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Dublin-Verfahren ausgesetzt Syrien-Flüchtlinge dürfen in Deutschland bleiben

Deutschland setzt für Syrer das sogenannte Dublin-Verfahren aus. Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland sollen nicht mehr zurück in den EU-Staat geschickt werden, in dem sie zuerst registriert wurden.
Syrische Flüchtlinge in Griechenland: Deutschland schickt sie nicht mehr zurück

Syrische Flüchtlinge in Griechenland: Deutschland schickt sie nicht mehr zurück

Foto: AP/dpa

Syrische Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragt haben, sollen künftig nicht mehr in jene EU-Länder überstellt werden, in denen sie zuerst registriert worden sind. Das sieht nach Informationen von SPIEGEL ONLINE eine neue Leitlinie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor. Asylverfahren, die in einem anderen EU-Land aufgenommen wurden und noch nicht beendet sind, sollen demnach in Deutschland abgeschlossen werden.

Zwar handelt es sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums nicht um eine "formal bindende Vorgabe" - es ist aber davon auszugehen, dass syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen. Schon bisher wurden Syrer allerdings nur noch in seltenen Fällen nach den Dublin-Regeln in ein anderes EU-Land überstellt - bis Ende Juli 2015 passierte das laut Innenministerium nur in 131 Fällen. In den ersten sechs Monaten des Jahres stellten rund 44.000 Syrer einen Asylantrag in der Bundesrepublik.

Ohnehin schicken die deutschen Behörden Asylbewerber aller Nationalitäten in bestimmte Länder gar nicht mehr zurück, so etwa nach Griechenland. Auch Überstellungen nach Ungarn sind wegen der dortigen Bedingungen für Flüchtlinge umstritten. Grundsätzlich steht es jedem EU-Mitgliedstaat frei, Asylverfahren, die in anderen Ländern begonnen wurden, zu übernehmen.

Die sogenannte Dublin-Verordnung soll regeln, dass ein Asylverfahren nur in einem europäischen Staat stattfindet. Mitglieder sind alle EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Grundsätzlich gilt, dass der Asylantrag dort gestellt und bearbeitet werden muss, wo ein Flüchtling erstmals den Boden eines Mitgliedstaates betritt. Landet ein Asylbewerber auf einem Flughafen in der Bundesrepublik, wäre dies Deutschland.

Entlastung für Behörden

Dieses Szenario ist in der Realität äußerst selten - die meisten Flüchtlinge haben kein Visum, dass sie für eine legale Einreise mit dem Flugzeug bräuchten. Der große Teil der Asylbewerber, die in die EU kommen, reist über das Mittelmeer - von der Türkei nach Griechenland oder von Nordafrika nach Italien - diese Länder müssten also einen Großteil der Flüchtlinge allein aufnehmen.

Doch die Mittelmeerländer sind mit der Zahl der Flüchtlinge überfordert. Italien und Griechenland wird zudem vorgeworfen, dass sie deshalb zumindest teilweise auf eine Registrierung der Neuankömmlinge verzichten. Da die meisten Flüchtlinge ohnehin nach Nordeuropa wollen, werden sie einfach weitergeleitet. Mit der Aussetzung des Dublin-Verfahrens würde Deutschland die Erstaufnahmestaaten entlasten. Hintergrund dürfte aber auch eine Entlastung der hiesigen Behörden sein, die bei Flüchtlingen aus Syrien nun auf aufwendige Prüfverfahren verzichten können.

mag/syd/phw/anr