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Menschenrechtsbeauftragter zum Gesundheitszustand von Mohammad Ali Taheri

19.10.2015 - Pressemitteilung

Anlässlich aktueller Meldungen über den kritischen Gesundheitszustand des zum Tode verurteilten Iraners Mohammad Ali Taheri erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute (19.10.):

Ich bin äußerst besorgt über den sich stetig verschlechternden Gesundheitszustand von Mohammad Ali Taheri, der sich aus Protest gegen sein Todesurteil seit mehr als 60 Tagen im Hungerstreik befindet.

Seine Verurteilung erfolgte offenbar lediglich aufgrund seiner Weltanschauung und seiner religiösen Lehren. Sie stellt damit eine eklatante Missachtung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar, zu dessen Achtung und Schutz sich Iran völkerrechtlich verpflichtet hat.

Ich fordere Iran auf, das Todesurteil gegen Mohammad Ali Taheri umgehend aufzuheben und ihm bis zu seiner Freilassung uneingeschränkten Zugang zu seiner Familie, seinen Anwälten und zu umfassender medizinischer Versorgung zu gewähren.

Hintergrund:

Mohammad Ali Taheri, Gründer der spirituellen Bildungs- und Kultureinrichtung „Erfan-e-Halgheh“ („Mystik des Ringes“), wurde im Mai 2011 festgenommen und im Oktober 2011 wegen „Beleidigung der islamischen Heiligkeit“ zunächst zu fünf Jahren Haft, 74 Peitschenhieben und einer Geldstrafe verurteilt. In einem erneuten Verfahren wurde er im August 2015 zum Tode verurteilt.

Das Verfahren weist nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen zahlreiche Mängel auf; u.a. werde Taheri der Kontakt zu seinen Anwälten verwehrt. Der aktuelle Verfahrensstand ist unbekannt. Seit seiner Verhaftung soll er sich ununterbrochen in Einzelhaft im Teheraner Evin-Gefängnis befinden. Am 13.08.2015 ist Mohammad Ali Taheri aus Protest gegen die Verurteilung und gegen fehlenden Zugang zu seinen Rechtsbeiständen zum wiederholten Mal in Hungerstreik getreten.

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