Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

Der große Wurf?

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Energiemarktliberalisierung und Energiewende machen den Strommarkt für die meisten Privatkunden zur Blackbox, von der er nur die regelmäßigen Steigerungen seiner Stromkosten und den Preisverfall an der Strombörse wahrnimmt und die Welt nicht mehr versteht. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird die Bundesregierung den Strommarkt noch intransparenter machen.

Kam der Strom in der Vergangenheit für die meisten Kunden aus der Steckdose und wurde in monatlichen Abschlagszahlungen an den Stromversorger bezahlt, der dann einmal jährlich eine mehr oder weniger überraschende Jahresrechnung stellt. Deren Komplexität ja bekanntlich schon die Interpretationsfähigkeit des ehemaligen Bundeskanzlers Schmidt überfordert hat. Der private Endkunde hat hinsichtlich des Stromangebots nur zwei Wünsche: immer und billig. Alle anderen Argumente erreichen ihn bislang nicht.

Der Verbraucher, der sich auch nach 15 Jahren Strommarktliberalisierung noch recht schwer tut, einen neuen Stromanbieter zu wählen, soll künftig verstärkt mit den Akteuren im Strommarkt interagieren. Spätestens wenn er bemerkt, dass der somit von ihm steuerbare Anteil des Preises für seinen Strombezug nur noch etwa 20 Prozent dessen ausmacht, was er auf seiner Stromrechnung vorfindet, wird das Interesse rapide schwinden.

Auch sein Wunsch nach einer Visualisierung seines Stromverbrauchs dürfte weit unterhalb der Vorstellungen der Energieeffizienzexperten liegen. Der Aufwand zur Beeinflussung des Energieverbrauchs der vorhandenen Elektrogeräte steht einfach in keinem besonders günstigen Verhältnis zu den denkbaren wirtschaftlichen Vorteilen. Und so gibt sich der Verbraucher geschlagen.

Der Smart Meter hängt seit Jahren und findet seinen Platz an der Hutschiene der Endverbraucher nicht

Da der Stromverbrauch der privaten Endverbraucher je nach Bundesland nur zwischen 20 und 30 Prozent des gesamten Stromverbrauchs ausmacht, hielt sich das Interesse an den Smart Metern für den privaten Endkunden auch bei den Stromanbietern und den Netzbetreibern in engen Grenzen. Lediglich die Messstellenbetreiber, von deren Existenz die meisten Endkunden wohl gar nichts wissen, sind an den intelligenten Zählern interessiert.

Durch die Fernablesung der Haushaltszähler können sie ihre Kosten deutlich senken. Auch wenn immer von Smart Metern gesprochen wird, scheinen die digitalen Zähler weniger smart zu sein, als etwa die Smartphones. Sie finden bei den Endverbrauchern keine Akzeptanz, denn sie sind nicht sexy. Daran dürfte sich auch wenig ändern, bis die ersten Exemplare mit einem angebissenen Apfel garniert werden. Solange sie der kalifornische Apfelhändler nicht in sein Herz schließt, kommen die Smart Meter nicht so richtig vom Fleck.

Jetzt soll es in Deutschland ein neues Gesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium richten, dessen Entwurf Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Die Bundesregierung beschwört darin die Datensicherheit und verspricht, die Bevölkerung umfassend über die Möglichkeiten und Konsequenzen der Digitalisierung zu unterrichten. Dass dabei von einer Digitalisierung der Energiewende gesprochen wird, ist wohl nicht mehr als Politikmarketing.