Parlamentskorrespondenz Nr. 593 vom 25.06.2013

Sozialausschuss gibt grünes Licht für Pflegekarenz

Pflegefonds wird bis Ende 2016 verlängert, Arbeiter und Angestellte bei Entgeltfortzahlung im Katastrophenfonds gleichgestellt

Wien (PK) – Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen müssen, können künftig bis zu drei Monate in Karenz gehen bzw. ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren. Ein entsprechendes Gesetzespaket wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats gebilligt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber zustimmt. Als Ersatz für den Lohnausfall ist eine staatliche Unterstützung in der Höhe des Arbeitslosengeldes vorgesehen.

Die Opposition äußerte zwar Bedauern darüber, dass kein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit verankert wird, letztendlich fiel der Beschluss im Ausschuss aber einstimmig.

Rasch reagiert haben die Abgeordneten auch auf die Hochwasserkatastrophe: Künftig wird es keinen Unterschied mehr zwischen Arbeitern und Angestellten geben, was die Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall betrifft. Wer persönlich von einer Katastrophe wie Hochwasser, Lawinen, Sturm oder Muren betroffen ist und aus diesem Grund nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, erhält sein Gehalt weiter. Bisher waren für Arbeiter die jeweiligen Kollektivverträge maßgebend.

Keine Mehrheit erhielt hingegen ein von der FPÖ vorgeschlagenes Maßnahmenpaket für freiwillige HelferInnen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer betonte, er habe nach der Hochwasserkatastrophe intensive Gespräche mit den Blaulichtorganisationen geführt, diese lehnten eine verpflichtende Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen jedoch selbst ausdrücklich ab. Für nicht administrierbar hält er den Vorschlag, Freiwilligenarbeit bei der Pensionsberechnung zu berücksichtigen.

Weitere Beschlüsse des Sozialausschusses betreffen die Verlängerung des Pflegefonds bis Ende 2016 und die verpflichtende elektronische Anmeldung von Beschäftigten bei den Gebietskrankenkassen. Außerdem werden das Mutterschutzgesetz und das Väterkarenzgesetz geändert, um auch gleichgeschlechtlichen PartnerInnen zu ermöglichen, Elternkarenz in Anspruch zu nehmen, wenn sie ein Kind des Partners bzw. der Partnerin adoptiert haben. Beim Bezug von Familienbeihilfe gibt es künftig eine Einschleifregelung für den Fall, dass die Einkommensgrenze von 10.000 € jährlich überschritten wird.

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sollen kurzfristigen Pflegebedarf abdecken

Laut Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (ARÄG, 2407 d.B.) sollen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit jeweils für eine Zeitspanne zwischen einem Monat und drei Monaten vereinbart werden können. Damit will die Politik die Betreuung von nahen Angehörigen im Falle eines unerwartet auftretenden Pflegebedarfs erleichtern, etwa wenn die bisherige Betreuungsperson kurzfristig ausfällt. Als Ersatz für den Lohnausfall gibt es nicht nur finanzielle Hilfe vom Staat, die öffentliche Hand übernimmt auch die Beiträge für die Kranken- und Pensionsversicherung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist neben der Zustimmung des Arbeitgebers eine mindestens dreimonatige Beschäftigung im Betrieb. Zudem muss der bzw. die nahe Angehörige zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen oder an Demenz leiden. Bei Pflegeteilzeit darf die Arbeitszeit zehn Stunden nicht unterschreiten.

Grundsätzlich ist nur eine einmalige Beantragung von Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für einen nahen Angehörigen möglich. In Ausnahmefällen, wenn sich der Pflegebedarf wesentlich erhöht, kann aber auch eine zweite Vereinbarung abgeschlossen werden. Die Gewährung von Pflegekarenzgeld für eine pflegebedürftige Person ist auf maximal sechs Monate – bzw. 12 Monate bei besonderen Umständen – beschränkt. Zu beantragen ist das Pflegekarenzgeld beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, das künftig die Kurzbezeichnung "Sozialministeriumservice" führen wird.

Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld erhalten auch arbeitslose Personen, die wegen der Betreuung eines bzw. einer nahen Angehörigen nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sowie Personen, die eine Familienhospizkarenz zur Begleitung sterbender Angehöriger bzw. schwerst erkrankter Kinder in Anspruch nehmen oder ihre Arbeitszeit zu diesem Zweck reduziert haben.

Insgesamt rechnet das Sozialministerium damit, dass jährlich rund 2.460 Personen Pflegekarenzgeld erhalten werden, die Kosten in der Anfangsphase werden auf rund 5,5 Mio. € geschätzt. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen Anfang 2014.

Opposition: Pflegekarenz ist guter Schritt, aber ausbaufähig

Im Rahmen der Debatte zur Pflegekarenz wertete Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) die Änderungen im Arbeitsrecht als sozialpolitischen Meilenstein. Während in anderen Ländern über den Abbau von Sozialleistungen diskutiert werde, komme es in Österreich noch immer zu qualitativen Verbesserungen, meinte auch ihr Fraktionskollege Wolfgang Katzian. Allerdings hätte auch er sich gewünscht, dass es einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Pflegekarenz gibt, sagte er, man werde nun jedenfalls auf Kollektivvertrags- und Betriebsebene an dieser Frage weiterarbeiten.

Seitens der ÖVP begrüßten die Abgeordneten Johann Höfinger, Ridi Steibl und August Wöginger die Novelle, die ihrer Meinung nach wesentliche Verbesserungen bringt. Immerhin gebe es einen Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld, gab Wöginger zu bedenken. Außerdem seien mit dem ARÄG insgesamt wichtige Verwaltungsvereinfachungen verbunden. Abgeordnete Steibl erinnerte zudem bereits bestehende Angebote im Pflegebereich.

Es handle sich um einen guten, aber ausbaufähigen Schritt, urteilte Abgeordneter Karl Öllinger (G). Er bedauerte vor allem, dass es keinen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz gibt, vielmehr sei diese von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Unverständlich ist für ihn auch die Tatsache, warum man nicht zwischen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit wechseln kann. Dieser Meinung schloss sich auch FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein an. Sie erkundigte sich zudem, ob eine Ausweitung der Regelung auch auf Selbständige geplant sei. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) meinte, seine Fraktion werde sich bis zum Plenum überlegen, ob man dem Gesetzespaket als Ganzes zustimmen werde.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer erläuterte, man habe sich deshalb für maximal drei Monate Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit entschieden, weil diese Instrumente für eine Erstabklärung bei plötzlich auftretendem Pflegebedarf gedacht seien. Ein möglicher Wechsel zwischen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit hätte seiner Meinung nach zu viel Verwaltungsaufwand verursacht. Was die Frage des Rechtsanspruches betrifft, rechnet Hundstorfer grundsätzlich mit Verständnis von Seiten der Unternehmen. Ebenso verwies er auf den geltenden Motivkündigungsschutz.

Sozialversicherung: Unternehmen müssen Beschäftigte elektronisch anmelden

Was die Zuerkennung bzw. Erhöhung von Pflegegeld betrifft, wird es laut Arbeitsrechts-Änderungsgesetz in Hinkunft nur noch fünf statt sieben Entscheidungsträger geben. Die Pensionsversicherungsanstalt übernimmt in diesem Bereich Kompetenzen vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates.

Neu ist außerdem die Verpflichtung für Unternehmen, ihre Beschäftigten künftig ausschließlich elektronisch zur Sozialversicherung anzumelden – damit soll Missbrauch unterbunden und der administrative Aufwand gesenkt werden. Vor allem bei dubiosen Firmen erfolgen häufig Papiermeldungen, hält das Sozialministerium dazu in den Erläuterungen fest.

Beide Punkte wurden von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (B) ausdrücklich begrüßt. Sozialminister Hundstorfer nahm zur geplanten Umbenennung des Bundesozialamts in Sozialministeriumservice Stellung und meinte dazu, er beabsichtige mit der für eine Umbenennung notwendigen Verordnung vorerst noch zuzuwarten. Sein Ziel sei es jedenfalls, von der Bezeichnung "Amt" wegzukommen, für alternative Namensvorschläge sei er offen.

Änderungen bei der Elternkarenz, Einschleifregelung bei der Familienbeihilfe

In Form von Abänderungsanträgen haben die Koalitionsparteien in das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 schließlich noch neue Bestimmungen zur Elternkarenz und zur Familienbeihilfe eingebaut. Zum einen wird dadurch sichergestellt, dass eine Adoptivmutter bzw. ein Adoptivvater auch dann Elternkarenz bzw. Elternteilzeit in Anspruch nehmen kann, wenn es sich um das Kind eines gleichgeschlechtlichen Partners handelt.

Zum anderen greift bei der Familienbeihilfe künftig eine Einschleifregelung: Überschreiten die in Berufsausbildung stehenden volljährigen Kinder die geltende Einkommensgrenze von 10.000 € jährlich, wird die Familienbeihilfe nicht mehr zu Gänze gestrichen, sondern nur noch jener Betrag abgezogen, der über dieser Grenze liegt. Die Neuregelung soll bereits für das Kalenderjahr 2013 gelten, kommt jeweils aber nur für auf den 19. Geburtstag folgende Jahre zur Anwendung.

Der Abänderungsantrag zur Elternkarenz wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen, jener zur Familienbeihilfe fand auch die Unterstützung von FPÖ und BZÖ. Seitens der Grünen kritisierte Abgeordneter Öllinger die späte Vorlage der Abänderungen. Der ursprüngliche Kernentwurf zum Arbeitsrechts-Änderungsgesetz passierte den Ausschuss einstimmig.

Entgeltfortzahlung bei Katastrophen: Arbeiter und Angestellte werden gleichgestellt

Mitverhandelt mit dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz wurde ein Antrag der Koalitionsparteien auf Änderung des ABGB (2366/A). Er zielt darauf ab, Arbeiter in Bezug auf die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung im Katastrophenfall mit Angestellten gleichzustellen. Für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung müssen entweder der bzw. die Beschäftigte selbst oder nahe Angehörige von einer Katastrophe betroffen sein.

Darüber hinaus standen eine Reihe von FPÖ-Anträgen mit zur Diskussion. FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen sprechen sich dafür aus, den Kampf gegen Lohndumping und Sozialbetrug zu forcieren und in diesem Zusammenhang die Generalunternehmerhaftung auf weitere Risikobranchen auszudehnen (2209/A[E]). Zudem drängen sie darauf, die Öffnung des Arbeitsmarkts für Rumänien und Bulgarien zu verschieben (2321/A[E]) und ein Maßnahmenpaket für freiwillige HelferInnen zu schnüren (2332/A[E]). Konkret wird etwa vorgeschlagen, jahrelange Freiwilligenarbeit für Blaulichtorganisationen beim Pensionsanspruch zu berücksichtigen, Freiwillige bei der Aufnahme in den Öffentlichen Dienst zu bevorzugen sowie freiwilligen HelferInnen bei Katastrophen Sonderurlaub und Entgeltfortzahlung zu gewähren und die Kosten dafür dem Arbeitgeber zu refundieren. Außerdem sollen Freiwillige, die im Gesundheitsbereich tätig sind, nach Vorstellung der FPÖ weniger Selbstbehalte für Gesundheitsleistungen zahlen müssen.

In der Debatte ging es vor allem um den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie um die Forderung der FPÖ, Maßnahmen zugunsten freiwilliger HelferInnen zu setzen. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) war enttäuscht darüber, dass die Regierung ihre Versprechen bezüglich der Unterstützung von freiwilligen Helfern wieder nicht eingelöst habe, und wertete daher den diesbezüglichen FPÖ-Antrag als begrüßenswert.

Aus eigener Erfahrung im Bezirk Schärding wisse er, dass die Arbeitgeber beim letzten Hochwasser großes Verständnis aufbrachten und alle Angestellten, die freiwillig helfen wollten, freigestellt haben, erklärte demgegenüber Abgeordneter August Wöginger (V). Er verwies außerdem auf einen Erlass des Bundeskanzleramtes, Freiwillige bei der Aufnahme in den Öffentlichen Dienst bei gleichen Qualifikationen zu bevorzugen. Die geforderte Berücksichtigung beim Pensionsanspruch lehnte er ab, dies werde sogar von den Vertretern der Blaulichtorganisationen kritisch gesehen. Schließlich erinnerte Wöginger noch daran, dass die Übergangsfristen für die Öffnung des Arbeitsmarktes für Rumänen und Bulgarien von österreichischer Seite voll ausgeschöpft wurden.

Seitens der Grünen schloss sich Abgeordneter Karl Öllinger (G) der Forderung der FPÖ an, mehr gegen Lohn- und Sozialdumping zu tun. Er teile zu 70% bis 80% die Inhalte des FPÖ-Antrags, auch wenn er einige Punkte anders formulieren würde, sagte er. Abgelehnt wurde von Öllinger hingegen das von der FPÖ vorgeschlagene Maßnahmenpaket für freiwillige HelferInnen. Es wäre für ihn "absurd", die Höhe des Pensionsanspruches von Freiwilligentätigkeit abhängig zu machen.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) gab zu bedenken, dass das in Österreich zu verzeichnende Beschäftigungsplus vor allem auf die Zunahme ausländischer Beschäftigter zurückgehe. Österreichische ArbeitnehmerInnen drohten zunehmend vom Arbeitsmarkt verdrängt zu werden, warnte er und wies etwa auf Probleme im Burgenland hin. Problematisch ist für Neubauer auch der Umstand, dass es in Österreich Tausende Jugendliche gibt, die weder in Ausbildung stehen noch von der Arbeitslosenstatistik erfasst sind. In Anbetracht all dieser Umstände bekräftigte Neubauer die Forderung der FPÖ, die Arbeitsmarktöffnung für Bulgarien und Rumänien nach hinten zu verschieben.  

Neubauers Fraktionskollege Werner Herbert (F) hielt fest, angesichts der wertvollen Arbeit, die Blaulichtorganisationen für die Gesellschaft leisten, wäre es nur recht und billig, für sie einen Ausgleich zu suchen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer wertete das von der FPÖ vorgeschlagene Maßnahmenpaket für freiwillige HelferInnen allerdings als populistisch und drängte darauf, die im Raum stehenden Begünstigungen nüchtern zu analysieren. Er habe intensive Gespräche mit den Blaulichtorganisationen geführt, schilderte Hundstorfer, Tatsache sei, dass sowohl die Freiwilligen Feuerwehren als auch das Rote Kreuz und der Samariterbund eine verpflichtende Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen inklusive Entgeltfortzahlung ablehnten, weil sie Nachteile befürchten. Hundstorfer zufolge gibt es in diesem Bereich außerdem ohnehin wenig Probleme, weil es in allen Bundesländern Landesgesetze gebe, die die Entgeltfortzahlung für freiwillige HelferInnen im Katastrophenfall regeln. Nur bei bundesländerübergreifenden Einsätzen bestünden noch Lücken.

Überhaupt kein Verständnis zeigte Hundstorfer für die Forderung der FPÖ, Freiwilligenarbeit bei der Pension zu berücksichtigen. Er hinterfragte etwa, wie man einen dreitägigen Katastrophenhilfe-Einsatz pensionsrechtlich bewerten wolle. Nicht einmal die Betroffenen selbst könnten dem etwas abgewinnen, meinte er.

Generell bekräftigte Hundstorfer, die Regierung habe sich massivst bemüht, den freiwilligen HelferInnen nach der Hochwasserkatastrophe nicht nur danke zu sagen, sondern auch sinnvolle Maßnahmen zu setzen. So würden etwa die Mittel für die Anschaffung von Gerätschaften aufgestockt. Der Minister verwies außerdem auf den beitragsfreien bzw. beitragsbegünstigten Unfallversicherungsschutz für freiwillige HelferInnen und die Steuerabsetzbarkeit von Spenden an Blaulichtorganisationen.

Zur Thema Lohn- und Sozialdumping merkte Hundstorfer an, es würden regelmäßig Kontrollen von Unternehmen stattfinden. Abgeordneten Neubauer machte er auf das Projekt Jugendcoaching aufmerksam, das darauf abziele, Jugendliche zu unterstützen, die kurz vor ihrem Schulabschluss stehen und nicht wissen, wie es weitergehen soll. Man setze alles daran, die Zahl der Jugendlichen, die keine Ausbildung absolvieren und auch keiner Beschäftigung nachgehen, zu reduzieren.

Bei der Abstimmung wurden die von den Koalitionsparteien beantragte Änderung des ABGB und eine erläuternde Ausschussfeststellung einstimmig angenommen. Die Anträge der FPÖ zur Arbeitsmarktöffnung für Bulgarien und Rumänien und zur Unterstützung freiwilliger HelferInnen wurden von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt. Mit S-V-Mehrheit vertagte der Ausschuss den FPÖ-Antrag zum Thema Lohn- und Sozialdumping.

Pflegefonds wird um zwei Jahre verlängert und erhält mehr Mittel

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen sprach sich der Sozialausschuss für eine Änderung des Pflegefondsgesetzes (2323 d.B.) aus. Damit soll der im Jahr 2011 eingerichtete Pflegefonds um zwei weitere Jahre bis Ende 2016 verlängert werden. Gleichzeitig stellt der Bund mit 300 Mio. € im Jahr 2015 und 350 Mio. € im Jahr 2016 deutlich mehr Mittel als bisher bereit. Mit den Fondsgeldern sollen bestehende Pflegeleistungen abgesichert sowie mobile, stationäre und teilstationäre Dienste weiter ausgebaut werden. Ziel ist – im Sinne des "Case- und Caremanagements" – ein bedarfsgerechtes Angebot für jede pflegebedürftige Person in allen Bundesländern.

Förderungen gibt es künftig auch für innovative Pilotprojekte, etwa neue Formen der Betreuung demenzkranker Personen. Zudem erhalten die Länder mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung. So können nicht beanspruchte Mittel im Ausmaß von bis zu 40 Prozent in das Folgejahr übertragen werden. Vice versa ist aber auch ein teilweises Vorziehen der Mittelanforderungen möglich, und zwar bis zu 71,25 Mio. im Jahr 2013 und 36,25 Mio. € im Jahr 2014. Damit können Leistungen rascher ausgebaut werden, heißt es dazu in der Begründung eines Abänderungsantrags der Koalitionsparteien, der bei der Abstimmung von SPÖ, ÖVP und dem BZÖ unterstützt wurde.

Ein Entschließungsantrag der FPÖ (1997/A[E]), der mit der Änderung des Pflegefondsgesetzes mitverhandelt wurde und auf weitere Maßnahmen zur Entlastung pflegebedürftiger Angehöriger abzielt, fand nur die Zustimmung der Oppositionsparteien und wurde somit mehrheitlich abgelehnt.

Da er den S-V-Abänderungsantrag erst vor wenigen Stunden erhalten habe, werde er ihm im Ausschuss sicher nicht zustimmen, erklärte Abgeordneter Karl Öllinger (G). Hinsichtlich der Regierungsvorlage merkte der Sozialsprecher der Grünen kritisch an, dass der Pflegefonds abermals nicht dauerhaft abgesichert werde. Auch die Möglichkeit, Mittel übertragen zu können, halte er für sehr erklärungsbedürftig.

Auch Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) kritisierte, dass mit dem vorliegenden Gesetz abermals keine langfristige Sicherung der Pflege gewährleistet sei.

Abgeordneter Oswald Klikovits (V) sprach von einer notwendigen und natürlichen Weiterentwicklung des Pflegefonds. Dadurch werde sichergestellt, dass all jene Personen, die zu Hause gepflegt werden, eine Unterstützung erhalten. Ganz besonders erfreulich seien die zusätzlichen Gelder für den Hospizbereich. Dieser Meinung schloss sich auch sein Fraktionskollege August Wöginger an. Den Antrag der Freiheitlichen könne man ablehnen, da den darin enthaltenen Forderungen durch die Änderungen im Arbeitsrechtsgesetz entsprochen werde. ÖVP-Mandatar Franz-Joseph Huainigg hob positiv hervor, dass in Hinkunft auch innovative Projekte gefördert werden können und es mehr Mittel für den Hospizsektor gibt. Er würde sich wünschen, dass auch Leistungen für persönliche Assistenz aus dem Pflegefonds finanziert werden.

SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig sprach von einem wichtigen Schritt, der vor allem sehr wichtig für die Gemeinden sei, die dadurch entlastet werden. Auch sie hielt die Einbeziehung der Förderung von innovativen Projekten für sehr positiv.

Für Sozialminister Rudolf Hundstorfer war es völlig klar, dass im Pflegebereich immer wieder Weiterentwicklungen erforderlich sind. Dafür brauche es aber einen Interessensausgleich zwischen Bund und Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie eine Berücksichtigung der Vorgaben durch den Stabilitätspakt, gab der Minister zu bedenken. Er bat sodann um Verständnis dafür, dass der Abänderungsantrag so kurzfristig eingelangt sei. Durch die damit eingeräumte Möglichkeit, den Abruf von Mitteln vorzuziehen, soll unter anderem der raschere Ausbau von Pflegedienstleistungen in den Ländern und auch die Sanierung bestehender Einrichtungen gefördert werden. (Fortsetzung Sozialausschuss) sue/gs