Datenschutz : Das vergessene Grundrecht
Von Gerhart R. Baum, Constanze Kurz, Peter Schantz
Lesezeit: 9 Min.
Heute vor fünf Jahren, am 27.Februar 2008, verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur „Online-Durchsuchung“ und schuf gleichzeitig ein neues Grundrecht. Es erhielt einen etwas sperrigen Namen: Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, oft kurz „IT-Grundrecht“ genannt. Das Gericht war - mit weitem Vorsprung vor vielen Politikern - im Informationszeitalter angekommen. Dies war nicht zuletzt ein Verdienst des damaligen Verfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem in seinem letzten Verfahren als Berichterstatter vor seinem Ausscheiden aus dem Gericht.
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