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News / Die zehn größten Irrtümer im Umgang mit Bildrechten
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11.12.2013   News
Die zehn größten Irrtümer im Umgang mit Bildrechten
 
Im letzten Teil der Bildrechte-Serie fassen die "Bildbeschaffer" Michaela Koch und Alexander Karst noch einmal wichtigsten Irrtümer im Bildmanagement zusammen:

Microstock ist lizenzfrei!

Auch wenn Microstock-Agenturen oft den Begriff "Lizenzfrei" für sich selbst nutzen: Lizenzfrei sind Bilder, die bis auf salvatorische Einschränkungen (keine Diffamierung, keine Pornografie...) von Unternehmen uneingeschränkt eingesetzt werden können (siehe unten). Microstocks haben allerdings Einschränkungen (immer: die 1-Platz-Lizenz, meist: Auflagenbeschränkungen auf zum Beispiel 250.000 oder 500.000 Druckwerke und noch einige andere).

Für dieses Bild haben wir vor Jahren Geld bezahlt, klar können wir das wieder benutzen.

Das gilt nur für lizenzfreie Bilder und - falls die Einschränkungen noch greifen, Microstocks. Teure Bilder stammen meist aus lizenzpflichtigen Archiven, die für jede einzelne Nutzung neu lizensiert werden müssen: Sobald aus der Broschüre ein PDF gemacht wird, sobald die Broschüre neu gedruckt oder das Bild aus der Broschüre in die Anzeige wandern soll.

Das Bild ist lizenzfrei, das kostet nichts!

Hier war leider ein schlechter Übersetzer am Werk: Lizenzfrei bedeutet nicht "frei von Lizenzen", sondern "ohne weitere Vergütung" jenseits des Kaufpreises. Lizenzfreie Bilder werden mit Preisen von 50 bis 600 EUR angeboten, je nach Dateigröße. Nach dem Kauf entstehen keine weiteren Kosten, das stimmt allerdings. Ein Unternehmen, das mehr als 10 Abteilungen / Mitarbeiter mit diesem Bild arbeiten lässt, sollte eine Konzernlizenz anfragen und manche Anbieter schließen die Nutzung als Produkt (etwa Mousepads) aus.

Ab einer Gruppe von fünf Leuten ist kein Model Release mehr erforderlich

Absoluter Unfug. Wichtig ist: Wer "von seinem Freundeskreis" wiedererkannt wird und kein austauschbares, überflüssiges "Beiwerk" ist, hat ein Recht am Eigenen Bild und muss einer Nutzung des Bildes zustimmen. Das muss nicht schriftlich sein, mündlich unter Zeugen kann ausreichen. Wenn also aus einer größeren Gruppe eine Person z.B. in die Kamera schaut oder das Motiv so beeinflusst, dass er/sie nicht wegretuschiert werden soll, dann sollte ein Model Release vorliegen.

Das Bild hab ich in der Zeitung gesehen, das kann ich auch für meine Werbung nutzen

Nun ja, nicht immer. Zeitungen drucken Nachrichtenbilder ab und nutzen das Presserecht, um über Neuigkeiten in Text und Bild zu berichten. Da werden Prominente gezeigt oder Bilder von Modenschauen, die mit Rechten (Models, Modeschöpfer, Show-Gestalter) behaftet wären, die für die Werbung teuer werden können.

Das Fußballturnier war eine öffentliche Veranstaltung, da müssen die Eltern nicht um Erlaubnis gefragt werden, ob das Mannschaftsbild ihrer Jungs auf Facebook veröffentlicht werden darf!

Das sagt nur, wer keine Kinder hat. Natürlich darf über das Turnier berichtet werden mit Text und Bild und ohne benötigte Model Releases. Von der Presse, von den Sponsoren vielleicht noch - aber falls der Fotograf von einem der Eltern angesprochen wird, weil sie ihr Kind nicht auf Facebook sehen wollen, muss sich der Fotograf daran halten. Hintergrund: Man nennt es "konkludente Nutzung", wenn ein Fotografierter den Fotografen sieht, als Pressefotograf versteht und durch Nicht-Meckern der Veröffentlichung in der Presse zustimmt.

Ich will das Foto doch nur für eine Vertriebspräsentation benutzen, da muss ich niemanden fragen.

Der eine ist auf dem Standpunkt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Der andere denkt daran, dass Präsentationen gern zu Selbstläufern werden, inklusive der Bilder, und zack: steckt das Bild plötzlich auf der Website, in Filmen oder Broschüren und werden von den Crawlern der Bildagenturen gefunden, die eine Rechnung - oder schlimmer: eine Abmahnung - schicken.

Der Preis für das Bild ist mir zu hoch, da schieße ich es lieber nach!

Obacht: Plagiate werden gern geahndet. Vor Allem, wenn die Bildagentur ein Angebot schrieb, das dann nicht verkauft wurde. Da werden Fotografen zu Recht zickig, auch wenn die Grenze zwischen Plagiat und nicht schützbarer Bildidee fließend ist.

Ich habe doch eine 48 Megabyte große Datei gekauft - warum bekomme ich aber nur 3 Megabyte?

Die Bildgröße hier und die Dateigröße des (komprimierten) JPEG dort können verwirren. Die Bildgröße sehen Sie, wenn Sie das Bild zum Beispiel in Photoshop öffnen: Hier wird Ihnen die Pixel- oder Bildpunktzahl angezeigt, was die Dateigröße im unkomprimierten TIFF wäre, also die tatsächliche Höhe mal Breite mal drei (weil ja ein Bildpunkt aus RGB-Red, Green und Blue besteht). Wird diese Datei dann als JPG komprimiert, hängt es von der Vielzahl der Farben und der Qualität der Komprimierung ab, wie groß dann die JPG Datei wird.

Ich brauche das Bild unbedingt in 300dpi, weil ich groß drucken will!

Wer groß drucken will, braucht viele Pixel. "dpi" ist aber keine Pixel-Zahl, sondern nur der Faktor, der aussagt: Wie viele Pixel werden pro Zoll gedruckt. 300 dpi entsprechen dem Bilderdruck in Zeitschriften. Messewände werden mit 50 bis 100 dpi gedruckt, Plakate mit rund 20 dpi. Nehmen Sie die Pixelmaße der "langen Kante" geteilt durch 300 (dpi) mal 2,54 (von Zoll auf cm), um auf die tatsächliche Abbildungsgröße zu kommen.

Michaela Koch und Alexander Karst sind Die Bildbeschaffer GmbH aus Hamburg. Als Spezialagentur für Bildrecherche und Lizenzierung beraten sie Unternehmen und Agenturen in allen Fragen rund um das Bildmanagement.

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