Gastbeitrag : Gezieltes Töten erlaubt
Von Ulf Häußler
Lesezeit: 5 Min.
Legal, legitim, moralisch vertretbar - oder verwerflich? Dürfen Militär und Nachrichtendienste gegen besonders ausgewählte Personen mit dem Ziel vorgehen, sie zu töten? Ist das „ohne Beweiserhebung und Urteil“, so der Hinweis in einem Bericht, überhaupt zulässig? Wer als Antwort auf diese Fragen eine völkerrechtliche Befugnisnorm sucht, wird nicht fündig. Nach dem Völkerrecht ist Staaten und internationalen Organisationen erlaubt, was nicht - hier: durch das Recht des bewaffneten Konflikts oder die Menschenrechte - verboten wurde.
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