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Frau bekommt Schmerzensgeld wegen kaputter Zugtoilette

Das WC eines Intercity-Waggons Das WC eines Intercity-Waggons
Quelle: dpa/frg jhe

Trier (dpa/lrs) - Weil die einzige Toilette im Zug defekt war, muss die Deutsche Bahn einer Frau ein Schmerzensgeld von 200 Euro zahlen. Der Deutschen Bahn Regio AG werde ein «Organisationsverschulden» zur Last gelegt, das zu einem «körperlichen Unwohlsein» der Frau geführt habe, teilte das Amtsgericht Trier am Dienstag über seine Entscheidung mit (Az.: 6 C 62/15). Die Frau hatte im Oktober 2014 auf der fast zweistündigen Fahrt von Koblenz nach Trier nicht auf Toilette gehen können, obwohl sie dringend musste.

Auf der Strecke hatte es keine längeren Stopps gegeben, so dass die Frau auch nicht zwischendurch an einem Bahnhof auf Toilette gehen konnte. Zudem sei sie nicht vor dem Betreten der Regionalbahn auf die defekte Toilette hingewiesen worden, hieß es. Sonst hätte sie sich am Koblenzer Bahnhof noch ein stilles Örtchen suchen können.

Die Bahn habe sich in zweifacher Hinsicht einer Pflichtverletzung schuldig gemacht, begründeten die Richter ihr Urteil. Einmal, weil es im Zug keine funktionierende Toilette gegeben habe, und zum zweiten, weil nicht dafür gesorgt wurde, dass die Fahrgäste eine zumutbare Alternative bekommen hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 400 Euro gefordert. Sie hatte es dem Gericht zufolge nach ihrer Ankunft in Trier nicht mehr rechtzeitig auf die Toilette geschafft.

dpa-infocom GmbH

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