Google-Formular 12.000 Löschanträge am ersten Tag
Das "Recht auf Vergessenwerden" wird von Google schon in großem Umfang eingefordert: Bereits am Tag, als das entsprechende Formular von dem Internetkonzern ins Netz gestellt wurde, gingen nach SPIEGEL-Informationen europaweit 12.000 Anträge auf Tilgung unerwünschter Suchergebnisse ein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können von Suchmaschinenbetreibern verlangen, dass sie Links nicht mehr anzeigen, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber dies ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.
Bislang können gelöschte Einträge auf chillingeffects.org , einem Projekt mehrerer US-Universitäten und einer Bürgerrechtsorganisation, einzeln nachvollzogen werden. Auch wer eine Löschung beantragt hat, ist in der Datenbank der Website sichtbar. "Das wird bei Suchtreffer-Entfernungen auf Grundlage des EuGH-Urteils so nicht sein. Wir werden auf den Schutz der Anonymität achten", sagte ein Google-Sprecher.
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