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dejost
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BeitragVerfasst am: 21.12.2010, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

http://orf.at/#/stories/2032211/
Zitat:
Pirate-Bay-Prozess geht vor Schwedens Höchstgericht

Carl Lundström, einer der Angeklagten im Prozess gegen die Internettauschbörse The Pirate Bay (TPB) klagt vor dem obersten schwedischen Gericht gegen sein Urteil, damit geht der Fall in die dritte Instanz. Lundström forderte den Obersten Gerichtshof auf, das Urteil des Berufungsgerichts von Ende November gegen ihn aufzuheben.

Das Gericht hatte das im Frühjahr verhängte Strafmaß von einem Jahr auf vier Monate reduziert, den Schuldspruch aber bestätigt und die Geldstrafe sogar erhöht.

„Wir glauben, es ist vollkommen falsch, dass jemand für etwas im Gefängnis sitzt und Strafe zahlt, was Nutzer einer von ihm unterstützten Website mit der Seite anstellen“, teilten die Anwälte Lundströms mit.
3,4 Millionen Euro Strafe

Finanzier Lundström sowie die TPB-Gründer Peter Sunde, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg waren im Frühjahr zu jeweils einem Jahr Gefängnis und der Zahlung von umgerechnet 3,4 Millionen Euro verurteilt worden. Das Urteil galt als Etappensieg für die Musik-, Film- und Videospieleindustrie im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Inhalten aus dem Internet.

TPB ist eine der größten Onlinetauschbörsen weltweit und hat nach eigenen Angaben 23 Millionen Nutzer. Über die Website können sie Musik-, Filmdateien und Computerspiele finden, die andere Nutzer als Download zur Verfügung stellen. TPB speichert die Dateien nicht selbst, sondern verweist nur auf die Rechner anderer Nutzer.


Hm, dass die Videospiel da in der öffentlichen Wahrnehmung auch schon so mit an Bord ist, ist (mir) neu.
Vielleicht haben dann Spiele endlich weniger DRM-DReck.
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BeitragVerfasst am: 21.12.2010, 11:47    Titel: Anzeige

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dejost
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BeitragVerfasst am: 23.01.2011, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

orf.at hat folgendes geschrieben:
Der Chef des französischen Unterhaltungskonzerns Vivendi, Jean-Bernard Levy, hat die deutsche Regierung für ihren Umgang mit dem Urheberrechtsschutz scharf kritisiert.

„Deutschland tut nicht nur zu wenig, Deutschland tut nichts, um der Kreativindustrie zu helfen“, sagte er gestern im südfranzösischen Cannes. Fast alle anderen europäischen Staaten seien wesentlich kooperativer im Kampf gegen Internetpiraterie. „Aber von der deutschen Regierung hören wir nicht einmal aufmunternde Worte“, sagte er am Rande des Musik-Internet-Kongresses Midemnet.
Zitat:
„Es gibt etliche legale Musikseiten in Deutschland. Wir wünschen uns von der Regierung, dass sie alles tut, die Konsumenten dorthin zu leiten“ - und weg von illegalen Angeboten. Das könne beispielsweise durch abschreckende Strafen und stärkere Kontrolle geschehen.

Vivendi ist die Muttergesellschaft des Weltmarktführers Universal Music und in den Sparten Videospiele, Film, Fernsehen und Telekommunikation tätig.

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BeitragVerfasst am: 07.03.2011, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://fm4.orf.at/stories/1677883/

Zitat:
"Halten sie Urheberrechtsverstöße via Internet für ein Problem, das im Rahmen des existierenden Maßnahmenpakets in der Richtlinie 2004/48/EC nicht vollständig gelöst ist? Welche spezifischen Maßnahmen sind ihren Augen geeignet, die Verstöße zu bekämpfen? Besteht Bedarf für eine Regelung bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern (...)?".

Das sind die ersten drei Punkte eines "Questionnaire" der EU-Kommission im Auftrage des Rats, das dazu dienen soll, die wegen massiver Diskrepanzen im Ministerrat eingefrorene Richtlinie IPRED2 (Intellectual Property Rights Enforcement Directive) wieder flottzukriegen. Das EU-Parlament hatte mit relativ knapper Mehrheit dafür grünes Licht gegeben.


Zitat:
"Ohne Internetsperren geht es im Kampf gegen Kinderpornografie nicht", sagen wiederum Vertreter der konservativen CSU/CDU in Deutschland, und sorgen damit womöglich für ein baldiges Ende der einjährigen Testphase, in der die Devise "Löschen statt sperren" ausprobiert wurde und wird.

Dieser Versuch sei ein "Flop" gewesen, so ein CDU-Fraktionsabgeordneter in einem Zeitungsinterview. Was ist mit "löschen" und "sperren" in diesem Kontext eigentlich genau gemeint, und wie sieht die (technische) Umsetzung in der Praxis aus? Wie sind diese politischen Maßnahmen zu bewerten?


Zitat:
[IPRED2] wiederum, die letztendlich Sperren des Internetzugangs wegen Urheberechtsverstößen beinhalten könnte, soll IPRED1 ergänzen, mit der seit 2004 die zivilrechtlichen Maßnahmen gegen "Produktfälschung und Piraterie" verschärft wurden. IPRED2 definiert den strafrechtlichen Rahmen etwa für den Vertrieb gefälschter Medikamente und Luxuswaren, also Delikte, die in den Bereich des organisierten Verbrechens fallen.

"Internetsperren" gegen Kinderporno-Sites sind technisch wirkungslos, weil sie mit zwei Mausklicks und einem Eintrag in den Netzwerkeinstellungen auch von absoluten Laien umgangen werden können. Dass Teile der EU-Politiker sie trotzdem einführen möchten, lässt darauf schließen, dass mit der dazu nötigen Sperrinfrastruktur andere Ziele verfolgt werden.

Etwas verkürzt gesagt, ist IPRED2 bei jedem Anlauf bis jetzt daran gescheitert, dass mehrere Mitgliedsstaaten darauf bestehen, auch mit dem vollen Katalog des Strafrechts gegen private Tauschbörsenbenützer vorzugehen.

Zitat:
In erster Linie ist es Frankreich, das seine Maßnahme der Internetsperren gegen Urheberrechtsverstöße unbedingt in europäischem Recht verankert sehen will. Es war denn auch eine Parteigängerin Nicolas Sarkozys im EU-Parlament namens Marielle Gallo, deren Bericht dafür sorgte, dass IPRED2 wieder auf Tagesordnung kommt.

Wie alle derartigen Initiativen der französischen Regierungspartei läuft alles letztlich auf ein "Three Strikes Out"-Regime hinaus: Bei wiederholten, mutmaßlichen [!!!] Urheberrechtsverletzungen wird auf Zuruf der Medienindustrie der Internetzugang des Betreffenden gesperrt.

Tja, KHG tritt eine Lawine von Unschuldsvermutungen nach der anderen los, aber der kleine Filesharer, für den gilt sie nicht.

Mit "Regelungen bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern" ist in Frage drei des Katalogs nicht weniger gemeint, als dass die ISPs den Netzwerkverkehr ihrer Kunden vorbeugend überwachen.

Zitat:
In Punkt 1.5 wird es noch klarer: "Besteht ein Bedarf, das existierende gesetzliche Rahmenwerk in Bezug auf Haftung oder gesetzliche Verpflichtung für Online-Service-Provider - inklusive Suchmaschinen und Online-Plattformen - zu verbessern, wenn diese Services direkt für Verstöße benützt werden (nicht notwendigerweise in kommerziellem Ausmaß)?"


Zitat:
Nur dann nämlich, wenn bei Urheberrechtsverletzungen kommerzielle Interessen im Spiel sind, beginnt das Strafrecht zu greifen, das der Verfolgung dann die gesamte Palette der Maßnahmen einräumt.

Aus diesem Grund versucht man unter abenteuerlichen Verbiegungen der Logik die mehrheitlich sehr jungen Tauschbörsenbenutzer in die Nähe schwerer Kriminalität zu schieben. In schnöder Regelmäßigkeit werden Tauschbörsen abwechselnd der Distribution von "Kinderpornographie" bezichtigt, ohne dass dafür je ein konkreter Fall genannt worden wäre.

Es wird "argumentiert", dass auch bei Dateitauschern auf nichtkommerzieller Basis ein "geldwerter Vorteil" gegeben sei, weshalb strafrechtlich vorzugehen sei. Dann wiederum heißt es, Tauschbörsenbenutzer seien mit kriminellen Produktfälschern gleichzusetzen, da sie ein für die Weitergabe nicht autorisiertes Produkt in Umlauf gebracht hätten.

Zitat:
Insgesamt spricht dieser (Suggestiv)-Fragenkatalog wieder sämtliche Maßnahmen an, auf die sich erstens der Ministerrat seit 2004 nicht einigen konnte und die - zweitens - eine deutliche Mehrheit im Parlament wiederholt abgelehnt hatte.


Fortsetzung folgt (nicht).
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BeitragVerfasst am: 26.03.2011, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1297821426846/Copyrights-Limewire-Musikindustrie-wollte-75-Billionen-Dollar-Schadenersatz

Zitat:
Wie man bei law.com aufgespürt hat, haben BMG, Sony, Virgin, Warner und Co. die Schadenersatzforderungen zunächst mit bis zu 75 Billionen US-Dollar beziffert. Als untere Grenze hat man einen ebenfalls noch recht fantasievollen Betrag von 400 Milliarden US-Dollar definiert.
Zitat:
Eine Forderung, die bei der zuständigen Richterin allerdings auf wenig Verständnis stieß, in einer 14-seitigen Stellungnahme bezeichnet sie die Forderung schlicht als "absurd". Der Wert von 75 Billionen US-Dollar würde sämtliche Einnahmen der Musikindustrie seit dem Jahr 1877 übersteigen, pflichtet sie der Argumentation der Verteidigung bei. Am Rand sei bemerkt, dass dieser Wert auch das jährliche Bruttoinlandsprodukt der ganzen Welt übertrifft.
Abgesehen davon, dass es diesen Betrag wahrscheinlich gar nicht gibt, was das für einen sofortigen Einfluss auf die Inflation hätte.
Zitat:
Die Verhandlung über die Schadensersatzansprüche der Industrie soll Anfang Mai fortgesetzt werden.



spitzenkandidat.2.0. hat folgendes geschrieben:
dann hat - wenn ich mich nicht verrechnet habe - jeder einzelne jetzt gerade auf der Welt lebende Mensch (natürlich ausgenommen die Leute von der Musikindustrie ... ) einen Schaden von zirka 10.000-11.000 € verursacht.
D.h jeder Mensch hat zirka 10.000 MP3s alleine nur von Limewire gedownloadet! Da sind andere P2P-Netzwerke oder so geniale Sachen wir Mediafire, Rapidshare und Co noch gar nicht miteingerechnet.

Also, was ist los mit den Haberer von der Musikindustrie? Haben die sich Ihr Hirn weggedownloadet?

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BeitragVerfasst am: 05.04.2011, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der folgende Artikel zeigt mehreres.
erstens, dass es mit der Qualität im Standard nicht so weit her ist (der Artikel ist seit gestern online - wobei laut den Postings war er am Anfang völlig unverständlich).
und weiters auch, dass die contentindustrie doch ihr geschäftsmodell überarbeitet hat.

http://derstandard.at/1301873776157/Filesharing-Lockvogel-Nackte-Nonnen

Zitat:
Mit einer Sammelklage gegen 5.865 User könnte die US-Filmfirma Camelot Distribution insgesamt 900 Millionen US-Dollar kassieren, berichtet Wired. Unwahrscheinlich zwar, da in diesem Fall das Gericht dem Unternehmen allen Einzelklagen und allen geforderten Geldsummen Recht gegeben werden müsste. Die Firmengruppe aus Los Angeles rüstet ihre Klage mit Mahnungen gegen Raubkopierer, die den Low Budget Film „Nackte Nonnen mit Großen Kanonen" heruntergeladen haben. Immer mehr Filmproduktionsfirmen entdecken derartige Massenprozesse als neue Einnahmequelle.
In dem Fall scheint der Geldregen aber noch auf sich warten zu lasssen:
Zitat:
Gerichtsdokumente belegen allerdings, dass Camelot nicht im Besitz der Filmrechte ist. Vergangenen Monat hat die Firma Incentive Capital aus Utah die Copyrights für den B-Movie erworben.

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BeitragVerfasst am: 08.04.2011, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/b2b/2582-raubkopien-ursache-ist-zu-hoher-kaufpreis.php

Zitat:
Eine neue Studie hat den Umgang mit illegalen Kopien in sechs Schwellenländern untersucht und gängige Argumente der Unterhaltungsindustrie widerlegt. So ist etwa das Organisierte Verbrechen nicht in den Vertrieb involviert. Als Hauptgrund für die starke Verbreitung von Raubkopien macht die Studie den zu hohen Preis der Inhalte aus.

Zitat:
Hauptgrund für die starke Verbreitung von Raubkopien ist der hohe Kaufpreis der Originale. Im Vergleich zum Durchschnittseinkommen ist der Preis von Software, Filmen und Musik in Schwellenländern zehn Mal so hoch wie in Europa oder den USA. Sie sind Luxusgüter. Die lokale Bevölkerung wird durch den hohen Preis indirekt gezwungen, zu den günstigeren Raubkopien zu greifen. Zudem hat es die Industrie in diesen Ländern bislang verabsäumt, legale Märkte aufzubauen. Das Angebot an offiziellen Vertriebsstellen sei der Studie zufolge klein und unterentwickelt, das Problem somit hausgemacht. Da sich die global agierenden Konzerne in den Ländern auf legaler Ebene meist keiner Konkurrenz stellen müssen, besteht kein Anlass Preise zu senken und in Wettstreit zu treten. Zwecks Umsatzmaximierung werde das westliche Preisniveau beibehalten. Da der illegale Markt ignoriert wird, habe dieser wiederum leichtes Spiel.

Meiner Meinung nach senken sie die Preise auch deswegen nicht, weil ja sonst die Leute im Westen ihre Medieninhalte von dort imprtieren würden - gibt ja nicht bei allem (funktionierende) Region-Codes (ist das überhaupt WTO-kompatibel?).

Zitat:
Dass beim Vertrieb und Verkauf der Kopien das Organisierte Verbrechen oder Terroristen eine große Rolle spielen, verneint die Studie. Der Grund hierfür ist ein banaler, marktwirtschaftlicher: Der niedrige oder nicht existente Verkaufspreis der Raubkopien bringe keinen Gewinn, das Business sei nicht rentabel, weshalb dieser Geschäftszweig nicht verfolgt wird. Argumente, die Raubkopien mit kriminellen Organisationen zusammenbringen, basierten der Studie zufolge ausschließlich auf Jahrzehnte alten Geschichten und unbelegten Anekdoten.

Die Studie zeigt des weiteren, dass rechtliche Maßnahmen in den Schwellenländern kaum Auswirkungen haben. Zwar nimmt die Unterhaltungsindustrie via Lobbying auf die Gesetzgebung erfolgreich Einfluss, bei der Umsetzung und Verfolgung messe Justiz wie Exekutive den Urheberrechtsverstößen hingegen wenig Gewicht bei. Auch wenn bei Urheberrechtsverstößen immer längere Freiheitsstrafen drohen, werden diese selten verhängt. Das Bekämpfen von schweren Verbrechen wie etwa Mord habe für die positive Entwicklung des Landes einen weit größeren Wert als das Verfolgen von Raubkopierern und das Zufriedenstellen ausländischer Rechteinhaber.

Zitat:
Zudem zeigen die Untersuchungen, dass strengere Gesetze die Verbreitung von Raubkopien und das Wachsen illegaler Märkte nicht unterbinden oder eindämmen. Grundsätzlich plädieren die Studienautoren dafür, von strengeren Strafen und Überwachungsmaßnahmen abzusehen und sich vom Gesetz als Bekämpfungsmethode abzuwenden. Stattdessen sollten sich Unterhaltungskonzerne den geänderten Wettbewerbsbedingungen stellen und ihre engstirnigen Geschäftsmodelle überdenken.

Weiters zeigt die Untersuchung, dass Aufklärungsprogramme, etwa in Schulen, wirkungslos sind. In den sechs Ländern sind zwar 300 Kampagnen am Laufen, diese haben am bestehenden Bild nichts geändert. In den Ländern sind Raubkopien nicht stigmatisiert, vielmehr sei das Laden oder Kaufen von Kopien ein ganz normaler Bestandteil des Alltags.

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BeitragVerfasst am: 11.04.2011, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/2637-schutzfristverlaengerung-fuer-musik-droht.php

Zitat:
Das Copyright auf Tonaufnahmen könnte demnächst auf EU-Ebene von 50 auf 70 Jahre ausgedehnt werden, denn der bisherige Widerstand seitens Dänemark beginnt zu bröckeln
Zitat:
Bernt Hugenholtz schrieb in einem Blogeintrag, dass es dadurch unter dem EU-Vorsitz von Ungarn rasch zu einer Verlängerung des Copyrights kommen könnte. Bereits nächsten Dienstag wird dieses Thema im Justizausschuss des Europäischen Parlaments verhandelt, im Mai wird es ins Plenum kommen.


Mehrere Poster schreiben zurecht, wieso nicht gleich 1000 Jahre?
Was spricht für 70 Jahre, was nicht auch für 1000 spricht?
Und jetzt alle zusammen: "Arbeitsplätze, Arbeitsplätze, Arbeitsplätze".

Wie gut, dass die Privatkopie zum eigenen Gebrauch in Österreich noch legal ist.
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BeitragVerfasst am: 11.05.2011, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Tun tut sich in dem Sektor derzeit eh wenig. Nur ab und zu halt Klagen.

http://futurezone.at/digitallife/3067-usa-klage-gegen-23-000-filesharer.php

Zitat:
In den USA läuft derzeit die größte Filesharing-Massenklage der Geschichte. Betroffen sind Nutzer, die den Film "The Expendables" online getauscht haben.

Zitat:
Insgesamt werden in den USA derzeit rund 140.000 BitTorrent-User in derartigen Verfahren anvisiert. Die Rechtevertretungen bieten betroffenen Nutzern oftmals eine ausgleichende Schadensersatzzahlung über mehrere tausend US-Dollar an. Durch dieses lukrative Geschäft sind es teilweise auch Vertreter von kleineren Produktionen, die Copyright-Ansprüche stellen. Das Aufzeichnen von IP-Adressen der Anschlüsse ist oftmals sehr simpel möglich.

Eine ähnlich umfangreiche Klage wie bei The Expendables läuft derzeit gegen rund 16.000 User, die beschuldigt wurden, verschiedene Pornofilme heruntergeladen zu haben. Das zuständige Gericht hat in diesem Fall noch nicht entschieden, ob Provider die Identitäten herausgeben müssen.


edit:

Doch zumindest ein paar neue Ideen:
Ein Interview, wieso die Musikindustrie außer Stande ist, neue Technologien zu nutzen:
http://futurezone.at/digitallife/3066-es-geht-nicht-mehr-darum-musik-zu-verkaufen.php
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BeitragVerfasst am: 23.05.2011, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Telekommunikationsunternehmen und die Apples, Googles und Amazons sind viel größer als alle Tonträgerunternehmen zusammen. Nach dem Gesetz des Dschungels ist es für gewöhnlich auch so, dass die größten und bösesten Tiere am Ende gewinnen.


Bezeichnend, aber wahr!
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BeitragVerfasst am: 30.05.2011, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Selbständiger Antrag des Privatanklägers auf Erlassung vermögenrechtlicher Anordnung
gegen unbekannten Täter unzulässig. Das Ziel des Antrags war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Genau dieses wollte der Gesetzgeber mit der StPO Reform 2008 unterbinden.

OGH 10.10.2010, 11Os99/10h

Da somit weder eine Privatanklage durchführbar ist (Name des Angeklagten muss geführt werden, § 211 StPO) noch ein Antrag nach § 445 StPO (Name des Tatverdächtigen oder Bereicherten), sind die Verwertungsgesellschaften diesbezüglich nun im Strafverfahren bei Urheberrechtsverletzung in der Rechtsverfolgung gebremst.

RA Dr. Clemens Heigenhauser sieht dies in eienr Glosse bei den JBl., 2011, 336f als negtiv für Rechtsverfolger wie Betroffenen und hofft, dass der Entwurf 82/ME 24. GP, der in diesem Punkt eine Änderung bringen sollte, endlich beschlossen wird.

Ich kann die Befürchtungen in Hinblick auf die Betroffenen nicht wirklich nachvollziehen und glaube, dass das nur Scheinargumente sind. Die Entscheidung find ich jedenfalls zweckmäßig.
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BeitragVerfasst am: 31.05.2011, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

In Schottland schaut's ganz anders aus:

http://futurezone.at/digitallife/3371-schottische-oma-wegen-filesharing-verurteilt.php

Zitat:
Eine 58-Jährige Großmutter wurde als erste Person in Schottland für das illegale Tauschen von Musik zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Zitat:
Anne Muir, eine Krankenschwester aus der schottischen Küstenstadt Ayr, wurde am Dienstag wegen Urheberrechtsverstößen verurteilt. Sie hat gestanden, mehr als 30.000 Musikdateien unrechtmäßig heruntergeladen und zur Verfügung gestellt zu haben. Der Wert der Inhalte wurde auf 54.000 britische Pfund (62.000 Euro) geschätzt, wie der Guardian berichtet.

Muir wurde nach Ermittlungen der Interessensvertreter British Phonographic Industry (BPI) und der International Federation for the Phonographic Industry (IFPI) überführt. Die schottischen Behörden leiteten nach entsprechenden Hinweisen eine Hausdurchsuchung ein. Bei der Durchsuchung wurden Computer und Datenträger mit knap 40.000 Musikdateien gefunden.

Zitat:
Muir bekannte sich schuldig, ihre Anwälte beriefen sich darauf, dass sie die Musik aufgrund von Depressionen heruntergeladen hatte. Im Rahmen der Strafe wird sie aus diesem Grund auch psychologische Betreuung erfahren.

Ein Sprecher der BPI begrüßte die Entscheidung und hielt fest, dass das Gericht aufzeige, dass Urheberrechtsverstöße ernst genommen werden.


0ttod0 hat folgendes geschrieben:
Tja, selber schuld. Sie hätte halt einbrechen gehen sollen, betrügen oder eine fahrlässige Tötung begehen. Für's Raubmordkopieren muss es halt härtere Strafen geben.

Im Übrigen ist der Wert der runtergeladenen Musikdateien viel zu niedrig angesetzt worden; üblicherweise kosten legale Downloads so zwischen 79 und 99 Cent, also komme ich bei 30000 Dateien inkl. Mengenrabatt auf 500 Fantasillionen Schaden, das ist mehr als das weltweite jährliche Bruttosozialprodukt.


Und irgendwo stand, die Festplattenabgabe soll wegkommen. Aber wenn irgendwas irgendwann mal vielleicht so sein wird, da bin ich zu faul zu recherchieren.
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BeitragVerfasst am: 08.07.2011, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/3952-usa-provider-gehen-gegen-illegale-downloads-vor.php

Zitat:
Die größten Anbieter haben sich mit Film- und Musikstudios zusammengeschlossen und werden künftig den Internet-Verkehr auf illegale Aktivitäten überwachen. Wer gegen das Urheberrecht verstößt und etwa Filme und Musik unrechtmäßig lädt, bekommt eine Warnung. Bei Wiederholungstätern wird die Verbindung gedrosselt.
Zitat:
Es erinnert frappant an Frankreichs Hadopi-Gesetz: Filesharer in den USA bekommen ab sofort eine Ermahnung, wenn sie beim Laden von illegalem Material ertappt werden. Wer öfter Verstöße begeht, wird mit Sanktionen belegt. Das US-Konzept weicht hier jedoch vom radikaleren Konzept aus Frankreich ab: Während franzischen Nutzern nach dem dritten Mal die Leitung gekappt wird („Three Strikes Out“), werden US-Nutzer erst nach sechs Vergehen bestraft. Sie verlieren zwar nicht ihren Internet-Anschluss, durch deutliche Drosselung der Brandbreite soll die Verbindung für reguläre Nutzung zu langsam werden.

Zitat:
Bei den Alarm-Meldungen („Alerts“), die per eMail verschickt werden, nimmt die Bestimmtheit der Hinweistexte mit jedem Mal zu. Wird beim ersten Mal der Nutzer aufmerksam gemacht, dass über seinen Anschluss Verstöße stattgefunden haben, soll der Ton sowie die Sanktionen bei folgenden Warnungen schärfer werden. In erste Meldung enthält auch leitet Nutzer auch zu belehrenden Webseiten, auf denen über Urheberrecht und Piraterie aufgeklärt wird. Es wird auch auf legale Angebote verwiesen. Lädt der Nutzer weiter, folgen weitere Warnungen, deren Erhalt und Verständnis bestätigt werden müssen. Nach der sechsten wird entweder das Tempo reduziert oder der Nutzer kommt über eine fixierte Startseite nicht mehr hinaus. Der Anschluss des zahlenden Kunden bleibt bestehen und wird nicht gekappt – was aber nicht heißt, dass der ISP dies nicht darf. Wer gegen die AGB verstößt, kann sehr wohl gekündigt werden.

Zitat:
Auf Seiten der ISP finden sich etwa AT&T, Cablevision, Comcast, Time Warner Cable und Verizon. Auf Seiten der Unterhaltungsindustrie sind Walt Disney, Paramount, Sony Music/Pictures, Twentieth Century Fox, Universal, Warner, EMI und die American Association of Independent Music vertreten. Es handelt sich um einen freiwilligen Pakt, den alle Seiten miteinander geschlossen haben.

Zitat:
Von Seiten der Industrie wird der neue Plan natürlich begrüßt, auch das Weiße Haus lobt die Initiative. Konsumentenschützer und NGOs üben jedoch Kritik. So würde das System nur unwissende Anwender treffen, die ab und an Inhalte laden. Die Überwachung sei vor allem auf P2P-Netzwerke wie etwa BitTorrent ausgelegt. Klassische Downloads über File-Hoster könnten nicht genau erfasst werden.

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BeitragVerfasst am: 19.07.2011, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Urheberrecht gegen (Fast)Monopolist Pfeil das garantiert fast immer ein spannendes Match zu werden!

Diesmal: Belgische Zeitung gegen Google! Und mit dem Zensur Hammer wollen die Zeitungen anscheinend unterschwellig auch zuschlagen, dabei haben sie sich den Status Quo selbst zuzuschreiben!

Zitat:
Belgische Zeitungen gesperrt
von red
Dienstag, 19. Juli 2011

Google blockiert Zeitungen
Belgischer Zeitungsverband Copiepresse fordert Genehmigung vor Veröffentlichung

Der Konflikt zwischen Google und dem belgischen Zeitungsverband Copiepresse geht in die nächste Runde. Laut diversen Agenturmeldungen sind Belgiens Online-Zeitungen blockiert und nicht mehr in den Ergebnissen der Suchmaschine aufgelistet.

Der Aktion geht ein jahrelanger Urheberrechtsstreit wegen der Verlinkung auf Google News voraus. Laut einem Berufungsverfahren darf Google im Rahmen seines Nachrichtendienstes Google News keine Ausschnitte von belgischen Zeitungen veröffentlichen. Dafür müssten Genehmigungen der Verlage vorliegen.

Als Reaktion auf den Gerichtsbeschluss hat Google die vom belgischen Zeitungsverband organisierten Verlage aus Google News und aus der klassischen Suchmaschine entfernt. Belgische Zeitungen, wie "La Libre", berichteten bereits, dass sie von Google blockiert werden. Recherchen haben ergeben, dass sämtliche von Copiepresse vertretenen Verlage betroffen sind.

Google bedauerte den Gerichtsbeschluss und laut einem Sprecher von Google musste es zu dieser Entscheidung kommen. Welche Auswirkung die Blockade auf die Zeitungen haben wird, sollte sich bald zeigen - Onlinemedien bekommen oft einen großen Teil ihrer User von Google.

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BeitragVerfasst am: 03.08.2011, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1311802585483/Gerichtsurteil-Keine-Strafe-fuer-schlechten-Mitschnitt-von-Werner

Zitat:
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, beschwerte sich die Constantin Film bei YouTube, über onlinegestellte Mitschnitte des Films „Werner - Eiskalt" und forderte die sofortige Löschung des Videomaterials. YouTube kam dieser Forderung auch nach, verweigerte der Filmfirma allerdings die Nutzerdaten derjenigen, die die Videos hochgeladen haben.

Zitat:
Nach deutschem Urheberrechtsgesetz muss für Auskünfte an Dritte, eine Rechtsverletzung „in gewerblichen Ausmaß" gegeben sein und das Einstellen dieses Mitschnitts des „Werner"-Films auf YouTube hat, für das Gericht, dieses Ausmaß nicht erreicht. Die unprofessionelle Qualität sollte der Constantin Film keine finanziellen Einbußen bescheren.

Videomitschnitte in guter Qualität hingegen würden zu Umsatzeinbußen führen. In einem solchen Fall müsste YouTube auch die Nutzerdaten, wie E-Mail-Adressen und IP-Adressen, herausgeben. Die Qualität des Kinofilms ist dabei nicht von Relevanz.

Zitat:
Das Bild war verwackelt, die Aufnahmen flackerten und immer wieder ist lautes Rascheln zu hören, teilte das Gericht mit. Für YouTube waren die Videos viel zu dilettantisch, um ein gewerbliches Ausmaß zu erreichen und verweigerte daher der Constantin Film die Herausgabe der Nutzerdaten. Das Gericht gab der Plattform jetzt Recht.


Ein Glück/Pech, dass es für die Qualität des Films als solchen keine Strafen gibt.
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BeitragVerfasst am: 04.08.2011, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/4317-grossbritannien-legalisiert-privatkopie.php

Zitat:
In Großbritannien ist das Übertragen von legal erworbener Musik oder Videos in andere Formate (etwa von einer CD in eine MP3) sowie das Anlegen von Back-Ups der eigenen CD- oder MP3-Sammlung bislang verboten. Jetzt will das Land sein Urheberrecht aber modernisieren. Der britische Wirtschaftsminister Vince Cable hat am Mittwoch mitgeteilt, dass das Kopieren von CDs und DVDs für den Privatgebrauch legalisiert werden soll. „Dadurch wird das Gesetz in Einklang mit dem gesunden Menschenverstand gebracht“, so Cable zum Guardian.
Zitat:
Gegen Filesharer wolle man zudem nicht mehr mit Netzsperren vorgehen, sondern befindet sich nun auf der Suche nach anderen Alternativen. Das im Rahmen der Digital Economy Bill beschlossene Netzsperrengesetz soll neu überdacht werden. Man sei sich zwar klar darüber, dass Urheberrechte respektiert werden müssen und man Filesharer festnageln müsse, jedoch soll dieser Schutz der Werke „angemessen“ sein und andernfalls müssen „Beweise“ vorliegen, so Cable.

Die britische Regierung hat sich bei den beiden Entscheidungen an einer Studie des Universitätsprofessors Ian Hargreaves orientiert, der eine Reform des Urheberrehcts gefordert hatte.
Zitat:
Der britischen Film- und Musikindustrie gehen diese Pläne natürlich nicht weit genug. Sie forderten am Mittwochabend eine rasche Einführung eines „effizienten Systems“ von der Regierung. Nicholas Lansman von der ISPA hingegen begrüßte die Pläne der Regierung. „Die Inhalte-Industrie muss neue, attraktive Geschäftsmodelle für das Internet entwickeln, anstatt den existierenden Modellen hinterherzuhinken“

Hört sich zwar alles bis her nur nach Absichtserklärungen an, aber gegen gute Absichten ist ja nichts zu sagen.
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BeitragVerfasst am: 23.09.2011, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schutzfrist für Tonaufnahmen ist jetzt in der EU auf 70 Jahre verlängert worden. Wo kämen wir denn da sonst hin?


Ungeachtet dessen fragt sich Clothèd im Standardforum in anderem Zusammenhang:

Zitat:
/weil bei meinen DVDs ist das FBI immer recht drohend was die diversen weiterverwendungsarten betrifft (wenn mein Sohn im Krabbelstall sitzend einen Film mitschaut, gilt das als "not to be shown in prisons"?)

//Fragen über Fragen

C.

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BeitragVerfasst am: 01.10.2011, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1317018881037/Deutschland-Copyright-Hardliner-bei-Verstoss-gegen-Urheberrecht-ertappt

Der Sache ist sowas nicht dienlich, und es ist nur kindische Schadenfreude. Aber trotzdem.

Zitat:
Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder von der CDU gilt als Hardliner in Sachen Urheberrecht. Er fordert in Deutschland die sogenannte Two-Strikes-Regel ein. Internet-Nutzern, die mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen und etwa geschützte Musik im Netz verbreitet haben, soll drei Wochen lang der Internet-Zugang gesperrt werden. Nun haben Blogger jedoch entdeckt, dass es Kauder mit dem Urheberrecht auf seiner Website selbst nicht so genau nimmt.

Zitat:
So wurden auf Kauders offizieller Website urheberrechtlich geschützte Fotos ohne Quellenangaben verwendet. Die Bilder stammen laut Blogger Alexander Double vom Fotodienst Panoramio. Nach einer Anfrage über Abgeordnetenwatch.de hatten sich weitere Nutzer gemeldet, die nicht lizensierte Bilder auf der Seite entdeckt hatten.

Zitat:
Er bedank[te] sich für den Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung und [gab an, er] habe mittlerweile die Rechte an den Bildern erworben. Seiner Meinung nach sei das der Beweis, dass sein Warnmodell funktioniere. Gleichzeitig ließ Kauder heise wissen, "dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen."

Zitat:
Die Stellungnahme findet jedoch nicht nur heise befremdlich, denn Urheberrecht an Fotos kann nicht veräußert werden. "Die Urheberrechte stehen nur dem Urheber der Fotos zu, oder seinen Erben, nicht Herrn Kauder, der nicht der Urheber ist. Er kann diese Rechte nicht erwerben, höchstens die Nutzungsrechte", schreibt Double. Laut dem Blogger seien zudem noch nicht alle geschützten Fotos von Kauders Homepage verschwunden.


Ein strengeres Urheberrecht fordern, aber die Grundzüge nicht verstanden haben...
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BeitragVerfasst am: 07.10.2011, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/5310-hadopi-60-nutzern-drohen-netzsperren.php

Zitat:
Die französische Antipirateriebehörde Hadopi hat bisher keine Internet-Nutzer wegen Urheberrechtsverstößen verfolgt, doch nun drohen rund 60 Nutzern aber Netzsperren, denn sie wurden bereits zum dritten Mal verwarnt.

Bis Anfang September diesen Jahresn wurden seit der Einführung des Three-Strikes-Verfahrens in Frankreich bereits 650.000 "erste Warnungen" ausgeschickt. 44.000 Bürger bekamen eine "zweite Warnung" zugestellt, 60 befinden sich nun in der dritten Phase, so Marie-Francoise Marais von Hadopi.

Derzeit laufe alles nach Plan. Die Behörde überlegt jetzt, ob sie entsprechende Schritte einleiten, also die Three-Strike-Regelung anwenden soll. Das würde für die 60 Nutzer, die bereits ein drittes Mal verwarnt worden sind, eine Geldstrafe von bis zu 1500 Euro und die Sperre der Internetverbindung für bis zu einem Monat bedeuten.


Ich bin nicht sicher, wie man die Zahlen interpretieren soll.
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BeitragVerfasst am: 17.11.2011, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die USA wollen mit dem SOPA-Act eine Art Zensur durch Gerichtsbeschluss bei Verstößen einführen.

Da es mehr unter Internetsperren fällt, gibt es das Posting dazu hier.
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BeitragVerfasst am: 21.11.2011, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/6008-eu-kommissarin-wettert-gegen-copyright.php

Zitat:
Einem Bericht von ZDNet UK zufolge hat sich EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für die digitale Agenda der EU, am Samstag ungewohnt kritisch zum bestehenden Urheberrecht geäußert. In einer Rede am Forum d`Avignon sagte sie, dass das bestehende Copyright hauptsächlich als "Tool der Bestrafung" verwendet wird. Die große Mehrheit der Kunstschaffenden in der EU würden von bestehenden Regelungen nicht profitieren: Nur 0,5 Prozent verdienen laut Kroes durch urheberrechtliche Abgaben mehr als 1000 Euro pro Monat. Auch die Bürger selbst würden “Copyright” und das dahinterstehende System hassen.

Online-Distribution und Cloud Computing würden neue Wege verlangen, wie wir heute künstlerische Werke kaufen, beziehen und konsumieren, so Kroes weiter. Das existierende Rahmenwerk würde bei weitem nicht flexibel genug sein, den aktuellen Ansprüchen zu genügen. Allerdings blieb die EU-Kommissarin konkrete Vorschläge, wie man das Urheberrecht ins 21. Jahrhundert bringen könne, schuldig.


Ein Poster wirft auf, dass die selbe Dame aber noch vor geraumer Zeit für die Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre für Musikaufnahmen gestimmt hat (ich hab's nicht nachgeprüft, glaube es aber).
Ändert natürlich nichts daran, dass sie trotzdem recht hat, wenn sie recht hat.
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BeitragVerfasst am: 28.11.2011, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Lesenswert die Schlussanträge des GA in der Rechtssache C-461/10. Es geht um Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrecht. Also haben wir es als Österreicher in der Hand!

Zitat:
Demzufolge steht diese Richtlinie der Anwendung einer nationalen Vorschrift nicht entgegen, nach der in einem zivilrechtlichen Verfahren einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen bestimmten Teilnehmer identifizieren zu können, aufgegeben wird, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP‑Adresse zugeteilt hat, von der aus die Verletzung begangen worden sein soll. Diese Angaben müssen jedoch gemäß detaillierten nationalen Rechtsvorschriften, die unter Beachtung der für den Schutz personenbezogener Daten geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen erlassen worden sind, im Hinblick auf ihre Weitergabe und Verwendung zu diesem Zweck auf Vorrat gespeichert worden sein.

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BeitragVerfasst am: 13.12.2011, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/6357-antipiraterie-verein-nimmt-provider-ins-visier.php

Zitat:
Der Verein für Antipiraterie (VAP) nimmt im Kampf gegen illegale Film- und Musikangebote im Netz verstärkt die Internet-Provider in die Pflicht. Mit der einstweiligen Verfügung gegen den Wiener Anbieter UPC, dem sowohl vom Handelsgericht als auch vom Oberlandesgericht Wien eine Mitverantwortung für die Nutzung illegaler Downloadportale zugesprochen wurde, sowie ähnlich gelagerten Fällen auf europäischer Ebene habe man heuer einen wesentlichen Zwischenerfolg gelandet, sagte VAP-Generalsekretär Werner Müller am Dienstag anlässlich der Jahresbilanz-Pressekonferenz. Im weiteren Bemühen um Rechtssicherheit und Urheberrechtsschutz im Netz werde es aber wohl „ohne Zwangsmaßnahmen nicht gehen“.
Zitat:
UPC musste mit der einstweiligen Verfügung im Mai den Zugang zum Portal kino.to sperren. Derzeit läuft der Musterprozess, der den Providern eine Mitverantwortung durch die Vermittlung von rechtswidrigen Inhalten anlastet, in dritter Instanz. Der Verein für Antipiraterie strebt nach eigenen Angaben grundsätzlich Domain- und IP-Sperren für jene 30 bis 40 Downloadseiten an, die (fast) ausschließlich illegale Inhalte anböten. Die heftig umstrittene Filterlösung sei „derzeit kein Thema“, so Müller. Ob etwaige Webseiten, die Anleitungen zum Umgehen von Sperren veröffentlichen, dann auch gesperrt werden sollen und wo die Grenzen gezogen würden, blieb unklar. „Das ist ein gesellschaftspolitisches Minenfeld.“

Ist das alles an mir vorbeigegangen, oder hab ich's nur schon wieder vergessen?
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BeitragVerfasst am: 16.12.2011, 03:58    Titel: Antworten mit Zitat

Letzteres, ich glaub das steht sogar irgendwo in dem Thread.
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BeitragVerfasst am: 28.12.2011, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1324501337801/Gescheitert-Niederlande-Download-von-Filmen-und-Musik-bleibt-legal

In den Niederlanden bleibt die Privatkopie legal.

Zitat:
Wie TorrentFreak berichtet, hat das niederländische Parlament am Freitag gegen einen Gesetzesentwurf der Regierung gestimmt, der den Download von Filmen und Musik verbieten sollte. Damit wollte man die Piraterie in den Griff bekommen. Doch das Parlament sah durch das Gesetz den freien Informationsfluss in Gefahr.
Zitat:
Außerdem würde ein solches Verbot zur Überwachung der Privatsphäre der Internetnutzer führen, hieß es von Seiten der Opposition. Weiters fürchtet das Parlament, würden durch das Gesetz Personen von den Rechteinhabern verklagt werden. Dies würde zu einer ähnlichen Situation wie in anderen Staaten führen, wo viele Internetnutzer von Rechteinhaber auf Schadensersatz verklagt werden.

Zitat:
Als Alternative zum Verbot von Downloads schlug das Parlament vor, dass die Unterhaltungsindustrie mehr autorisierte Angebote schaffen soll. Momentan ist es in den Niederlande, wie in vielen anderen Ländern auch, beinahe unmöglich aktuelle Filme und Fernsehsendungen in guter Qualität über legale Kanäle zu erhalten.
Gooo, NL-Parlament!
Zitat:
Die Haltung des niederländischen Parlaments geht mit einem verbindlichen Bericht konform, den die Regierung 2009 in Auftrag gegeben hat. In diesem Bericht stand, dass Filesharing einen positiven Effekt auf die niederländische Wirtschaft hat. Der Bericht veranlasste Anfang Dezember auch die Schweizer Regierung, den Download vom Filmen und Musik nicht zu verbieten.


Offensichtlich gibt's aber auch in den Niederlanden Lobbyismus, denn Staatssekretär für Sicherheit und Justiz Fred Teeven hat bereits bekanntgegeben, dass das Gesetz überarbeitet wird, und dann kommt es nochmal ins Parlament.
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BeitragVerfasst am: 12.01.2012, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.freakonomics.com/2012/01/12/how-much-do-music-and-movie-piracy-really-hurt-the-u-s-economy/

Zitat:
Supporters of stronger intellectual property enforcement — such as those behind the proposed new Stop Online Piracy Act (SOPA) and Protect IP Act (PIPA) bills in Congress — argue that online piracy is a huge problem, one which costs the U.S. economy between $200 and $250 billion per year, and is responsible for the loss of 750,000 American jobs.

These numbers seem truly dire: a $250 billion per year loss would be almost $800 for every man, woman, and child in America. And 750,000 jobs – that’s twice the number of those employed in the entire motion picture industry in 2010.

The good news is that the numbers are wrong
Zitat:
So what’s the real number? At this point, we simply don’t know. And this leads us to a second problem: one which is not so much about data, as about actual economic effects. There are certainly a lot of people who download music and movies without paying.

Zitat:
And there’s another problem: even in the instances where Internet piracy results in a lost sale, how does that lost sale affect the job market? While jobs may be lost in the movie or music industry, they might be created in another. Money that a pirate doesn’t spend on movies and songs is almost certain to be spent elsewhere.

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BeitragVerfasst am: 17.01.2012, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

zu weiter oben, #kaudergate. Da hat es sozusagen den nächsten erwischt, anlässlich von SOPA, dem geplanten US-Antipirateriegesetz ("Stop Online Piracy Act").

http://futurezone.at/netzpolitik/6894-wikipedia-schliesst-sich-internet-blackout-an.php

Zitat:
Mittlerweile hat sogar der Verfasser des Gesetzesentwurfs, der texanische Abgeordnete Lamar Smith, Zugeständnisse an die Kritiker machen müssen und in Aussicht gestellt, die geplante Blockade von Webseiten wieder aus dem Gesetz zu streichen. Denn wie drastisch SOPA das Internet verändern würde, musste Smith am eigenen Leib erfahren: Das Magazin Vice deckte auf, dass auf Smiths Webseite www.texansforlamarsmith.com selbst eine Urheberrechtsverletzung bei einem verwendeten Foto passiert war - wäre SOPA bereits in Kraft, wäre die Webseite wohl offline genommen worden.


Zitat:
Die breite Front gegen SOPA hat am Wochenende sogar die Obama-Regierung zu einem Statment veranlasst. Aus dem Weißen Haus hieß es, dass die US-Regierung keine Maßnahmen unterstütze, die die Meinungsfreiheit einschränken sowie technische Innovationen hemmen. Denn auch das wird von den SOPA-Gegnern ins Feld geführt: Risikokapitalgeber wollen nicht mehr in Internet-Start-ups investieren, weil SOPA den Betrieb extrem verteuern würde.


Und apropos breite Front:
Zitat:
Es wird eine der größten Protestaktionen, die im Internet jemals stattgefunden haben: Am Mittwoch, dem 18. Jänner, werden verschiedenste Webseiten nicht wie gewohnt erreichbar sein. Allen voran die Online-Enzyklopädie Wikipedia: Ihre US-Version wird 24 Stunden offline gehen, wie die Community beschlossen hat. Die deutsche Ausgabe von Wikipedia wird einen Banner mit einem Informationstext zu der Protestaktion einblenden. Das Ziel des Blackouts, den der Social-News-Dienst Reddit mit 32 Millionen Nutzern initiiert hat: Man will damit gegen ein geplantes Antipiraterie-Gesetz in den USA, den "Stop Online Piracy Act” (SOPA), protestieren. Die Botschaft dürfte bereits angekommen sein: Im US-Kongress wurde der umstrittene Gesetzesentwurf am Montag auf die lange Bank geschoben.

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BeitragVerfasst am: 26.01.2012, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

SOPA/PIPA sind jetzt mal für's erste aufgeschoben.

Dafür tut sich hierzulande was:

http://futurezone.at/netzpolitik/7067-es-gibt-kein-recht-auf-enteignung.php

Zitat:
Die neue Initiative "Kunst hat Recht" will eine bessere Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen erreichen. Als Unterstützer fungieren Künstler verschiedener Sparten ebenso wie diverse Verwertungsgesellschaften.

Zitat:
Die nun vorgestellte Initiative, die von österreichischen Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten getragen und von diversen Verwertungsgesellschaften unterstützt wird, möchte dafür sorgen, dass Kunstschaffende bekommen, was ihnen zusteht - Honorare, Tantiemen und auch größere Förderungen aus den Mitteln der Privatkopien-, Leerkassetten- und Reprographievergütung. Da diese Geldtöpfe schrumpfen, sollte die bisher auf Medien wie Leerkassetten und -CDs eingehobene Abgabe auch auf Festplatten und andere "multifunktionale Speichermedien" ausgeweitet werden. Ein Entwurf für eine solche Ausweitung existiert seit langem, die Umsetzung scheiterte bisher am Widerstand von Wirtschafts- und Arbeiterkammer

Zitat:
Weitere Maßnahmen zur Aktualisierung des Urheberrechts sollen nach Wunsch der Initiative von einer Regierungskommission erarbeitet werden. Sie soll noch bis Ende 2012 Vorschläge abgeben. Zur Frage, ob sich darunter auch die Einführung einer "Kulturflatrate", also ein zweckgebundener Aufschlag auf Providergebühren, finden soll, haben die Initiatoren noch keine definierte Meinung: "Die Kommission soll abklären, ob die Flatrate für den Markt Österreich die beste Möglichkeit ist", erklärt Mercedes Echerer, Schauspielerin und Ex-EU-Parlamentarierin.

Ich habe die Forderung nach einer Kulturflatrate unterstützt, weil die bisherigen Modelle immer Rechtssicherheit für rein private P2P-NutzerInnen im Inland hätte bringen sollen.
So wie sich das liest, ist es aber nur eine zusätzlich Abgabe, ohne irgendwelche Vorteile für die NutzerInnen. Da bin ich strikt dagegen.
Zitat:
In den bereits ausformulierten Forderungen liegt die Initiative meist auf Linie der großen Verbände in Film- und Musikindustrie. So fordert sie eine "klare gesetzliche Verpflichtung des Internet-Providers zur Auskunftserteilung bei Urheberrechtsverstößen." Solche Auskünfte sollen nur auf Anordnung eines Gerichts erteilt werden dürfen, um "zwischen den Grundrechten auf Datenschutz und Eigentumsschutz einen Interessenausgleich herzustellen"
Wenn das Gesetzt aber so ist, dass eine klare gesetzliche Verpflichtung des Internet-Providers zur Auskunftserteilung bei Urheberrechtsverstößen besteht, dann hat das Gericht aber auch keinen Spielraum, dem Grundrecht auf Datenschutz zum Durchbruch zu verhelfen.
Zitat:
Bei der Ahndung von Urheberrechtsverstößen denkt die Initiative an ein "Warnmodell" - mit Zugangssperren zum Netz und ähnlichen Maßnahmen kann Co-Initiator Ruiss wenig anfangen. Auch die österreichischen Auswirkungen des international heiß diskutierten ACTA-Abkommens wollte man noch nicht im Detail besprechen. Die Initiative verstehe sich aber durchaus als Stimme der Künstlerinnen und Künstler in den zu erwartenden Debatten zu diesen Themen, erklärte Ruiss - und möchte auch als solche wahr- und ernstgenommen werden. Sollte es mit der Wahrnehmung nicht so ganz klappen, winkt der Interessensverband mit Maßnahmen: Als erste wurde der Aufruf zum Boykott des Nationalfeiertags genannt. Weitere Protestaktionen sollen folgen: "Kreativität ist in hohem Maß vorhanden".
Hadopi light, sozusagen.
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BeitragVerfasst am: 01.02.2012, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ingrid Brodnig schreibt im heutigen Falter:

Zitat:
Der Text bleibt vielerorts vage, Kritiker fürchten
schon jetzt Internetzensur.
Das größte Problem an Acta und VDS ist ihr undemokratischer Entstehungsprozess. Beides wurde zuerst hinter verschlossenen Türen ausgeschnapst, bei ACTA fanden jahrelang Geheimverhandlungen unter der Führung Japans und der USA statt. Jahrelang wussten europäische Bürgerrechtler und Parlamentarier nicht, welche rechtlichen Verschärfungen auf sie zukommen. Jetzt ist der Wortlaut bekannt und soll im Eiltempo vom
Straßburger Parlament abgesegnet werden. Aus Protest gegen dieses Vorgehen trat nun sogar der EU-Berichterstatter zum ACTA-Abkommen, Kader Arif, zurück.

Zitat:
ACTA und VDS sind Chiffren für ein unsauberes Demokratieverständnis. Da werden in geheimen Verhandlungen
Dokumente erstellt, und wenn der fertige Entwurf an die Öffentlichkeit
dringt, ist es für eine echte Debatte längst zu spät. Diese Geheimniskrämerei auf supranationaler Ebene ist ein guter Trick, um umstrittene Gesetze ohne große Diskussion auf Schiene zu bringen.
Im Juni soll das Europaparlament über ACTA abstimmen. Höchste
Zeit, dass sich die Europäer wehren und Nein sagen. Nein zum konkreten
Wortlaut, Nein zu Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Schließlich
muss auch auf einem globalen Markt mit internationalen Handelsabkommen eines möglich sein: dass normale
Bürger und ihre Vertreter eine Mitsprache haben – und nicht nur hastig
etwas durchwinken.


Dem kann ich nichts hinzufügen.
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BeitragVerfasst am: 05.02.2012, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Polen vs Acta : 1 zu 0

http://derstandard.at/1328162534565/Protest-wirkt-Polen-legt-Piraterieabkommen-ACTA-auf-Eis
Zitat:
"Ich teile die Ansicht derjenigen, die von unvollständigen Beratungen sprechen". Das sagte Ministerpräsident Donald Tusk in Warschau. Die Argumente der Netzgemeinde seien berechtigt.
Zitat:
Bei den Beratungen seien Internetnutzer nicht gehört worden, bemängelte Tusk. Stattdessen seien vor allem Gespräche mit den Inhabern von Urheberrechten geführt worden. "So lange nicht alle Zweifel ausgeräumt sind, so lange wird der Ratifizierungsprozess ausgesetzt", betonte Tusk. Es müsse zudem geprüft werden, ob ACTA mit dem Landesrecht vereinbar sei. Für eine Gültigkeit des Abkommens ist die Zustimmung von Parlament und Präsident notwendig.
Zitat:
In zahlreichen polnischen Städten gab es Demonstrationen gegen das Abkommen, auch Datenschützer meldeten Bedenken an.


Die "EU" hat schon zugestimmt, nur das EU-Parlament kann noch was machen.

http://www.politisieren.at/acta_die_entschuldigung_der_slowenischen_botschafterin.php
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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Verlängerung der Schutzdauer des Urhebberechts von 50 auf 70 Jahre!

ABl L 265/11, 1
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BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du Zeit hast, schau dir mal OGH 20.09.2011, 4Ob79/11p an. Komm nicht dazu, hab aber das Gefühl, dass die Vorlagefragen icht uinteressant sind. Es geht um Vergütung für Trägermaterial!
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BeitragVerfasst am: 10.02.2012, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/7377-die-lizenz-zum-kunstkopieren.php

Eine Zusammenfassung der aktuellen Diskussion zu Kunst und P2P.

@4Ob79/11p

Da finde ich nur die Fragen des OGH an den GH d EU.
Bei den Fragen geht es um Vergütung von Trägermaterial, wie due gesagt hast. Wer gegen wen den Anspruch haben soll, wie das mit privaten und Firmen ist, und wann es einen Rückzahlungsanspruch gibt. Insbesondere auch ob man annehmen kann, dass trägermaterial für Privatkopien ist und wie das mit im Ausland bezahlten Sachen ist.

Den Sachverhalt zu lesen bin ich jetzt auch zu faul.
Ich warte mal auf die Entscheidung des GH d EU. Die Anfrage ist vom Sep 11, wird also noch etwas dauern.

Es sind übrigens mehrere Firmen gegeneinander, wobei eine vom Michel Walter vertreten wird, die andere von Schönherr, wo Guido Kucsko Partner ist.
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BeitragVerfasst am: 19.02.2012, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

harald hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die Telekommunikationsunternehmen und die Apples, Googles und Amazons sind viel größer als alle Tonträgerunternehmen zusammen. Nach dem Gesetz des Dschungels ist es für gewöhnlich auch so, dass die größten und bösesten Tiere am Ende gewinnen.


Bezeichnend, aber wahr!


Die Wirklichkeit macht die Probe auf's Exempel:

http://derstandard.at/1328508031751/Piraten-Suchergebnisse-Musikindustrie-prueft-Klage-gegen-Google

Zitat:
Der internationale Musikverband IFPI droht Google mit einer Klage, berichtet die Handelszeitung. Im Juli sollte die Rechtsabteilung des IFPI ein "höchst vertrauliches" Gutachten erstellen, ob man gegen Google eine Kartellrechtsklage einleiten kann.

Zitat:
Der Grund für das Gutachten ist die Art und Weise, wie Google seine Suchergebnisse präsentiert. Links zu Raubkopien werden genauso dargestellt, wie Links zu "legalen" Angeboten. Der IFPI fordert von Google, einen Filter einzubauen, der "illegale" Seiten erkennt und diese hinter offizielle Musikangebote reiht. Google meint, dass das technisch nicht möglich ist.

Realsatire at its best:
Google soll automatisch prüfen, ob irgendwas im Netz illegal ist. Sonst noch Wünsche?
Vielleicht sollte man Google verklagen, dass sie nicht auf historisch ungenaue Daten verlinken dürfen, oder mathematisch falsche oder medizinisch unkorrekte oder...
Mehr noch, die Rechtsordnungen sind ja überall anders (anders als Mathematik und Physik), bei uns ist ja zB die Privatkopie - auch via Download - legal, woanders gibt es komplizierte Fairuse- Bestimmungen usw.

Zitat:
Google kam letztes Jahr der Musikindustrie bereits entgegen. Die Suchmaschine bietet der Unterhaltungsindustrie Online-Suchmasken an, mit denen Massenanfragen möglich sind. Die Anwälte des IFPI durchforsten damit die Suchergebnisse von Google und lassen Links entfernen, die auf Seiten mit "illegalen" Downloads verweisen. Auch Googles Blog-Plattform Blogger wird durchsucht und Blogs, die "illegale" Downloads oder Links zu Raubkopien veröffentlichen, werden gelöscht.
Zitat:
Laut Handelszeitung wurden im vergangenen Jahr zwischen August und Dezember 460.000 Treffer zum Löschen gemeldet. Zudem wurden hunderte Blogger-Seiten geschlossen. Insgesamt wurden laut Google-Sprecher 2011 fünf Millionen Urheberrecht-verletzende Links gelöscht. Zusätzlich meldet der IFPI Google Links zu Pirate Bay oder Werbung für mögliche Raubkopien auf Google.

Zitat:
Doch all das reicht dem IFPI nicht. Der Musikverband möchte, dass Google seine Suchergebnisse nach ihren Vorstellungen präsentiert und wird versuchen, die Forderungen mit Klagen durchzusetzen. Im Jänner veröffentlichten IFPI und RIAA einen "Voluntary Code of Practice". Die Unterhaltungsindustrie schlägt den Suchmaschinen darin noch vor, Filesharing-Seiten freiwillig aus den Ergebnissen zu löschen und "legale" Alternativen in den Ergebnissen nach oben zu reihen.

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BeitragVerfasst am: 27.02.2012, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/digitallife/7662-youtube-vogelgezwitscher-verletzt-copyright.php

Zitat:
„Ich mache Natur-Videos für meinen YouTube-Channel, normalerweise weit entfernt von irgendeiner Quelle, die als Musik durchgehen würde“, schreibt der YouTube-Nutzer. „Ich vermeide auch absichtlich Soundtracks in meinen Videos, weil ich immer wieder von Horror-Geschichten über Rumblefish gehört habe, die Ansprüche wegen lizenzfreier Public Domain-Musik stellen.“
Zitat:
Doch plötzlich war auch das Video des Naturliebhabers auf YouTube von einer derartigen Forderung betroffen. „YouTube hat mich darüber informiert, dass ich Copyright-geschützte Inhalte von Rumblefish verwenden würde“, so der Nutzer.

Betroffen sei eine „musikalische Komposition“. Nach mehreren Nachfragen erfuhr der Nutzer, dass es sich bei dem betroffenen Inhalt um das Vogelgezwitscher handelt, das im Hintergrund zu hören war. „Das Singen der Vögel in meinem Video ist Rumblefish`s exklusives geistiges Eigentum“, so der Nutzer.


Schon der Name Rumblefish klingt nach Urheberrechtsverletzung: Das ist ua der Name eines Buches aus den 1970ern und eines Computerspiels der 2000er.

edit: Happy End laut webstandard, demzufolge der Filmer übrigens ein "Berg-Hippie" ist, der vegan allein in Griechenland lebt.

http://derstandard.at/1329870429724/Vogelgezwitscher-als-Urheberrechtsverletzung
Zitat:
Rumblefish sprach gegenüber dem Webstandard von einem Fehler des YouTube Content ID Systems. Der Vögel Gesang sei irrtümlich als Musik eines von Rumblefish vertretenen Künstlers oder Labels erkannt worden. Nach Eeplox' Widerspruch habe ein Rumblefish-Mitarbeiter den Urheberrechtsanspruch irrtümlich bestätigt. Sonntagabend sei man darauf aufmerksam geworden und habe das Problem korrigiert.

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BeitragVerfasst am: 16.03.2012, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-03/cp120025de.pdf

Keine Gebühren für Radio in Zahnarztpraxis, weil keine Öffentlichkeit, sagt EuGH.

Zitat:
Die SCF verhandelte in Ausübung ihrer Tätigkeit als Beauftragte mit dem Verband italienischer Zahnärzte (Associazione Nazionale Dentisti Italiani) über den Abschluss eines Kollektivabkommens zur Festlegung der Höhe einer angemessenen Vergütung für die „öffentliche Wiedergabe“ von Tonträgern einschließlich derjenigen in privaten Berufspraxen. Nachdem diese Verhandlungen gescheitert waren, erhob die SCF vor der italienischen Justiz gegen Herrn Del Corso Klage auf Feststellung, dass dieser in seiner privaten Zahnarztpraxis in Turin als Hintergrundmusik geschützte Tonträger wiedergegeben habe und dass für diese Tätigkeit eine angemessene Vergütung zu entrichten sei.


Zitat:
Sodann beantwortet der Gerichtshof die Frage, ob der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ die kostenlose Wiedergabe von Tonträgern in einer privaten Zahnarztpraxis erfasst.

Zitat:
Zu diesen Kriterien gehört nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erstens die zentrale Rolle des Nutzers. Dieser nimmt nämlich eine öffentliche Wiedergabe vor, wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einer Rundfunksendung zu verschaffen, die das geschützte Werk enthält. Als Zweites hat der Gerichtshof einige Gesichtspunkte erläutert, die mit dem Begriff „öffentlich“ untrennbar zusammenhängen. So muss die „Öffentlichkeit“ aus einer unbestimmten Zahl potenzieller Leistungsempfänger und aus recht vielen Personen bestehen. Drittens hat der Gerichtshof festgestellt, dass es auch ein erhebliches Kriterium ist, ob eine „öffentliche Wiedergabe“ Erwerbszwecken dient. Es wird also vorausgesetzt, dass sich der Nutzer gezielt an das Publikum wendet, für das die Wiedergabe vorgenommen wird, und dass es in der einen oder anderen Weise für diese Wiedergabe aufnahmebereit ist und nicht bloß zufällig „erreicht“ wird.
Anhand der erwähnten Kriterien entscheidet der Gerichtshof, dass ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Praxis für seine Patienten wiedergibt, die unabhängig von ihrem Willen in deren Genuss gelangen, keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts vornimmt.

Zitat:
Was die Zahl der Personen angeht, für die der Zahnarzt denselben verbreiteten Tonträger hörbar macht, stellt der Gerichtshof fest, dass bei den Patienten eines Zahnarztes diese Mehrzahl von Personen unerheblich oder sogar unbedeutend ist, da der Kreis der gleichzeitig in dessen Praxis anwesenden Personen im Allgemeinen sehr begrenzt ist. Wenn außerdem die Patienten aufeinander folgen, so sind diese doch, da sie sich in der Anwesenheit abwechseln, in aller Regel nicht Hörer derselben Tonträger, insbesondere wenn diese über Rundfunk verbreitet werden. Schließlich hat eine solche Wiedergabe nicht den Charakter eines Erwerbszwecks. Die Patienten eines Zahnarztes begeben sich nämlich zu dem einzigen Zweck in eine Zahnarztpraxis, behandelt zu werden, und eine Wiedergabe von Tonträgern gehört nicht zur Zahnbehandlung. Die Patienten genießen zufällig und unabhängig von ihren Wünschen je nach dem Zeitpunkt ihres Eintreffens in der Praxis und der Dauer des Wartens sowie der Art der ihnen verabfolgten Behandlung Zugang zu bestimmten Tonträgern. Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die normalen Patienten eines Zahnarztes für die in Rede stehende Wiedergabe aufnahmebereit wären.

Kann man wohl auch auf alle anderen Arztberufe und ähnliche umlegen.


Hier noch ein Youtube- Link zum Thema (C)opyright Math(tm)
http://www.youtube.com/watch?v=GZadCj8O1-0
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BeitragVerfasst am: 26.03.2012, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.indiegogo.com/future-of-copyright

Zitat:
What should the future of copyright law look like? Write, sing, animate or talk about it, and win the prize funded by crowds.


Hab zwar keine Idee, aber weiterverbreiten kann ich's ja.
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BeitragVerfasst am: 29.03.2012, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1332324075228/Urteil-Gericht-Filehoster-Rapidshare-ist-legal

Nicht rechtskräftig.
sm
Zitat:
Im Rechtsstreit zwischen der Gema und Rapidshare in Deutschland ist das Oberlandesgericht in Hamburg nun zu dem Schluss gekommen, dass der Filehoster legal arbeitet, berichtet Torrentfreak. Allerdings muss Rapidshare externe Webseiten bezüglich Links zu urheberrechtsverletzenden Dateien beobachten.
Zitat:
Das Gericht hält explizit fest, dass das Geschäftsmodell legal ist. Für Rapidshares CEO Alexandra Zwingli ist das "ein bedeutendes Ergebnis".
Zitat:
Laut Gerichtsurteil hat Rapidshare auch keine Verpflichtung proaktiv die Dateien zu überprüfen, die von den Nutzern hochgeladen werden. Stattdessen muss der Filehoster externe Webseiten beobachten, die zu urheberrechtlich geschützten Dateien auf Rapidshare verlinken und den Zugang zu diesen Dateien sperren.
Zitat:
"Das ist genau das, was Rapidshare seit vielen Jahren macht. Wenn das Anti-Missbrauch-Team einen Download-Link auf diesen Seiten identifiziert, der zu einer Datei führt, die klar illegal auf den Servern der Firma veröffentlicht wurde, wird die fragliche Datei sofort geblockt", sagt Rapidshare.

Zitat:
Dennoch erhebt Rapidshare Einspruch, dass sie zu dieser Art der Überwachung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses gezwungen werden und werden deshalb den Fall zum Obersten Gerichtshof tragen.

"Wir glauben, dass eine aufgezwungene Durchführung solcher Maßnahmen aus rechtlicher Sicht fragwürdig ist. Darum wollen wir die Frage über die proaktive Überwachung von externen Webseiten auf höchster gerichtlicher Ebene klären", sagte Zwingli.

Das Urteil des Obersten Gerichtshof könnte große Auswirkungen auf alle in Deutschland aktiven Filehoster haben.

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BeitragVerfasst am: 07.04.2012, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt, wo die Piratenparteien zumindest in D realistische Chancen auf wirklichen Einzug haben, nehmen die Überreaktionen zu - vor allem jene, die überhaupt nicht auf das Reagieren, worum's eigentlich geht.

Hier ein guter Artikel dazu:
http://www.dirkvongehlen.de/index.php/netz/vom-wissen-der-wichser-zwei-thesen-zur-urheberrechtsdebatte/

Zitat:
Man könnte also meinen, die Urheberrechts-Debatte käme voran.

In Wahrheit kommt hier nichts voran, hier kommen vor allem Vorurteile heraus. Laut Horizont soll der Filmemacher Volker Schlöndorff im Focus gesagt haben:

“Die Forderung der Piraten läuft auf eine Abschaffung von Kultur und Kreativität hinaus, zugunsten von ein paar instant satisfaction suchenden Wichsern.”

Der Ton, der im Rahmen der Handelsblatt-Aktion (bei Netzpolitik wird dieser Begriff eingeordnet) angeschlagen wird, ist stellenweise kaum feiner. Das ist – wie bei Regeners Wutrede – erstaunlich, denn gerade Künstlern hätte man mehr Sprachgefühl zugetraut. Zudem verrutschen ihnen vor lauter Empörung ein paar Begriffe

Zitat:
1. Die digitale Kopie ist keine Stimmungsfrage
Die Verwendung des Begriffs Umsonstkultur (bitte bei wirres.net an unterschiedlicher Stelle nachlesen, warum das Unsinn ist) suggeriert, es handele sich um eine besondere Kultur, die durch das Netz Einzug erhalten habe, also um eine neue Haltung, die Menschen angenommen haben seit es das Internet gibt. Diese Annahme ist Kern des ersten Missverständnisses: Denn natürlich hat sich der Mensch nicht durch das Internet verändert, seine Möglichkeiten wurden vielmehr erweitert. Es wird heute genauso geklaut aufgenommen wie zu Zeiten der Kassettenkopie. Die Menschen, die heute digital kopieren, sind genauso verkommen wie die Kassettenjungs und Kassettenmädchen aus Nick Hornbys “High Fidelity”. Neu sind die technischen Bedingungen unter denen dies heute geschieht.

Zitat:
Das ist Fluch und Segen zugleich – und die Gesellschaft muss dringend eine Lösung für das Dilemma schaffen, in das die digitale Kopie sie gestürzt hat. Diese Lösung kann aber nur auf Basis von Einsicht in die technische Neuerung gefunden werden. Zu suggerieren, für eine Lösung des Dilemmas genüge lediglich eine andere Kultur oder ein moralischer Appell, ist unredlich.

Zitat:
2. Die Realität ist für das Urheberrecht bedrohlicher als die Piraten
Weil manche Piraten den Begriff des geistigen Eigentums ablehnen, folgern viele, sie würden das Urheberrecht abschaffen wollen. Selbst wenn das tatsächlich so im Parteiprogramm stünde, würde mir als Freund des Urheberrechts eine andere Entwicklung viel größere Sorge bereiten: der massive Legitimationsverlust des Urheberrechts. Überspitzt formuliert: Ich befürchte, die Realität wird das Urheberrecht viel eher abschaffen als die Piraten.
Das Urheberrecht braucht eine gesellschaftliche Einsicht in seine Notwendigkeit (wie der Jura-Professor Axel Metzger unlängst anschaulich dargelegt hat). Diese Einsicht schwindet zusehens, wenn Menschen das Gefühl haben, für eine Tätigkeit kriminalisiert zu werden, die sie als alltäglich ansehen bzw. die so selbstverständlich geworden ist, dass man sie kaum vermeiden kann. Die Kosten, die die Gesellschaft aufbringen müsste, um Menschen das digitale Kopieren langfristig tatsächlich zu untersagen (und dieses Verbot auch durchzusetzen), sind enorm. Wer dem mit einer Verschärfung der Strafen begegnen will, wird eher den Widerstand gegen diese Gesetze fördern als die Einsicht in ihrer Notwendigkeit. Die beiden Schweizer Wirtschaftswissenschaftler Guy Kirsch und Volker Grossmann haben das Dilamma unlängst in der in der FAZ so auf den Punkt gebracht: “Gesetze aber, die dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen, sind auf die Dauer nicht durchzusetzen; mehr noch: Sie zerstören den Glauben an die Gesetzlichkeit.”

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BeitragVerfasst am: 11.04.2012, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sei kein gewerblicher Dieb, denn die landen zu recht im Gefängnis:

http://orf.at/stories/2114701/
Zitat:
Der Chefprogrammierer des illegalen Filmportals Kino.to ist von einem deutschen Gericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen heute der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

Der Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus.
Zitat:
Der 29-Jährige sitzt seit vergangenem Jahr in U-Haft. Kino.to wurde von den Behörden gesperrt. Über die Seite waren 135.000 unlizenzierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei Filehostern lagerten.

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BeitragVerfasst am: 14.04.2012, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spreeblick.com/2012/04/14/ich-heb-dann-mal-ur/

Hier ein guter Artikel, der ähnlich wie der zwei weiter versucht, sachlich zu sein.
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BeitragVerfasst am: 01.05.2012, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.nytimes.com/2012/04/27/nyregion/at-92-movie-bootlegger-is-soldiers-hero.html?_r=3&pagewanted=all

WWII- Veteran verschickt in großem Stil kopierte Bootleg-DVDs an Soldaten in Irak und Afghanistan.
MPAA knirscht mit den Zähen, tut aber nichts.
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BeitragVerfasst am: 07.05.2012, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Dank Twitter komme ich immer wieder zu spannenden artikeln zum Thema:

http://irights.info/?q=content/verlage-im-netz-nicht-so-schutzlos-wie-behauptet

(danke @peterglaser für den Link)

Am Anfang geht es um einen Vertag von Schiller, lange bevor es Urheberrecht im heutigen Sinne gab und im Rest um Verlage, Zeilenhonorar und wen das Urheberrecht (nicht) schützt.
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BeitragVerfasst am: 10.05.2012, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

http://orf.at/stories/2119654/2119662/

Zitat:
Victor Willis ist bekannt streitlustig: Der frühere „Polizist“ der Discogruppe Village People hat in der Vergangenheit auch seine ehemaligen Band-Kollegen mit Klagen eingedeckt. In seinem jüngsten Prozess hatte er es auf scheinbar aussichtsloser Position mit der Musikindustrie aufgenommen. Doch zur Überraschung aller trug Willis den Sieg davon - und versetzt damit die Branche in helle Aufregung.

Willis hatte aufgrund der US-Urheberrechtsnovelle des Jahres 1976 geklagt. Damals wurden nach heftigem Lobbying der Musikindustrie die Schutzfristen für Tantiemenpflichten verlängert. Als Trostpflaster für die Künstler wurde damals die kaum beachtete Nebenbestimmung eingefügt, dass sich Urheber von Werken unter bestimmten Auflagen nach 35 Jahren aus ihren Verträgen lösen könnten. Willis wartete - und brachte zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Klage gegen die Verlagsfirmen Scorpio und Can’t Stop ein.
Zitat:
Willis wollte die Rechte an Hits wie „Y.M.C.A.“, „Macho Man“ und „In The Navy“ zurück. Insgesamt ging es um 33 Songs, die er damals für die Gruppe mitverfasst hatte, und die er nun wieder haben wollte. Wie unzählige andere Künstler am Beginn ihrer Karrieren hatte Willis in den 70ern einen Vertrag unterschrieben, der ihm nur einen geringen Anteil der Tantiemen an seinen eigenen Songs ließ und damit vor allem - jedes Mal, wenn der Song gespielt oder gekauft wird - bei Verlegern und Plattenfirmen die Kassen klingeln lässt.
Ich vermute, nicht nur jetzt sondern auch vor 30 Jahren hat es geheißen, alles für die Künstler, und damals wie heute ist nicht alles Gold was glänzt.
Zitat:
Es war ein „David gegen Goliath“-Szenario: Die Anwälte der Gegenseite deckten Willis mit einem Sperrfeuer aus spitzfindigen Argumenten ein, warum die Klage nicht zulässig sein solle. Genau das erwies sich jedoch als gewaltiger Bumerang: Richter Barry Ted Moskowitz entschied in jeder einzelner dieser Detailfragen zugunsten von Willis. Damit wurden - zumindest für die USA - mit einem Schlag die über Jahrzehnte lang beliebtesten Tricks, mit denen die Unterhaltungsindustrie Künstler übers Ohr gehauen hat, vom Tisch gewischt.
Wenn schon der ORF "übers [sic] Ohr gehauen" schreibt, dann muss das schon recht oarg sein.
Zitat:
Die Vertreter der Industrie hatten etwa argumentiert, die Village People seien eine Castingband gewesen und Willis hätte allein keinen einzigen Song verkauft, sei also nur musikalischer „Lohnarbeiter“ gewesen. Irrelevant, urteilte der Richter: Die Songs hätten sich eben gut verkauft und Willis habe sie eben geschrieben. Außerdem brachten die Anwälte vor, die Songs seien erst durch den Beitrag der Industrie zu Hits geworden. Irrelevant, befand der Richter: Willis sei der Autor, die Entlohnung der Industrie basiere auf anderen Faktoren.

Schließlich brachten die Verlegeranwälte ins Spiel, dass alle Beteiligten damals die gleichen Verträge unterschrieben hätten und also auch gemeinsam wieder aus den Verträgen aussteigen müssten. Das Kalkül dahinter war klar: Niemals würde Willis oder sonst jemand alle Beteiligten an einer Plattenproduktion, bis hin zum Tontechniker, für eine aussichtslos scheinende Klage hinter sich versammeln können. Irrelevant, urteilte der Richter jedoch auch da: Willis sei Urheber und müsse damit die Möglichkeit haben, mit seinen Rechten nach eigenem Gutdünken umzugehen.
Zitat:
Der wahre K.-o.-Schlag gegen die bisherige Übermachtposition der Industrie versteckt sich jedoch in der zehnseitigen Begründung des Urteils. Darin heißt es, Sinn des US-Urheberrechts sei es gerade auch, Künstler vor „wenig einträglichen“ Tantiemenvereinbarungen zu schützen. Eigens wird dabei auf die oft „ungleiche Verhandlungsposition“ des Künstlers gegenüber Unterhaltungskonzernen hingewiesen, die auch an der „Unmöglichkeit“ liege, „den Wert eines Werks zu bestimmen, bevor es verwertet wird“.

Willis bekam damit als erster Künstler der USA das Recht, gemäß der Urheberrechtsnovelle des Jahres 1976 aus seinem alten Vertrag auszusteigen. Künftig bekommt er ein Drittel aller Tantiemen seiner Village-People-Hits. Bisher waren es nur ein bisschen mehr als zwölf Prozent. Und es könnte noch weitergehen: Willis will noch einmal klagen, weil er argumentiert, dass sich sein damaliger Verleger als Mitautor eingetragen hatte, ohne je an den Songs mitgeschrieben zu haben - eine ebenso seit Jahrzehnten übliche Praxis.
Das ist auch eine schöne Praxis - sicher genauso im Sinne der KünstlerInnen.
Ich mein, bei Computerspielen steht auch immer irgendwo im Nachspann der CEO der Firma (und oft auch seine Teamassistenz), ohne dass der mit dem konkreten Spiel was zu tun hat. (Random Gender Fact: kenne jetzt keine weibliche Computerspielfirma-CEO)
Zitat:
Es wäre eine weitere Revolution: In einem Prozess müsste dann geklärt werden, wie wichtig der Anteil einzelner Beteiligter für den Wert eines Werks wäre. Bisher müssen sich im Normalfall alle als Urheber angegebenen Personen die Tantiemen zu gleichen Teilen aufteilen - etwa auch bei Hits mit blödsinnigen Texten, die ihren Erfolg ausschließlich der zugkräftigen Melodie verdanken. Nicht umsonst ist der Texter bei gerade solchen Liedern „zufällig“ auch sehr oft der Verleger.

Laut internationalen Medienberichten wollen weitaus bekanntere Künstler nun jedenfalls auf Willis’ Pfaden wandeln: Bob Dylan, Bruce Springsteen, Billy Joel, Tom Waits, Tom Petty und andere mehr sollen ebenfalls Klagen gegen ihre früheren Verleger und Rechtehalter vorbereiten. Viele Künstler haben die Chance jedoch nicht: Zu den Lobbying-Erfolgen der US-Musikindustrie im Jahr 1976 gehörte auch, dass de facto alle Künstler mit Erfolgen vor den 70er Jahren - man denke an Rock ’n’ Roll und Soul - auf ewig in Knebelverträgen gefangen sind.

Tja, und wenn jetzt die KünstlerInnen für das Urheberrecht und gegen Reformbestrebungen in die Bresche springen - hier zeigt sich wieder, für wen sie da eigentlich die Lanze brechen.

Ich find das jetztige, österreichische System eh gar nicht so schlecht.
Ich zahle Abgaben für diverse Datenträger wie Rohlinge und was nicht alles, was ich kaufe, gerne auch für PCs, Inetzanschlüsse usw., wenn die Beträge fair sind und die Rahmenbedingungen vernünftig bleiben.

Dafür darf ich mir - nur für den eigenen, nichtkommerziellen Gebrauch - Privatkopien anfertigen, und wenn ich das via Runterladen aus dem Netz mache, ist es (derzeit) auch legal und niemand darf mir ein schlechtes Gewissen einreden. (Ausführlicher dazu: Das erste Posting)
Wer urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet, soll eine - rechtsstaatlich einwandfrei und wenn es geht ohne Verletzung der Privatsphäre von breiteren Schichten der Bevölkerung - am Deckel kriegen.

Das Geld, was durch diese "Leerkassettenvergütungen" eingenommen wird, muss halt fair verteilt werden, aber wofür sonst sind denn diese Verwertungsgesellschaften gut?
Und wenn viele Pornos getauscht werden, dann die haben genauso ein Urheberrecht auf ihre Fickfilmchen wie Justin Bieber, Lady Gaga und die Wiener Philharmonie (sofern sich die nicht auch alle von ihren Plattenfirmen über den Tisch ziehen haben lassen, siehe erster Teil des Postings.) Selbst auf meine Postings habe ich Urheberrecht (ich würd' auch ein Geld dafür nehmen, so ist's ja nicht.)

Das Geld wird schon eingenommen. Jetzt muss es noch fair verteilt werden.
Wir müssen keine Kulturflatrate fordern - wir haben sie ja schon.
Etwas Nachjustieren und ein für alle tragfähiger Kompromiss ist in Reichweite - für KünstlerInnen, KonsumentInnen und die Verwertungs- und Verlagsgesellschaften.

Dieses Posting= http://goo.gl/QvuwB
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Zuletzt bearbeitet von dejost am 27.11.2012, 08:57, insgesamt 4-mal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 29.05.2012, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Diskutiert wird zum Urheberrecht derzeit allerortens. Ich tu mir da nicht so viel an, an eine wirkliche Änderung glaube ich derzeit nicht, denn die müsste eher auf EU, wenn nicht sogar auf WIPO- Ebene, angestoßen werden.

Da kommt es mir doch entgegen, dass ich in Felix Austria hause, denn hier gibt's prinzipiell keine Reformen, weil die politischen Parteien auch keinerlei politischen Gestaltungswillen zeigen. IFPI&Co sind ohnehin der - pro domo - falschen Rechtsansicht, dass der Download von mp3s udgl für private Zwecke in Österreich illegal ist (wieso das falsch ist siehe zB das erste Posting in diesem Thread), und wollen daher auch nix ändern.
Das österreichische Beiboot der Piraten ist dankenswerterweise seit Jahren nur damit beschäftigt, sich selbst zu zerfleischen, auch aus dieser Ecke droht daher kein Ungemach.
Auch ich selber sehe nur den Bedarf nach Adaptionen, nicht nach Revolution (siehe letzte Absätze des vorigen Postings).

Dafür schaue ich mit Staunen nach Deutschland. Da gibt's nicht nur eine Linkspartei - bei uns ist ja nicht mal die sozialdemokratische Partei sozialdemokratisch - die haben auch noch Ideen. Bei uns Österreicher heißt's ja bekanntlich "Wer Visionen hat, braucht einen Arzt".

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Linkspartei-positioniert-sich-zum-Urheberrecht-1585245.html

Zitat:
Die Linken wollen demnach vor allem die Rechtspositionen der Urheber gegenüber den Verwertern stärken und sogenannte Total-Buy-Out-Verträge ächten, in denen die Urheber die Nutzungsrechte an ihren Werken dauerhaft an einen Verwerter abtreten. Den Weiterverkauf von elektronischen Kopien (MP3s, E-Books et cetera) will die Partei erlauben.
Dem letzten Punkt jauchze ich zu!

Zitat:
Dem von der Verlagsbranche geforderten Leistungsschutzrecht erteilt die Linke eine Absage. Die Partei ist der Auffassung, dass ein Leistungsschutzrecht die freie Verbreitung von Informationen im Internet behindere. Ebenso wendet sich die Linke gegen eine Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen. Heute gelten Schutzfristen bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein solches "Erbrecht" sei mit den Vorstellungen der Partei von gerechter Verteilung nicht vereinbar.
Bei uns hat die SPÖ übrigens das Auslaufen der Erbschaftssteuer aus Koalitionsgründen hingenommen.
Zitat:

Darüber hinaus positioniert sich die Linkspartei klar gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sowie gegen ein System der Warnhinweise oder gar Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen im Netz. Die in diesem Zusammenhang von Rechteinhabern geforderte Überwachung des Netzverkehrs durch die Internetanbieter wecke schnell weitere Begehrlichkeiten.
Bei uns haben zunächst die VerantwortungsträgerInnen auf EU-Ebene klammheimlich zugestimmt, aber als es dann - auch untypisch - einen ordentlichen öffentlichen Aufschrei gegeben hat, wurde wieder kräftig zurückgerudert.
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BeitragVerfasst am: 31.05.2012, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

http://fm4.orf.at/stories/1699390/

Zitat:
Alle drei damit befassten Parlamentsausschüsse lehnten [ACTA] heute ab. Die Konservativen (EPP) hatten vergeblich versucht, dies durch Geschäftsordnungstricks zu verhindern.

Zitat:
Nach diesen beiden Abstimmungen kursierten in den in den Twitter-Threads zum Thema bereits die erste Witze, dass nun das "Three Strikes Out"- Modell gegen ACTA in Anwendung käme.
Zitat:
Argumentatives Kernstück der beschlossenen Empfehlung ist, dass ACTA unvereinbar mit den Grundrechten ist.

Für Details verweise ich auf den verlinkten Artikel.
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BeitragVerfasst am: 24.06.2012, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.wired.com/gamelife/2012/06/japan-download-copyright-law/

Zitat:
Japan’s legislature has approved a bill revising the nation’s copyright law to add criminal penalties for downloading copyrighted material or backing up content from a DVD. The penalties will come into effect in October.

The Upper House of the Japanese Diet approved the bill by a vote of 221-12, less than a week after the measure cleared the lower house with almost no opposition. Violators risk up to two years in prison or fines up to two million yen (about $25,000).

Sogar runterladen von Youtube ist jetzt verboten.

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/gema-sprecherin-schlicher--es-geht-um-gerechtigkeit-,10809150,16452772.html

Die dt GEMA ändert die Gebühren, große Diskussion.
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BeitragVerfasst am: 06.07.2012, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Spannende Entscheidung des EuGH in der RS C‑128/11 aus dem Verwertungsrechtebereich. Es geht um schon benutzte Oracle Lizenzen die von eine Firma UsedSoft GmbH laut Urteil zulässigerweise an- und weiterverkauft werden:

Zitat:
1. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ist dahin auszulegen, dass das Recht auf die Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms erschöpft ist, wenn der Inhaber des Urheberrechts, der dem möglicherweise auch gebührenfreien Herunterladen dieser Kopie aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt hat, gegen Zahlung eines Entgelts, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen, auch ein Recht, diese Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen, eingeräumt hat.

2. Die Art. 4 Abs. 2 und 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24 sind dahin auszulegen, dass sich der zweite und jeder weitere Erwerber einer Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie berufen können und somit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie als rechtmäßige Erwerber einer Programmkopie anzusehen sind, die vom Vervielfältigungsrecht nach dieser Vorschrift Gebrauch machen dürfen, wenn der Weiterverkauf dieser Lizenz mit dem Weiterverkauf einer von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie verbunden ist und die Lizenz dem Ersterwerber ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen wurde, das es diesem ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen.

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BeitragVerfasst am: 06.07.2012, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Spannend.
Mal sehen, was draus wird.

http://winfuture.de/news,70703.html

Zitat:
Der Filehoster Oron, der von einem Pornoproduzenten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verklagt worden ist, hat sich offenbar bereit erklärt, die Namen, IP- und E-Mail-Adressen sowie Bankdetails seiner Kunden preiszugeben.

Damit will Oron einer Klage von Corbin Fisher, einem auf ganz besondere Erwachsenenunterhaltung spezialisiertem Unternehmen, bzw. der Muttergesellschaft Liberty Media entkommen. Liberty Media hatte Oron auf 34,8 Millionen US-Dollar verklagt, man wirft dem Filehoster vor, mit seinem Angebot Verstöße gegen das Urheberrecht zu verursachen.

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BeitragVerfasst am: 11.07.2012, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

http://futurezone.at/netzpolitik/10031-hadopi-verwirrung-um-internet-sperren.php?rss=fuzo

HADOPI gibt's auch schon 2 Jahre.

Zitat:
Seit fast zwei Jahren ist in Frankreich die Behörde HADOPI (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur l`Internet) aktiv. Sie ist unter der Regierung Nicolas Sarkozy geschaffen worden, um im Internet gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen - mit der letzten Konsequenz, den Nutzern das Internet abzudrehen.

Zitat:
Dabei überwacht HADOPI selbst gar nichts, wie die Rechtsschutzbeauftragte Rose-Marie Hunault bei ihrem Besuch in Wien im Rahmen der Musikwirtschaftstage erklärte, sondern Rechteinhaber melden Urheberrechtsverletzungen an HADOPI und zwar ausschließlich im Bereich Peer-to-Peer. Streaming-Dienste oder Filehoster sind gar nicht betroffen und kümmern HADOPI auch nicht. Der Grund: Sie würden auf einem „zentralisierten Modell" beruhen, während Peer-to-Peer-Netzwerke dezentral organisiert seien und eine Einbeziehung sei daher nicht vorgesehen, so Hunault in Wien.

Doch wie funktioniert "Three Strikes Out" eigentlich? Das umstrittene Abmahn-Modell beruht darauf, im Laufe der Jahre und bei anhaltenden Urheberrechtsverletzungen drei Verwarnungen an die Tauschbörsen-Nutzer zu schicken, bevor zu drastischen Mitteln gegriffen wird und der Internet-Zugang gekappt werden darf.

Zitat:
Hunault erklärte in Wien, wie der Prozess mit den Warnmails funktioniert (zwischen den einzelnen Briefen liegen beispielsweise Jahre) und wie „erfolgreich" diese Warnmails seien. So seien bis Juni 2012 insgesamt über 1.090.000 erste Verwarnungen gesendet worden, 99.000 Personen haben bei einem erneuten dokumentierten Verstoß eine zweite Verwarnung bekommen. Die Zahl der dritten Verwarnungen beläuft sich bis Juni auf: 314. Aus Sicht von HADOPI ein „Erfolg".

„71 Prozent der Betroffenen, die eine dritte Verwarnung bekommen haben, nehmen Kontakt mit HADOPI auf, um sich erklären zu lassen, was sie tun können, um die Urheberrechtsverletzungen abzustellen", sagte Hunault. Auf Verstöße hin kontrolliert werden nämlich IP-Adressen, und hier sei es wiederum egal, ob der Betroffene selbst unautorisierte Peer-to-Peer-Aktivitäten durchführt oder dies jemand über die IP-Adresse durchführt.

Erst wenn HADOPI zu dem Schluss kommt, dass eine „maßgebliche Rechtsverletzung" vorliegt, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben, die dann entsprechende Maßnahmen einleiten kann. "Das ist bisher jedoch nicht der Fall gewesen", erklärt Hunault auf futurezone-Nachfrage. „Noch ist niemandem das Internet abgedreht worden, allerdings befinden sich ein paar Einzelfälle derzeit in Evaluierung". Das Ziel von HADOPI sei allerdings gar nicht, dass diese Maßnahme notwendig werde, so Hunault. Sondern das Ziel sei, die Bevölkerung durch Informationen aufzuklären. Sie fügt hinzu: „Viele wissen nicht, ob etwas legal ist oder nicht."


Was ich jetzt hier nicht kopiert habe, die Franzosen wissen gar nicht, was HADOPI genau macht, so meinen manche, sie überwachen die Festplatten etc.

Zitat:
Doch abseits der Frage, ob sich die französischen Internet-Nutzer jetzt konkret durch Verwarnungen oder aber durch die bloße Existenz von HADOPI (wie die Studie ja zeigt, wissen viele nicht, ob nicht auch Streaming-Services „betroffen" sind) eingeschüchtert fühlen, ist der Boom an Einnahmen, den sich die Musik- und Filmindustrie erhofft hat, bisher großteils ausgeblieben. Hunault räumte ein, dass sich die Musikindustrie in Frankreich in einer „Rezession" befinde. Bei der Filmindustrie hingegen sei eine „gute wirtschaftliche Entwicklung" zu beobachten. Allerdings sei der Beobachtungszeitraum seit der Einführung von HADOPI bis zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas knapp bemessen, so Hunault.


Also ein voller Erfolg offensichtlich. Ein Musterbeispiel für Europa.
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BeitragVerfasst am: 13.07.2012, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

http://derstandard.at/1341526759646/US-Gericht-erwaegt-ewiges-Urheberrecht

Der Standard berichtet (sogar recht gut, wie ich anmerken darf), über einen Student aus Thailand, der in Thailand legal hergestellte und gekaufte Bücher in den USA verkauft hat. Er wurde in 2. und vorletzter Instanz zu einer Schadenersatz von 600 000 $ wegen willentlicher Urheberrechtsverletzung verurteilt worden, weil die First Sale Doctrine (strittig!) nur für in den USA hergestellte Produkte gilt.
Zitat:
Nach dem US-Copyright-Gesetz kann ein Urheber grundsätzlich kontrollieren, ob und wem er eine Kopie seines Werks gibt. Die First Sale Doctrine beendet die Kontrolle des Urhebers über eine bestimmte Kopie (Werkstück) aber, sobald dieses Stück einmal verkauft wurde. Der neue Eigentümer darf seine Sache dann nach Belieben weitergeben, sei es durch Verkauf, Leihe, Vermietung, als Geschenk oder auch durch simples Wegschmeißen.


Das erstinstanzliche Urteil ist aus hiesiger rechtsstaatlicher Sicht auch eher problematisch:
Zitat:
Der Erstrichter hatte es dem Thailänder sogar untersagt, sich gegenüber den Geschworenen auf die First Sale Doctrine zu berufen. Auch dem Vorschlag, die Geschworenen darüber aufzuklären, dass die Rechtslage strittig ist, folgte der Richter nicht.


Ärger sind die Konsequenzen, wenn das bestätigt wird:
Zitat:
Im Ergebnis behält ein Rechteinhaber in den USA die volle Kontrolle über das weitere Schicksal seiner Ware, solange er diese im Ausland hergestellt hat. Selbst für das Wegschmeißen eines alten, im Ausland gedruckten Werbeprospekts müsste man dann die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen. In manchen Fällen könnten sich die Eigentümer auf das schwammige Konzept des Fair Use berufen. Aber das ist juristisch riskant.

Durch die bloße Verlagerung der Produktion ins Ausland könnten die Urheberrechts-Inhaber somit den Zwischenhandel wie auch den Handel mit Gebrauchtwaren verbieten oder dafür Gebühren einheben. Das betrifft keineswegs nur Bücher, Musik-CDs und DVDs, sondern praktisch alle Waren, die mit einem urheberrechtlich geschützten Zeichen oder Design versehen sind, vom Haarshampoo über Fahrzeuge bis zur leeren Getränkedose.

Zitat:
US-Anwalt John T. Mitchell zum WebStandard. "Nach dem Urteil des (Berufungsgerichts) bekommt der US-amerikanische Copyright-Inhaber eine riesige Belohnung, wenn er im Ausland produziert. Selbst wenn er es selbst produziert, selbst importiert und selbst in den USA verkauft."

Die dadurch erlangte Kontrolle gehe sogar über den Tod des Kunden hinaus. Selbst das Vererben einer Sache ohne Zustimmung des Rechteinhabers wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht.


Neben dem erwähnten Thailänder gibt es noch einen gleich gelagerten Fall mit einer Chinesin. Der Supreme Court wird über beide Fälle im Herbst entscheiden. Wir dürfen gespannt sein.
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