Wirtschaft

Bundeskartellamt warnt Lebensmittelmarkt ist "hoch konzentriert"

Mittlerweile teilten vier große Ketten  mehr als 85 Prozent des gesamten deutschen Absatzmarktes.

Mittlerweile teilten vier große Ketten mehr als 85 Prozent des gesamten deutschen Absatzmarktes.

(Foto: picture alliance / dpa)

Vier große Ketten teilen fast den gesamten Lebensmittelmarkt in Deutschland unter sich auf. Zuletzt sorgte die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann für Wirbel. Das Bundeskartellamt sieht daher eine weitere Übernahme kritisch.

Das Bundeskartellamt warnt angesichts der geplanten Übernahme der Supermarktkette Coop durch den Branchenzweiten Rewe vor einer weiteren Konzentration im Lebensmittelhandel. Der Markt sei bereits "hoch konzentriert", sagte Behörden-Präsident Andreas Mundt dem Berliner "Tagesspiegel".

Mittlerweile teilten sich die vier großen Ketten Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland zählen, mehr als 85 Prozent des gesamten deutschen Absatzmarktes, sagte Mundt. Sie seien auch auf den regionalen Absatzmärkten sehr stark. Bei der geplanten Übernahme von Coop durch Rewe wolle sich sein Amt "wie bei Edeka/Kaiser's Tengelmann auch hier die betroffenen regionalen Märkte ansehen", kündigte Mundt an.

Rewe und Coop hatten im Mai ihre Pläne für eine "dauerhafte strategische Partnerschaft" angekündigt - rund zwei Monate nachdem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) trotz eines Vetos des Bundeskartellamts grünes Licht für die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka gegeben hatte. Nach Angaben von Rewe soll künftig die Belieferung und der Vertrieb des kompletten Lebensmitteleinzelhandelsnetzes der Coop über ein Gemeinschaftsunternehmen von Rewe und Coop erfolgen. Allerdings muss das Bundeskartellamt den Plänen noch zustimmen.

Die Coop, Deutschlands größte Konsumgenossenschaft im Lebensmitteleinzelhandel mit Sitz in Kiel, betreibt rund 200 Sky-Märkte sowie elf Bau- und Gartencenter in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Teilen Niedersachsens und Brandenburgs.

Im Fall Edeka/Tengelmann hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss untersagt, weil die Behörde eine erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen im Lebensmittelhandel vor allem im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen befürchtete. Durch einen Zusammenschluss würden den Handelsketten neue Preiserhöhungsspielräume eröffnet, warnte Mundt damals. Außerdem würden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt. Doch hatte Bundeswirtschaftsminister Gabriel bei seiner Entscheidung für eine Ministererlaubnis dem Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann Vorrang vor den Bedenken des Kartellamtes eingeräumt.

Quelle: ntv.de, kst/AFP/dpa

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