Existenzgründer - was sind die Voraussetzungen?

Straßenschild mit der Beschriftung "Existenzgründung"
Existenzgründer erhalten Gründungszuschuss vom Arbeitsamt.
Als Existenzgründer können Sie steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Um als Existenzgründer zu gelten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Formell eröffnen Sie Ihren Betrieb, indem Sie beim Gewerbeamt Ihr Gewerbe anmelden oder dem Finanzamt Ihre freiberufliche Tätigkeit mitteilen. Sie gelten aber nicht zwangsläufig als Existenzgründer. Um die Vergünstigungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Existenzgründer nutzen zu können (zum Beispiel bei den Ansparabschreibungen), müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, steht in § 7g Abs. 7 EStG:

Existenzgründung: Voraussetzungen

  • Sie sind eine natürliche Person und haben in den letzten fünf Jahren vor der Betriebseröffnung keine Gewinneinkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt.
  • Außerdem waren Sie nicht zu mehr als zehn Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt.
Wer also verschiedene Betriebe nacheinander gründet, kann lediglich für den ersten Betrieb die Steuervergünstigungen nutzen. Manche Unternehmer versuchen die Regel zu umgehen, indem Sie den Ehepartner als Existenzgründer einsetzen.

Existenzgründer - das gilt bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Nicht nur natürliche Personen, auch Personengesellschaften (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft) oder Kapitalgesellschaften (zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) können vor dem Einkommensteuergesetz als Existenzgründer gelten. Bei Personengesellschaften müssen alle Mitunternehmer die Voraussetzungen erfüllen, die für eine natürliche Person gelten. Tritt der Gesellschaft eine Person bei, welche die Anforderungen nicht erfüllt, darf die Gesellschaft keine Rücklagen mehr bilden.

Eine Kapitalgesellschaft gilt dann als Existenzgründer, wenn die Beteiligungen nur auf solche Personen verteilt sind, welche den genannten Anforderungen des Einkommensteuergesetzes genügen. Auch der Käufer eines Betriebes kann als Existenzgründer gelten. Es sei denn, er hat den Betrieb geerbt oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übernommen.