Gastbeitrag :
Gezieltes Töten erlaubt

Von Ulf Häußler
Lesezeit: 5 Min.
Im Völkerrecht findet sich kein Verbot, bestimmte Personen in Konflikten unschädlich zu machen. Solche Operationen gehören zur Praxis von UN und Nato.

Legal, legitim, moralisch vertretbar - oder verwerflich? Dürfen Militär und Nachrichtendienste gegen besonders ausgewählte Personen mit dem Ziel vorgehen, sie zu töten? Ist das „ohne Beweiserhebung und Urteil“, so der Hinweis in einem Bericht, überhaupt zulässig? Wer als Antwort auf diese Fragen eine völkerrechtliche Befugnisnorm sucht, wird nicht fündig. Nach dem Völkerrecht ist Staaten und internationalen Organisationen erlaubt, was nicht - hier: durch das Recht des bewaffneten Konflikts oder die Menschenrechte - verboten wurde.

Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.