Die neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit heißt Andrea Voßhoff und ist am Donnerstag vom Bundestag für fünf Jahre gewählt worden. Sie ist ausgebildete Juristin, hat als Anwältin gearbeitet und war 14 Jahre Bundestagsabgeordnete der CDU. Die Materie wird ihr wohl keine Mühe machen.

Dann beginnt aber auch schon die Kritik an der Entscheidung der Bundesregierung, Voßhoff zu nominieren. Der oder die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit soll kontrollieren, ob sich Ministerien und Behörden an den Datenschutz halten, ob sie die Privatsphäre der Bürger achten und ihnen Informationsfreiheit gewähren. Damit er oder sie das möglichst gut können, ist das Amt nicht nur unabhängig und keiner Fachaufsicht unterworfen. Es soll damit auch – so zumindest die Idee – als Gegenpol zum Innenministerium agieren und entsprechend besetzt werden.

Diese Idee wurde von der Bundesregierung nun offensichtlich aufgegeben. Voßhoff gilt nicht als Kritikerin der Linie des Ministeriums. Der Bayerische Rundfunk fasst ihre Positionen prägnant zusammen: "Die vom Bundesverfassungsgericht gestoppte Vorratsdatenspeicherung: Andrea Voßhoff war dafür. Die Internetsperren: Voßhoff war dafür. Die Onlinedurchsuchung, bei der mit einem speziellen Programm die Computernutzung von Verdächtigen aufgezeichnet wird: Voßhoff stimmte dafür. Das umstrittene und letztlich gekippte Acta-Abkommen: Voßhoff verteidigte es."

Peter Schaar, der zehn Jahre lang Bundesdatenschutzbeauftragter war und der seine Amtszeit am 17. Dezember planmäßig beendet hat, hatte all diese Initiativen abgelehnt.

Grüne nennen sie Fehlbesetzung

Entsprechend besorgt äußern sich Mitglieder der Opposition über Voßhoff. Es sei fraglich, ob ihre Besetzung das richtige Zeichen sei, sagte Jan Korte, der Vizevorsitzende der Linksfraktion. Die Linke wollte denn auch die Wahl verhindern und mit einer überfraktionellen Kommission nach einem neuen Kandidaten suchen, scheiterte mit diesem Vorhaben jedoch.

Auch die Grünen halten sie für einen Fehlgriff. Jan Philipp Albrecht, Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, findet, dass ihre Berufung der "Abschaffung" des Amtes gleichkommt. Konstantin von Notz, Innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, nannte es in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt eine "merkwürdig anmutende Personalentscheidung". Für ihn ist die Personalie Teil des Versuches der Union, "den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger auszuhöhlen".

Die Bürgerrechtler vom Verein Digitalcourage kritisieren "eine Personalentscheidung, die irritiert, denn Andrea Voßhoff hat bisher keinerlei Profil im Thema Datenschutz". "Mit dieser Personalentscheidung demonstriert die CDU/CSU ihren Unwillen, den Spähskandal ernst zu nehmen", so Rena Tangens von Digitalcourage. Gerade bei einer Großen Koalition brauche es niemanden, der Regierungsentscheidungen abnicke, sondern eine wirksame Kontrollinstanz für den Datenschutz.

"Neue Akzente"

Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) verteidigte die Personalentscheidung und bezeichnete Voßhoff als geschätzte Juristin und "gute und richtige Kandidatin" für das Amt.

Voßhoff selbst sagt noch nichts zu ihren Plänen. Es sei eine große Herausforderung, den Bürgerdatenschutz im Zeitalter des globalen Netzes zu schützen und vor allem anzupassen, sagte sie nach ihrer Wahl im Bundestag, "auch wenn ich vielleicht in Zukunft den ein oder anderen Akzent anders setze". Wie diese Akzente aussehen könnten, wollte sie jedoch nicht erklären. Die weltweite Überwachung durch die NSA hält sie für ein Problem, sie wolle sich um internationale Lösungen bemühen.

Voßhoff saß von 1998 bis 2013 für die CDU im Bundestag. In dieser Zeit war sie Mitglied im Rechtsausschuss und ab 2010 rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. Bei der letzten Bundestagswahl verlor sie allerdings in ihrem Wahlkreis in Brandenburg an der Havel gegen Frank-Walter Steinmeier. Auch ihr Listenplatz genügte nicht, um wieder in den Bundestag einzuziehen.