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Infratest-Umfrage Mehrheit der Deutschen gegen Beschneidungsgesetz

Für den Bundestag ist die Angelegenheit erledigt, für das Volk noch nicht: Laut einer repräsentativen Studie ist die Mehrheit der Deutschen nicht einverstanden mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Beschneidung von Jungen.
Streitthema Beschneidung (Operationsbesteck): Keine Volksmehrheit für Gesetzgebung

Streitthema Beschneidung (Operationsbesteck): Keine Volksmehrheit für Gesetzgebung

Foto: Oliver Berg/ dpa

Hamburg/Berlin - 70 Prozent der Deutschen lehnen das vor rund zwei Wochen vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz zur Beschneidung von Jungen ab. Das ergab laut einer Vorabmeldung der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" eine repräsentative Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des Vereins Mogis (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren).

Lediglich 24 Prozent der 1000 am 18. und 19. Dezember Befragten halten das Gesetz für richtig. Die Regelung für religiös motivierte Beschneidungen, wie sie in der jüdischen und islamischen Kultur üblich sind, wurde am 12. Dezember von 434 Abgeordneten im Bundestag gebilligt, 100 stimmten dagegen, 43 enthielten sich. Das Gesetz besagt, dass Beschneidungen von Jungen im Kleinkindalter zulässig sein sollen, wenn die Eingriffe nach Regeln ärztlicher Kunst erfolgen. Allerdings dürfen die Knaben in den ersten sechs Lebensmonaten auch von Angehörigen einer Religionsgemeinschaft beschnitten werden, die für das kulturelle Ritual speziell ausgebildet wurden.

Nötig wurde die Neuregelung nach einem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Eine wochenlange öffentliche Debatte über die erzieherische wie religiöse Autonomie der Kindeseltern einerseits und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit andererseits folgte. Besonders belastet wurde die Diskussion durch die historische Vergangenheit Deutschlands im Dritten Reich, da sich immer wieder die Frage stellte, ob Deutsche vor allem jüdischen Mitbürgern ihre kulturellen Bräuche verbieten dürften.

Ein alternativer Gesetzentwurf, der eine Beschneidung nur bei Jungen ab 14 Jahren bei deren ausdrücklicher Einwilligung erlauben wollte, fand im Bundestag keine Mehrheit. Auch Änderungsanträge, mit denen weitere Auflagen für die Zulässigkeit religiöser Beschneidungen eingeführt werden sollten, erhielten keine Mehrheit.

bor/dpa

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