaffelt bis zu drei Euro.

PayPal bestätigte indirekt die Darstellung der Bahn. Die Änderung der Nutzungsbedingungen zum 9. Januar gelte nur für Händler, deren rechtliche Beziehung zu PayPal über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sei.

Zumindest bei diesen beiden großen Spielern gerät der US-Zahlungskonzern also gegenüber anderen Bezahldiensten ins Hintertreffen. Ab dem 9. Januar wird man sehen, welche Händler ansonsten noch Sondervereinbarungen mit PayPal haben und an den Extragebühren festhalten.

Handel warnt vor steigenden Kosten

Grundsätzlich ist aber auch der Handel mit der neuen Regel bezüglich des Wegfalls von Zahlungsentgelten nicht besonders glücklich. „Dass ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel kostenlos angeboten werden muss, ist in Ordnung, welches das ist, hätte man aber weiterhin den Händlern überlassen sollen“, sagte Ulrich Binnebößel, Zahlungsexperte des Handelsverbands HDE, bereits, als das neue Gesetz verabschiedet wurde. Er reklamierte, dass dadurch die Verhandlungsposition der Händler gegenüber den Zahlungsmittelanbietern deutlich geschwächt werde.

Denn dann könne kein Händler dem Kreditkartenanbieter, der üppige Aufschläge verlangt, mehr damit drohen, die Gebühren eins zu eins an die Kunden weiterzugeben. „Wir wollen die Aufpreise nicht, aber brauchen sie als Druckmittel“, so Binnebößel. Er warnte vor steigenden Kosten für die Händler und damit letztlich auch höheren Preisen für die Kunden. Zunächst wird es für viele Kunden, gerade in den Bereichen Tourismus und Verkehr, einmal günstiger.

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