Ein Urteil des OLG Dresden könnte die Branche erschüttern – so mutmaßt zumindest Boris Raoul (Foto), Chef der Beklagten Unister Travel. Es geht darum, wie genau die Preisdarstellung von GDS-Systemen sein muss.
„Mit Erstaunen“ blickt Unister Travel laut eigenen Angaben auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden. Auf Bestreben des Verbraucher