Kommunaler Finanzausgleich : „Juristisches Debakel“
Von Ralf Euler
Lesezeit: 3 Min.
Die Anfang 2011 in Kraft getretene Kürzung im Kommunalen Finanzausgleich ist wegen eines Verfahrensfehlers verfassungswidrig. Der Hessische Staatsgerichtshof gab am Dienstag einer vom Städte- und Gemeindebund unterstützten Klage der Stadt Alsfeld statt.
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.