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Neue Gesetze und Verordnungen Was sich 2014 bei Gesundheit, Rente und Steuern ändert

Die elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht, der Hartz-IV-Regelsatz steigt. 2014 bringt viel Neues für die Bürger - unter anderem auch beim Kauf von Haushaltsgeräten. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick.
Staubsauger in Aktion: Wattzahl künftig begrenzt

Staubsauger in Aktion: Wattzahl künftig begrenzt

Foto: Corbis

Hamburg - Ärgern dürften sich 2014 vor allem Arbeitnehmer - und zwar nicht über eine Veränderung die kommt, sondern über eine, die ausbleibt: Trotz voller Rentenkassen will die schwarz-rot Koalition eine Senkung des Beitragssatzes verhindern; eigentlich war sie gesetzlich vorgeschrieben. Auf diese Weise dürften die meisten Arbeitnehmer trotz höherer Freibeträge bei der Steuer kaum eine Entlastung spüren.

Sonst halten sich Plus und Minus im kommenden Jahr oft die Waage: Die Post erhöht das Porto, dafür werden Handy-Telefonate im EU-Ausland billiger. Und wer sich einen sehr leistungsstarken Staubsauger kaufen will, muss bis spätestens August zuschlagen. Was bringt also 2014 für Steuerzahler, Verbraucher und Familien? Die große Übersicht.


Verbraucherschutz - EU-weites Widerrufsrecht bei Online-Einkauf

Ab Mitte Juni gilt EU-weit ein einheitliches Widerrufsrecht beim Internet-Shopping. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann 14 Tage nach Erhalt der Ware. Allerdings muss der Kunde den Widerruf nun ausdrücklich erklären - die Waren wie bislang einfach zurückzuschicken, genügt nicht mehr. Den Händlern steht es frei, das Porto für die Retoure auf den Kunden abzuwälzen.

Der Verkauf von Staubsaugern mit einer Leistung ab 1600 Watt ist ab September in der EU verboten - so soll Energie gespart werden. Ab dann müssen Hersteller die Geräte außerdem mit einem Label für den Stromverbrauch versehen.

Hersteller regionaler Lebensmittel dürfen ab Januar 2014 ein blau-weißes sogenanntes Regionalfenster auf die Verpackung ihrer Waren drucken. Es soll darüber informieren, wo die Zutaten herkommen, wo ein Produkt verarbeitet und wo es verpackt wurde.

Ab Mitte Dezember 2014 müssen Lebensmittelhersteller 14 Inhaltsstoffe, die besonders oft Allergien hervorrufen, auf der Zutatenliste besonders markieren.


Arbeit und Steuern - etwas höhere Freibeträge

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2014 um 224 auf dann 8354 Euro im Jahr. Spätestens 2014 ist nach dem jüngsten Existenzminimumbericht eine Erhöhung des Kinderfreibetrags von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro fällig. Davon profitieren vor allem höhere Einkommen, der Gesetzgeber muss dies aber noch regeln. Normalerweise steigt dann auch das Kindergeld.

Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert der beitragspflichtige Höchstbetrag im Westen um 150 auf 5950 Euro pro Monat. In Ostdeutschland steigt die Grenze um 100 Euro auf 5000 Euro. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von derzeit 3937,50 auf 4050 Euro im Monat angehoben. Die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, steigt ebenfalls: von 4350 auf 4462,25 Euro.

Die Verpflegungspauschalen für Geschäftsreisen ändern sich zugunsten derer, die beruflich viele kurze Reisen unternehmen. Eine steuerfreie Pauschale von zwölf Euro gibt es vom Arbeitgeber nun bereits bei einer Abwesenheit von acht Stunden. Wer 24 Stunden unterwegs ist, bekommt 24 Euro. Bei mehrtägigen Reisen erhalten Arbeitnehmer für An- und Abreisetag pauschal je zwölf Euro.

Zweitwohnungen lassen sich ab 2014 nur noch mit maximal 1000 Euro pro Monat als Werbungskosten geltend machen.

Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld bleibt auch für das Jahr 2014 bei bis zu zwölf Monaten. Dies soll den Unternehmen Planungssicherheit geben und Entlassungen möglichst verhindern. Ohne Neuregelung wäre die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld mit dem Jahreswechsel auf die gesetzlich vorgesehene Dauer von sechs Monaten zurückgefallen.

Ab Januar gilt in Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger auch für Rumänen und Bulgaren. Sie haben dann das uneingeschränkte Recht, in der Bundesrepublik eine Arbeit zu suchen. Erwartet werden nach jüngsten Prognosen insgesamt bis zu 180.000 Zuwanderer.

Die rund sechs Millionen Empfänger von Leistungen nach Hartz IV bekommen monatlich fünf bis neun Euro mehr. Der Regelsatz für Singles steigt von 382 auf 391 Euro, Partner bekommen künftig 353 Euro, für Kinder bis sechs Jahre erhöht sich der Satz auf 229 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren bekommen 261 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 296 Euro pro Monat.

Ab dem 1. Januar steigt die Tabaksteuer. Eine Packung Zigaretten könnte dann um vier bis acht Cent teurer werden, eine Packung Feinschnitttabak um 12 bis 14 Cent.


Rente - auf dem Weg zur Rente ab 67

Etwa 20,5 Millionen Ruheständler können für Mitte 2014 mit einer Rentenerhöhung um voraussichtlich gut zwei Prozent rechnen. Im Osten dürfte der Aufschlag etwas höher ausfallen als im Westen - der exakte Erhöhungssatz wird im März bekanntgegeben.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung verbleibt bei 18,9 Prozent. Das ist zwar immer noch der niedrigste Stand seit 1995 - doch Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dadurch um eine ihnen eigentlich zustehende Entlastung von knapp sechs Milliarden Euro jährlich gebracht. Denn eigentlich wäre Anfang 2014 eine Senkung auf 18,3 Prozent fällig gewesen.

Die schwarz-rote Koalition will stattdessen den bisherigen Beitragssatz festschreiben und aus den Mehreinnahmen neue Leistungen wie die verbesserte Mütterrente, die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte und höhere Erwerbsminderungsrenten finanzieren.

Auf dem Weg zur Rente mit 67 erreicht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die dritte Stufe: Neurentner des Geburtsjahrgangs 1949 müssen 2014 für eine abschlagsfreie Rente drei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 ist dann der Prozess beendet, die Rente mit 67 erreicht.


Gesundheit und Pflege - Neue Gesundheitskarte wird Pflicht

Ab Januar wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) inklusive Foto für alle Versicherten ab 15 Jahren Pflicht. Ausgenommen von der Regelung ist nur, wer sich nicht fotografieren lassen kann, etwa wegen Bettlägerigkeit.

Das öffentlich einsehbare Benotungssystem für Pflegeheime - der sogenannte Pflege-TÜV - wird ab Januar strenger: Die Messlatte für eine "sehr gute" Bewertung wird heraufgesetzt. Ambulante Pflegedienste werden aber weiter nach den alten Kriterien bewertet. Zudem müssen Pflegeheime den Pflegekassen Angaben zu ihrer ärztlichen Versorgung machen. Wer nach einer Einrichtung sucht, soll dies im Internet nachlesen können.


Auto und Zoll - Neues Punktesystem für Verkehrssünder kommt

Ab 1. Mai gilt für Autofahrer ein neues Punktesystem bei Verstößen am Steuer. Ab dann gibt es je nach Schwere des Vergehens einen, zwei oder drei Punkte. Der Führerschein wird bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen. Über den freiwilligen Besuch von Schulungen kann ein Punkt binnen fünf Jahren abgebaut werden, wenn man maximal fünf Punkte hat. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.

Ab 1. Juli müssen auch Pkw-Fahrer bei privaten Fahrten eine Warnweste im Wagen haben. Für gewerbliche Fahrzeuge gilt die Pflicht bereits.

Der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß bei der Kfz-Steuer wird für Autos mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Januar verschärft. Die steuerfreie Basismenge sinkt dann auf 95 Gramm je Kilometer.

Ab dem 1. Januar dürfen Privatpersonen nur noch 300 Zigaretten statt der bisher möglichen 800 Zigaretten aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien steuerfrei nach Deutschland mitbringen. Für Polen gilt diese Einschränkung aber nicht - anders als vom Zoll ursprünglich gemeldet.


Immobilien und Energie - nur noch geeichte Zähler erlaubt

Vermieter dürfen ab Januar nur noch geeichte Zähler für Warmwasser und Heizung nutzen. Anderenfalls darf der Mieter die anfallenden Kosten pauschal um 15 Prozent kürzen - allerdings nur für die Anteile, die nicht korrekt gemessen wurden.

Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, muss ab Mai einen neuen Energieausweis für die Immobilie vorzeigen. Dort wird diese nach Effizienzklassen zwischen A+ bis H bewertet.

Konstanttemperatur-Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, müssen 2014 ausgetauscht werden. Ausgenommen sind aber Hausbesitzer, die mindestens seit 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.

Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erhöhen nach Angaben des Baufinanzierers Interhyp ab 1. Januar die Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte.


Kommunikation - Post erhöht Porto

Die Post erhöht zum zweiten Mal binnen zwei Jahren das Porto für normale Briefe: Der Preis steigt von 58 auf 60 Cent. Um neun Cent teurer werden außerdem Einschreiben sowie Päckchen und Pakete. Wer allerdings Päckchen bis zwei Kilo in der Postfiliale abgibt, kann sich die Preiserhöhung sparen.

Zum 1. Juli wird Handy-Telefonieren im EU-Ausland billiger: Anrufe aus dem Ausland dürfen dann maximal netto 19 Cent pro Minute kosten, ankommende Anrufe fünf Cent, eine SMS sechs Cent, ein Megabyte an Datenvolumen 20 Cent.


Banken und Geldanlage - Sepa startet

Zum 1. Februar tritt in Europa das Sepa-Zahlungssystem in Kraft - ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung die 22-stellige internationale Kontonummer, kurz IBAN, nutzen. Verbraucher können aber noch bis 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

Aus der Altersvorsorge per Riester-Sparplan lässt sich ab Januar mehr Geld in eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie die Absicherung für Hinterbliebene stecken. Statt bisher 15 Prozent können dann bis zu 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge - maximal aber 2100 Euro je Förderberechtigtem - für die übrigen Versicherungen eingesetzt werden.

Zur Rürup-Rente kann ab 2014 eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abgeschlossen werden.

Wer per sogenanntem Wohn-Riester fürs Eigenheim spart, kann das angesammelte Geld ab Januar jederzeit ganz oder teilweise verwenden, um Schulden für die Immobilie zu tilgen. Zudem darf man das Geld nun auch für den altersgerechten Umbau des Eigenheims nutzen.

fdi/dpa/AFP