Kommunaler Finanzausgleich :
„Juristisches Debakel“

Lesezeit: 3 Min.
Die Kürzungen beim Kommunalen Finanzausgleich sind verfassungswidrig.
Die Anfang 2011 in Kraft getretene Kürzung im Kommunalen Finanzausgleich ist wegen eines Verfahrensfehlers verfassungswidrig. Das entschied der Hessische Staatsgerichtshof.

Die Anfang 2011 in Kraft getretene Kürzung im Kommunalen Finanzausgleich ist wegen eines Verfahrensfehlers verfassungswidrig. Der Hessische Staatsgerichtshof gab am Dienstag einer vom Städte- und Gemeindebund unterstützten Klage der Stadt Alsfeld statt.

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