Urteil:Abwerben von Mitarbeitern im Internet kann teuer werden

Wer über das Internet versucht, Beschäftigte abzuwerben, muss mit Geldstrafen rechnen - und die können erheblich sein. Das Landgericht Heidelberg verurteilte einen Mann, der über ein Business-Netzwerk versucht hatte, Mitarbeiter eines Konkurrenten zu rekrutieren.

Das Internet ist ein Marktplatz für Bewerber und Arbeitgeber. Auch wenn viele möglich ist, ist bei weitem nicht alles erlaubt: Wer in wettbewerbswidriger Weise über das Internetnetzwerk Xing Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens anschreibt, kann zu "erheblichen Zahlungen" verpflichtet werden. Das Landgericht Heidelberg entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass bei einer Abwerbung in bestimmten Fällen eine unzulässige geschäftliche Handlung vorliegt. Das Gericht gab damit einem Unternehmen aus dem IT-Bereich recht.

Zwei Mitarbeiter des Betriebs waren von einem Mitarbeiter eines anderen Unternehmens über Xing angeschrieben worden. Er hatte versucht, die beiden Beschäftigten abzuwerben. In bestimmten Fällen könne eine solche Abwerbung unzulässig sein, urteilte das Gericht. Der abwerbende Mitarbeiter muss nun 600 Euro an die Klägerin und 75 Prozent der Kosten für den Rechtsstreit zahlen.

Die Nachrichten hatte der Absender nach Gerichtsangaben über das Profil der Firma verschickt, für die er arbeitet. Er schrieb demnach, "Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind. Ich wünsche Ihnen einfach mal viel Glück. Bei Fragen gebe ich gerne Auskunft." Diese Formulierung wertete das Gericht als "wettbewerbswidrige Herabsetzung" des Arbeitgebers der Empfänger. Zudem könne die Wortwahl nur als Abwerbeversuch verstanden werden. Dieser sei wegen der "unlauteren Begleitumstände" aber unzulässig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: