Klage in Missbrauchsfall kam zu spät

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde von Walter Nowak abgewiesen. Der körperliche und sexuelle Missbrauch im Kinderheim Fischingen liege über 40 Jahre zurück und sei damit verjährt. Nowaks Anwalt bemängelt inhaltliche Fehler im Urteil aus Strassburg.

Katharina Brenner
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Der Anwalt Philip Stolkin und sein Mandant Walter Nowak reden in Stolkins Kanzlei in Zürich über den Fall. (Bild: Nana do Carmo)

Der Anwalt Philip Stolkin und sein Mandant Walter Nowak reden in Stolkins Kanzlei in Zürich über den Fall. (Bild: Nana do Carmo)

«Wir sind sehr enttäuscht», sagt Philip Stolkin. Der Zürcher Anwalt vertritt Walter Nowak bei der Klage gegen das ehemalige Kinderheim des Klosters Fischingen. Nowak beklagt, dort zwischen 1962 und 1972 körperlich und sexuell missbraucht worden zu sein. Das Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab. Jetzt argumentiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gleich. Angebliche Misshandlungen könnten nach 40 Jahren nicht mehr verfolgt werden. «Die Verjährung ist nicht mehr als Täterschutz», sagt Stolkin.

Bei einem ähnlichen Fall gab der EGMR Louise O'Keefe im Jahr 2014 Recht. Sie war Anfang der 70er-Jahre an einer katholischen Schule von ihrem Lehrer wiederholt sexuell missbraucht worden. Im Fall seines Mandanten habe das Gericht indes «mutlos» geurteilt, sagt Stolkin. Einen Grund dafür sieht er im zunehmenden Druck, der auf Strassburg ausgeübt werde. Er kritisiert das Urteil auch, weil es sich um Taten handle, die in den Bereich der Grundrechte fielen und nicht verjährbar seien.

«Das stimmt einfach nicht»

Zusätzlich bemängelt Stolkin «inhaltliche Fehler». Strassburg argumentiert: Weil bei Nowak bereits 1992 psychische Probleme und Rückenschmerzen diagnostiziert wurden, hätte er früher klagen können. «Das stimmt einfach nicht», sagt Stolkin. Zum damaligen Zeitpunkt habe Nowak den Grund für seine Leiden noch nicht gekannt. Erst als er 2011 in eine andere Wohnung gezogen ist, sei die Erinnerung zurückgekommen – neben dem Haus stand ein Kirchturm, der ähnlich aussah wie der in Fischingen.

Auf dieser Grundlage möchte Stolkin den Fall vor die Grosse Kammer des EGMR bringen. Er hat jetzt allenfalls drei Monate Zeit, um einen Antrag zu formulieren. Fünf Richter werden dann beurteilen, ob sie dem Antrag stattgeben. In der Grossen Kammer würden dann insgesamt 14 Richter das Urteil fällen. Bis es soweit ist, könnten zwei bis drei Jahre vergehen.

Klage im Thurgau

Im Thurgau ist eine Klage am Verwaltungsgericht hängig. Sie ist jedoch sistiert. Denn Stolkin und Nowak warten auf den Ausgang der Wiedergutmachungs-Initiative. Die Initiative gibt es seit 2014, als nächstes berät das Parlament darüber. Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplazierungen, also auch Heimkinder wie Walter Nowak, sollen dabei insgesamt 500 Millionen Franken erhalten. Nowak fordert 1,4 Millionen Franken Entschädigung. Bei einem durchschnittlichen Gehalt von 5800 Franken verteilt auf 20 Jahre seien sie auf diesen Betrag gekommen, sagt Stolkin. Derzeit lebt Novak von der IV-Rente. 1995 ist bei ihm offiziell die Invalidität festgestellt worden als Folge des Missbrauchs in seiner Kindheit.