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Unister weist Vorwürfe zurück

Unister bietet nach eigenen Angaben grundsätzlich eine kostenfreie Zahlungsart an – es sei denn, die Airlines akzeptieren diese nicht

Unister bietet nach eigenen Angaben grundsätzlich eine kostenfreie Zahlungsart an – es sei denn, die Airlines akzeptieren diese nicht. Screenshot: ta

„Mit Erstaunen“ hat Unister Travel auf die Vorwürfe der Verbraucherzentrale Sachsen reagiert, irreführend für Zahlungsmittel zu werben. Diese hatte behauptet, in einem Test hätten „nur etwa 30 Prozent per Lastschrift gezahlt werden können“. „Diese Darstellung ist falsch“, sagt Kommunikationsdirektor Dirk Rogl, „denn das Lastschriftverfahren ist auf den Flugportalen von Unister Travel die kostenfreie, gängige Zahlungsart – und zwar bei allen Linienflügen“.

Man sei stolz auf die „innovative Buchungstechnologie“ von Fluege.de, die es ermögliche, die vielfältigen Steuern und Gebühren im Airline-Geschäft schon im ersten Buchungsschritt zu berechnen. Dass der Verbraucherschutz in seinen Tests dennoch in Einzelfällen auf Flugangebote stoße, für die keine gängige kostenfreie Zahlungsart angeboten werde, sei allerdings „nicht ganz von der Hand zu weisen“. Tatsache sei, so Rogl, dass es im Bereich der so genannten Billig-Airlines einige Ausnahmen gebe, die keine kostenfreie Zahlmöglichkeit nach deutschem Recht anböten. Und allein die Airlines bestimmten die Akzeptanz und die Kosten für ihre Zahlungswege.

Man beobachte, dass der „vermeintliche Mangel“ an kostenfreien Zahlungsmitteln im Airline-Geschäft immer weiter abnehme. „Im Sinne des Verbraucherschutzes ist es möglicherweise zielführend, dieses wichtige Anliegen bei einigen wenigen Airlines hervorzuheben, statt bei den Reisebüros, die die Flugtickets und die dafür fälligen Zahlungsgebühren der Fluggesellschaften im Auftrag ihrer Kunden lediglich vermitteln“, meint Rogl. Zudem halte Unister es für fair, wenn der Verbraucherschutz Sachsen seine Testmethodik veröffentlichen und die erhobenen Vorwürfe überdenken würde.  
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