Drucksache - 0790/XX  

 
 
Betreff: Bahnhof Zwickauer Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzBm/Fin
Verfasser:Schulze, KarstenHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.06.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
05.12.2018 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen der BVG dafür einzusetzen, dass die bisher geplante baubedingte Komplettsperrung des Bahnhofs Zwickauer Damm vom 30. Juli 2018 bis 30. Januar 2019 abgewendet wird. Stattdessen soll eine Lösung wie am Bahnhof Parchimer Allee mit einer halbseitigen Sperrung angestrebt werden.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des Beschlusses bei der BVG eingesetzt. Die BVG hat sich hierzu wie folgt geäert:

 

Wir haben die Möglichkeiten, einen „Teilbetrieb“hrend der Bauarbeiten auf dem U- Bahnhof Zwickauer Damm durchzuführen, geprüft. Aus Sicherheitsgründen können wir hier keine halbseitige Sperrung einrichten. Durch die gute Lage des Aufzuges in der Vorhalle muss ein Großteil der einzigen Zugangstreppe zum U-Bahnhof abgebaut und neu hergestellt werden. Hierfür ist es notwendig, statisch relevante Teile des Ingenieurbauwerks aufwendig zurückzubauen. Um die Durchbrüche für den Aufzugsschacht realisieren zu können, sind statisch und bautechnisch komplizierte Bauabsteifungen nahezu über die gesamte Bauzeit hinweg erforderlich. Im Bereich dieser Absteifungen, welche sich in der Bahnhofsmitte befinden, sind die Durchgangswege nicht breiter als 1 Meter. Die Breite für einen regulären Fahrgastbetrieb muss mindestens 2 Meter betragen. Im Fall einer Gefahr ist eine geordnete Evakuierung im U-Bahnhof nicht möglich, da die geforderten Flucht- und Rettungswege nicht den Bestimmungen entsprechend vorhanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir während der Bauarbeiten keinen sicheren Zugang für unsere Fahrgäste zur Verfügung stellen können. Wir versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen werden, schnellstmöglich den U- Bahnhof Zwickauer Damm barrierefrei auszubauen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20. November 2018

 

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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