Datenschutz :
Das vergessene Grundrecht

Von Gerhart R. Baum, Constanze Kurz, Peter Schantz
Lesezeit: 9 Min.
Der Schutz privater Daten ist zwar gesetzlich gewährleistet, in der Praxis ist davon aber noch zu wenig zu spüren.
Vor fünf Jahren wurde das IT-Grundrecht zum Schutz der digitalen Privatsphäre eingeführt. In der Praxis spielt das neue Recht bisher kaum eine Rolle. Das muss sich ändern.

Heute vor fünf Jahren, am 27.Februar 2008, verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur „Online-Durchsuchung“ und schuf gleichzeitig ein neues Grundrecht. Es erhielt einen etwas sperrigen Namen: Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, oft kurz „IT-Grundrecht“ genannt. Das Gericht war - mit weitem Vorsprung vor vielen Politikern - im Informationszeitalter angekommen. Dies war nicht zuletzt ein Verdienst des damaligen Verfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem in seinem letzten Verfahren als Berichterstatter vor seinem Ausscheiden aus dem Gericht.

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