Energiewende :
Regierung plant neue Umlage auf Strompreis

Von Andreas Mihm, Berlin
Lesezeit: 2 Min.
Ein Seekabel im Querschnitt
Der Ausbau der Windparks vor der Küste hakt, weil die Anbindung an das Stromnetz schwierig ist. In der Regierung wird jetzt die Einführung einer neuen Umlage über die Stromrechnung erwogen.

In der Bundesregierung wird die Einführung einer neuen Umlage zur Sicherung der Stromerzeugung in Nord- und Ostsee über die Stromrechnung erwogen. Sie soll einspringen, wenn ein Windparkbetreiber wegen eines Leitungsschadens oder fehlender Anbindung an das Landnetz Strom zwar erzeugen, aber nicht in das Netz einspeisen und deshalb kein Geld verdienen kann. Das geht aus einem der F.A.Z. vorliegenden Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, dem das Umweltministerium dem Vernehmen nach aber noch nicht zugestimmt hat. Bisher muss für etwaige Ausfälle der Netzbetreiber haften.

Weil die Risiken mit einem bis zu dreistelligen Millionenbetrag nur teilweise versicherbar sind und die Wirtschaftlichkeit der Investitionen verschlechtern, hatte der für die Nordsee-Anbindung verantwortliche Netzbetreiber Tennet gedroht, den Ausbau einzustellen.

Offshore-Windpark in der Nordsee
Offshore-Windpark in der Nordseedapd

Um das und Verzögerungen der Energiewende zu verhindern, hat die Regierung zugesagt, vor der Sommerpause die Haftung zu begrenzen. Nach dem Vorschlag bekäme der Windparkbetreiber bei Unterbrechungen ab dem 15.Tag 80 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erstattet. Der Netzbetreiber könnte die Kosten mittels der neuen „Offshore-Anbindungs-Umlage“ auf die Stromrechnung überwälzen. Der Betrag würde dort separat ausgewiesen, Kunden könnten erkennen, welcher Kostenanteil auf diese Umlage entfällt.

Welche Kosten der Netzbetreiber abwälzen kann, soll vom Grad des Verschuldens abhängen. Bei grober Fahrlässigkeit betrüge der Eigenanteil 25 Prozent, bei vorsätzlichem Handeln müsste er die Kosten ganz übernehmen. Auch soll der Netzbetreiber eine Versicherung abschließen müssen. Um deren Beitrag würde im Schadenfall die Beteiligung der Stromkunden kleiner ausfallen.