Bettensteuer wird gelüftet - Oberverwaltungsgericht kippt Tourismusabgabe in der VG Arzfeld

Arzfeld/Waxweiler/Koblenz · Das Oberverwaltungssgericht in Koblenz hat der sogenannten Bettensteuer der Verbandsgemeinde Arzfeld eine Absage erteilt: Die Kommune dürfe diese Abgabe nicht einziehen. Ein Gastwirt aus Waxweiler hatte gegen die Steuer geklagt.

 Da freuen sich die Gastwirte: Die Bettensteuer ist perdu. Unser Symbolbild entstand im Prümer Hotel Goldener Stern. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Da freuen sich die Gastwirte: Die Bettensteuer ist perdu. Unser Symbolbild entstand im Prümer Hotel Goldener Stern. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Rolf Irsch, Betreiber des Hotel-Cafés am Schwimmbad in Waxweiler, freut sich: Er muss keine "Bettensteuer" für seine Übernachtungsgäste an die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld entrichten. Irsch hatte gegen die seit Januar 2013 erhobene Abgabe für Privat-Übernachtungen geklagt (der TV berichtete) - und nun vom Oberverwaltungsgericht Koblenz recht bekommen.

"Erfolg für die Allgemeinheit"

Er habe "von Anfang an so eine Ahnung gehabt, dass das so ausgehen könnte", sagt der Gastwirt. Das Urteil wertet er als Erfolg nicht nur für sich selbst, "sondern für die Allgemeinheit. Wenn das durchgegangen wäre, da wäre ja kein Ende gewesen. Wir zahlen ja schon den Fremdenverkehrsbeitrag in Waxweiler."

Für das Urteil entscheidend war weniger die Abgabe selbst - sondern die Einrichtung, an die sie gezahlt wird, also die VG. Dort reagiert Bürgermeister Andreas Kruppert mit Unverständnis: "Das Gericht hat in der Sache gar nicht entschieden. Es hat nicht die Tourismusabgabe an sich geprüft, sondern gesagt: Dieses Steuerrecht steht nur den Ortsgemeinden zu. Das haben wir nicht verstanden - weil ja die Ortsgemeinden diese Aufgabe an uns übertragen haben."

Thomas Stahnecker, Pressesprecher des OVG, bestätigt, dass es nicht vorrangig um die Abgabe selbst gegangen sei: "Im Urteil ist in der Tat gesagt worden, der Antrag sei begründet, weil die VG nicht berechtigt war, die entsprechende Satzung zu erlassen." Die Abgabe selbst und die Frage, ob sie rechtens sei - das habe man dahingestellt, "weil es nicht mehr darauf ankam". Allerdings habe man auch Bedenken gehabt, "weil es nicht die Pflicht eines Beherbergungsunternehmens" sei, Auskünfte über die Gäste und die Art ihres Besuchs einzuholen.
Die VG nahm - auch, um ihre Tourismusausgaben bezahlen zu können - voriges Jahr etwa 50.000 Euro aus der Abgabe ein. "Wir brauchen Refinanzierungsmöglichkeiten", sagt Kruppert. "Und die haben wir in der Tourismusabgabe gesehen."

Von dem Geld habe man unter anderem eine Wanderbrücke instandgesetzt und die Toiletten im Schwimmbad Waxweiler saniert. Die Sanierung der Umkleideräume sei infolge des Urteils aber jetzt gestrichen: "Das können wir uns nicht leisten."

Die touristischen Betriebe in der VG hätten sich mit der Abgabe fast alle arrangiert, sagt Kruppert: Man habe im vergangenen Jahr etwa 300 Bescheide erlassen. "Und wir hatten insgesamt nur vier Widersprüche." Nun darf die Kommune die Abgabe nicht mehr einfordern. "Und das machen wir natürlich auch nicht mehr", sagt Andreas Kruppert.

Ob das Urteil Konsequenzen für andere Kommunen hat, ist nicht einschätzbar, weil alle eine unterschiedliche Abgabenpolitik verfolgen (siehe Extra).Extra Bettensteuer

Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhob die Abgabe seit 1. Januar 2013 für jede private Übernachtung. Zwischen 80 Cent und einem Euro waren fällig, je nach Preis der Unterkunft, für maximal sieben Übernachtungen pro Gast und Jahr. Kinder und beruflich bedingte Übernachtungen waren davon befreit.

Die Abgabe wurde unabhängig vom Fremdenverkehrsbeitrag erhoben: Den zahlen alle Gewerbetreibenden in touristisch geprägten Kommunen wie Waxweiler - das Geld geht direkt an die Ortsgemeinde.

Auch in Trier wurde zeitweilig eine solche Abgabe gezahlt: Einen Euro pro Gast und Nacht mussten die Hotels seit 2011 an die Stadtkasse abgeben. Im Juli 2012 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Abgabe allerdings für "teilweise verfassungswidrig", weil diese nicht nur von Touristen, sondern auch von berufsbedingt Reisenden erhoben wurde. Die Stadt arbeitet nun an einer neuen Variante: einem Fremdenverkehrsbeitrag, der von allen Selbstständigen und Gewerbetreibenden bezahlt werden soll, die in irgendeiner Weise von Gästen profitieren.
In der Region wird unter anderem auch in Bernkastel-Kues und in Traben-Trarbach ein solcher Beitrag erhoben. Vor weiteren Plänen für solche Tourismus-Abgaben wird vielerorts aber erst noch die geplante Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) abgewartet. Es soll frühestens in diesem Jahr geändert werden. aff/fpl

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