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Urheberrecht bei Twitter: Bielefelder Student scheitert vor dem Landgericht

Ein erfolgreicher Twitter-Post war ohne Erlaubnis auf Postkarten gedruckt worden. Laut Gericht ist das erlaubt.

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Ein Tweet ist nicht unbedingt urheberrechtlich geschützt, hat das Landgericht Bielefeld geurteilt. | © picture alliance / dpa

Ein Tweet ist nicht unbedingt urheberrechtlich geschützt, hat das Landgericht Bielefeld geurteilt. | © picture alliance / dpa

24.02.2017 | 24.02.2017, 20:20

Bielefeld. "Wann genau ist aus 'Sex, Drugs & Rock n Roll' eigentlich 'Laktoseintoleranz, Veganismus und & Helene Fischer' geworden?" Das fragte sich der Bielefelder Student, der unter dem Pseudonym @tomkraftwerk firmiert, vor Jahren bei Twitter. Der Tweet wurde über Nacht zum Internet-Hit - mit ungeahnten Folgen.

Eine findige Dame druckte den Satz auf Postkarten und verkaufte diese. Der Bielefelder Twitterer sah sein Urheberrecht verletzt und klagte. Bislang ohne Erfolg. Der Post weise "nicht die erforderliche Schöpfungshöhe auf", um urheberrechtlich geschützt zu sein, sagt das Landgericht Bielefeld.

Kein Schutz, weil ein Slogan

Zwar sei die Länge eines schriftlichen Werks nicht entscheidend bei der Beurteilung, ob es urheberrechtlich geschützt sein kann. Es sei allerdings lediglich der feststehende Begriff "Sex, Drugs & Rock n Roll" benutzt und in einen neuen Zusammenhang gestellt worden. Der Tweet entspreche also einem urheberrechtlich nicht schutzfähigen bloßen Slogan, heißt es vom Landgericht.

Tom Kraftwerk hatte für den Fall Prozesskostenhilfe beantragt. Bei der Entscheidung über deren Bewilligung muss das Gericht eine Erfolgsprognose für die Klage fällen - und die ging zu Ungunsten des Twitter-Nutzers aus.

Der Bielefelder Student, der im Juli 2016 bei Twitter erneut Aufmerksamkeit erregte, als er nach einem One-Night-Stand in der verschlossenen Wohnung der Lakenkomplizin aufwachte und darüber twitterte, hatte zu dem Fall gleich mehrfach Redebedarf:

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