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Bremer Tourismusabgabe Bettensteuer verfassungskonform

Bremen. Die Bremer Tourismusabgabe verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat das Bremer Finanzgericht am Mittwoch entscheiden.
17.04.2014, 11:06 Uhr
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Die Bremer Tourismusabgabe verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat das Bremer Finanzgericht am Mittwoch entscheiden. Die auch Bettensteuer genannte Abgabe wird in Bremen seit Januar bei privaten Übernachtungen erhoben. Je nach Hotelkategorie liegt sie zwischen einem und drei Euro.

Ein Hotelbesitzer hatte nun gegen die Abgabe geklagt. Unter anderem argumentierte er vor Gericht, dass das Recht der Gäste auf Datenschutz verletzt werde und Hotelbetreibern eine unzumutbare Mitwirkung bei der Erhebung der Steuer auferlege.

Das Finanzgericht folgte seinen Argumenten nicht – und urteilte, dass die Bremer Abgabe nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Der Kläger hat nun die Möglichkeit, Revision beim Bundesfinanzhof einzulegen.

In Bremen und Bremerhaven wird seit Januar 2013 pro Übernachtung in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen eine Citytax von maximal drei Euro pro Nacht erhoben. Dabei ist der Betreiber der Steuerschuldner, er kann die Abgabe auf seine Gäste abwälzen. Sie muss nicht bezahlt werden, wenn die Übernachtung beruflich bedingt ist. "Die Überprüfung, ob Angaben des Gastes zu beruflich veranlassten Übernachtungen richtig seien, obliege allein der Finanzbehörde und nicht den Beherbergungsbetrieben", argumentierte das Gericht.

Zahlreiche Städte hatten in den vergangenen Jahren angesichts ihrer Finanznot solche Abgaben eingeführt. Mancherorts ist sie inzwischen wieder abgeschafft oder durch andere Modelle ersetzt worden.

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