Eurozone: Litauen wird 2015 voraussichtlich 19. Mitglied

Am Mittwoch (16. Juli) stimmt das Europaparlament darüber ab, ob Litauen im kommenden Jahr den Euro einführen soll. Im Juni 2014 teilte die EU-Kommission mit, dass Litauen die Maastricht-Kriterien erfüllt und den Euro einführen kann. Endgültig wird der Ministerrat darüber Ende Juli entscheiden. Lesen Sie mehr darüber, wie bewertet wird, ob ein Land bereit ist der Eurozone, der derzeit 18 Mitgliedstaaten angehören, beizutreten.

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Wird Litauen 2015 das 19. Mitglied der Eurozone? ©BELGA/EASYFOTOSTOCK/Wolfilser

In den sogenannten Konvergenz-Berichten prüft die Kommission gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank die Fortschritte von derzeit acht EU-Mitgliedstaaten auf dem Weg in die Eurozone. Derzeit ist der Euro das gemeinsame Zahlungsmittel in 18 von 28 EU-Staaten.


Verpflichtende Euro-Einführung – mit Ausnahmen


Die Konvergenz-Berichte werden alle zwei Jahre vorgelegt, Mitgliedstaaten können diese aber auch kurzfristige anfordern. Die EU-Kommission untersucht dabei nur Staaten, die vertraglich an die Einführung des Euros gebunden sind.


Zwei Staaten sind davon ausgenommen: Großbritannien und Dänemark verfügen über vertraglich zugesicherte Ausnahmeregelungen (sogenannte Opt-outs). Sie müssen den Euro nicht einführen.


Informationen zum Entstehen und zur Erweiterung der Eurozone finden Sie in der Karte der Europäischen Zentralbank (Link rechts dieses Textes).


Die Maastricht-Kriterien

Um Teil der Eurozone zu werden, müssen EU-Mitgliedstaaten fünf Kriterien erfüllen. Diese wurden 1992 im Vertrag von Maastricht festgelegt.


  • Die jährliche Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten EU-Länder liegen.
  • Das jährliche Budgetdefizit darf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts nur in Ausnahmefällen überschreiten. Der Staatsschuldenstand darf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen. Wenn er darüber liegt, muss die Verschuldung ausreichend und in angemessener Geschwindigkeit rückläufig sein.
  • Der langfristige Zinssatz auf Staatsanleihen darf nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
  • Das Land muss zumindest für zwei Jahre am europäischen Wechselkursmechanismus teilgenommen haben. Dieser beschränkt die Abweichung der Wechselkurse von Euro und nationalen Währungen.
  • Auch die Gesetzgebung eines Staates muss alle Voraussetzungen zur Einführung des Euros entsprechend den Verträgen erfüllen. Dies betrifft vor allem die Unabhängigkeit und Rolle der nationalen Zentralbank.

Letztes Wort


Nach Vorliegen eines positiven Konvergenz-Berichts fällen die Regierungen der EU-Staaten im Rat die endgültige Entscheidung über den Beitritt eines Landes zur Eurozone. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und unter Berücksichtigung der Empfehlung der Europäischen Kommission.


Das jüngste Mitglied der Euro-Familie


Lettland führte den Euro am 1. Jänner 2014 ein. Das Land hatte am 5. März 2013 formell um eine Konvergenz-Überprüfung ersucht. Am 5. Juni 2013 veröffentlichte die Kommission gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank den Konvergenz-Bericht. Darin bescheinigten sie Lettland die Euro-Reife.


Am 21. Juni 2013 gaben die Euro-Staaten entsprechend der Kommissions-Empfehlung grünes Licht für den Beitritt. Am 27. und 28. Juni 2013 begrüßte der Europäische Rat die Erfüllung der Konvergenz-Kriterien durch Lettland. Am 3. Juli 2013 gab das Europäische Parlament eine Stellungnahme ab und am 9. Juli 2013 erhielt Lettland schließlich auch durch die Staats- und Regierungschefs im Rat der EU grünes Licht für den Beitritt zur Eurozone.