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16.09.11 Brgerbeteiligung an Windkraftanlagen?

Analyse und Kritik Allgemein Zur Zeit wird verstrkt fr sogenannte Brgerbeteiligungen im Rahmen von WindrderBetreibermodellen geworben. Diese Werbung richtet sich in erster Linie an einen finanziell unerfahrenen Personenkreis, fr den eine Investition in Windenergie eine Glaubenssache ist. Diese Menschen sind sich der Risiken nicht bewusst, die mit diesen Beteiligungen verbunden sind. Sie erkennen nicht, dass die Gewinne, die durch die Abnahmepflicht des erzeugten Stromes zu berhhten Preisen erzielt werden, vorher von den Initiatoren der Modelle abgegriffen werden. Begnstigt wird der Erfolg dieser Betreibermodelle durch eine Vielzahl von Faktoren: Vollkommen unkritische Medien, die breit ber erste Spatenstiche berichten und den Initiatoren Gelegenheit geben, ausfhrlich ihre Konzepte in den glnzendsten Farben darzustellen. Die Atmosphre, die bei den Informationsveranstaltungen herrscht, erinnert an Kaffeefahrten. Finden solche Veranstaltungen in kirchlichen Rumen statt, haben sie im Bewusstsein der Teilnehmer den Segen der Kirche. Und wenn dann Landrte, Brgermeister und regionale Banken dieses Vorhaben untersttzen -umso besser. Die stndige Heraushebung der Selbstlosigkeit der Initiatoren. Ihre Ehrenamtlichkeit wird betont, es geht ihnen ausschlielich um eine bessere Welt, in der alle Menschen ber regenerativen Strom glcklich sind Es wre uerst unpassend, ihnen mit solch profanen Fragen zu kommen, wie, ob man sicher sein, seine Einlagen jemals wiederzusehen und ob die zugesagten Ertrge, niedrig genug, garantiert sind. Die Verschleierung der Risiken wird dadurch erleichtert, dass fr Genossenschaften die sogenannte Prospektpflicht nicht gilt, also keine umfassende Beschreibung stattfinden muss. Deshalb ist wohl auch diese Gesellschaftsform gewhlt worden. Im einzelnen: Im Rahmen des Anlegerschutzes nach 8f Verkaufsprospektgesetz (VerkProsG) unterliegen alle Formen von ffentlich angebotenen Unternehmensbeteiligungen der Prospektpflicht. In diesem Prospekt mssen alle Aspekte der Beteiligung umfassend dargestellt werden, insbesondere auch . das Insolvenzrisiko. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Angaben fehlen oder falsch sind, kann der Anbieter dieser Beteiligungen , z.B. die Bank, zum Schadenersatz verpflichtet werden. Der jeweilige Prospekt muss vorab der Bundesanstalt fr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prfung vorgelegt und von dieser genehmigt werden. So werden die Anleger umfassend geschtzt. Auch das ffentliche Angebot fr eine Beteiligung an eine Brgersolarstromanlage fllt grundstzlich unter diese gesetzliche Vorschrift. Aber diese Prospektpflicht gilt nicht fr Genossenschaften bzw. fr deren Initiatoren (VerkProsG 8f Abs.2 )! Htte z.B. das Projekt Windstark 1 die Gesellschaftsform einer GmbH, msste der genehmigte Verkaufsprospekt eine Umfang von ca 200 Seiten mit umfangreichen Risikoaufklrungen haben. Da mit Bedacht die Form der Genossenschaft gewhlt worden ist, gengt eine Broschre mit einem Umfang von 11 Seiten!

Projekt Windstark 1 Die offizielle Projektbeschreibung findet sich unter folgendem Link: http://www.energiegenossenschaftstarkenburg.de/unterlagen/informationen/projektbeschreibung_windstark_1.pdf Auffllig ist der Preis, der fr den Kauf eines Repower-Windrades in Rechnung gestellt wird: 3 500 000 EUR (S. 7)! Der marktbliche Preis fr diesen Typ liegt aber z.B. im Lloydfonds Energie Europa bei 2.328.000 EUR, s. S. 91 des Verkaufsprospektes: http://www.lloydfonds.de/download_pdf.php?f=LF_Energie_Europa_Emissionsprospekt.pdf D.h. der Initiator (auch die "ehrenamtlichen Organisatoren" ?) greifen vor dem Verkauf an die Genossenschaft gegenber einem erkmlichen Fonds einen Zusatzgewinn von 3,5 ./.2,3 Mio , also rund 1,2 Mio als Gewinn ab!! Der berhhte Preis wird brigens am Anfang fllig, d.h. die Initiatoren kassieren ihre Gewinne sofort, was dann wird, kann ihnen im Prinzip gleichgltig sein. Hochriskant ist die Finanzierung mit ca 1/3 Eigenkapital und 2/3 Bankenfinanzierung (S. 8 der Projektbeschreibung). blicherweise ist die Relation umgekehrt. Ob die Ertrge ausreichen, die Verpflichtungen der und gegenber den Genossen zu erfllen, steht in den Sternen, nachdem, wie gesagt, ein Gros der zu erwartenden Gewinne mit dem Verkauf der Windanlage zum berhhten Preis bereits abgegriffen worden ist. Wenn nicht, bedeutet das Insolvenz bzw. Konkurs. Diese Insolvenzgefahr ist in der Projektbeschreibung recht verklausuliert ausgedrckt (S. 10): Das Haftungsrisiko jedes Genossenschaftsmitglieds besteht in Hhe seiner Geschftsanteile. Gem der Satzung der Energiegenossenschaft Starkenburg ist eine Nachschusspflicht (Haftung aus Privatvermgen) ausgeschlossen. Das heit im Klartext: Arbeitet die Genossenschaft mit Verlust, verringert sich entsprechend die Einlage. Im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses ist sie weg. Und auch der Rest des Darlehens ist weg. Theoretisch hat man dann noch einen Anspruch aus der Konkursmasse aber der ist nachrangig. Vorrangig abgesichert sind dagegen die Kredite der Banken. D.h.: Zuerst werden die Banken bedient. Wenn dann noch was brig bleibt, was unwahrscheinlich ist, kmen die Genossen zum Zuge. Fr ein solches Risiko sind 4,25 Prozent Zins zu wenig. Marktblich sind bei solcher Risikolage 8-12 %. blicherweise erhlt jede Genossin/jeder Genosse aus den Ertrgen der Genossenschaft eine jhrliche Dividende. ber deren Hhe werden vorsichtshalber keine Aussagen gemacht, nur als fiktiver Fall in einer Beispielrechnung und die ist absurd (S. 10): Dort wird der theoretische Fall erwogen, wie eine Jahresdividende von 30 EUR bei einem Konfessionslosen steuerlich zu behandeln wre. Das wrde eine Jahresdividende von 15 % bedeuten, ein absurd hoher Wert. Fazit: Jeder verantwortungsbewusste und kundenorientierte Bankberater msste von dieser Anlage abraten.

Energiegenossenschaft Odenwald Die Energiegenossenschaft Odenwald beteiligt sich an den Windrdern auf der Neutscher Hhe. Damit gelten die Aussagen zur Energiegenossenschaft Starkenburg entsprechend auch fr sie. http://www.energiegenossenschaft-odenwald.de/homepage/windenergie_fuer_die0.html Der Unterschied: Ein zustzliches Darlehen ist nicht vorgesehen. Die Einlage kann zwischen 100 und 5000 EUR betragen, Kndigungsfrist 2 Jahre. Ertrge: Sichere Dividenden von bereits 3% im ersten Jahr der Genossenschaft (http://www.energiegenossenschaft-odenwald.de/homepage/mitgliedschaft.html) Diese Behauptung ist falsch und fhrt Interessenten in die Irre. In der Satzung steht es richtig: 45 Verwendung des Jahresberschusses 1) ber die Verwendung des Jahresberschusses zuzglich eines eventuellen Gewinnvortrages und abzglich eines eventuellen Verlustvortrages entscheidet die Generalversammlung. D.h. es muss von Jahr zu Jahr neu entschieden werden, ob es eine Dividende gibt und wie hoch sie ausfllt. Natrlich unterliegt auch diese Genossenschaft dem Insolvenzrisiko, die besonders verklausuliert ausgedrckt wird: 41 Nachschusspflicht :Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht 46 2) Soweit ein Bilanzverlust nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehen der anderen Ergebnisrcklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rcklage oder durch die Kapitalrcklage oder durch Abschreibung von den Geschftsguthaben der Mitglieder oder durch mehrere der vorgenannten Manahmen zugleich zu decken. (3) Werden die Geschftsguthaben zur Deckung des Bilanzverlusts herangezogen, so wird der auf das einzelne Mitglied entfallende Anteil des Bilanzverlustes nach dem Verhltnis der bernommenen oder der nach der Satzung zu bernehmenden Geschftsanteile aller Mitglieder bei Beginn des Geschftsjahres, in dem der Verlust entstanden ist, berechnet. http://www.energiegenossenschaft-odenwald.de/homepage/satzung.html Im Klartext: Arbeitet die Genossenschaft mit Verlust, verringert sich die Einlage entsprechend, im Konkursfall ist sie weg Angesichts dieser Risiken sind 3% Zins ein Witz. Fr Festgeld, das voll und ganz durch Einlagensicherungsfonds geschtzt ist, gibt es entsprechende Zinsen. Die Volksbank selbst hat im letzten Jahr auf Ihre Anteile bei fast auszuschlieendem Insolvenzrisiko (dann wrde sie von benachbarten Volksbanken bernommen) 5,8 % gewhrt. Fazit: Auch hier msste jeder Bankberater, der sich dem Kundeninteresse verpflichtet fhlt, abraten.

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