Schwedische Provider müssen Torrent-Plattform Pirate Bay nicht sperren

Ein Stockholmer Gericht hat entschieden, dass der schwedische Zugangsanbieter Bredbandsbolaget die Torrent-Plattform The Pirate Bay nicht blockieren muss. Der Provider hafte nicht für Copyright-Verstöße durch Kunden.

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Pirate Bay
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In Schweden hat die Musik- und Filmindustrie im Streit um Websperren gegen Online-Plattformen, über die rechtswidrig unlizenzierte Songs, Videos, Programme oder Spiele heruntergeladen werden können, eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Stockholmer Bezirksgericht hat Berichten zufolge geurteilt, dass der schwedische Provider Bredbandsbolaget die Torrent-Plattform The Pirate Bay nicht blockieren muss.

Geklagt hatten die Labels Universal Music, Sony Music und Warner Music zusammen mit Organisationen der schwedischen Filmwirtschaft. Sie beantragten, dass der Zugangsanbieter für Copyright-Verletzungen seiner Kunden haftbar gemacht werden sollte, wenn er die in Schweden entwickelte Seite nicht sperre. Bredbandsbolaget hielt dagegen, dass man die eigene Klientel nur mit einem Netzzugang versorge und den freien Informationsfluss sicherstelle.

Das Gericht entschied, dass der Provider sich keiner Beihilfe zu Straftaten schuldig gemacht habe. Man sehe sich daher außerstande, den von den Rechteinhabern geforderten "Bann" anzuordnen, erklärte der Vorsitzende Richter Anders Dereborg. Die Kläger können gegen das Urteil aber noch in Berufung gehen.

In Ländern wie Österreich, Großbritannien oder Irland sperren dortige Zugangsanbieter momentan das umstrittene Portal auf Druck von Rechtehaltern hin beziehungsweise aufgrund gerichtlicher Vorgaben. Ein niederländisches Berufungsgericht kam voriges Jahr dagegen zu dem Ergebnis, dass einschlägige Blockaden ineffektiv seien und hob eine Sperranordnung für einheimische Provider auf.

Hierzulande hat der Bundesgerichtshof gerade erklärt, dass Zugangsanbieter prinzipiell dazu verdonnert werden können, Webseiten mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu blockieren. Rechteinhaber müssten zunächst aber "zumutbare Anstrengungen" gegen den Täter oder den genutzten Host-Provider unternommen haben.

Die Pirate-Bay-Gründer Fredrik Neij und Peter Sunde sowie der Unternehmer Carl Lundström sind in Schweden zu jeweils mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie müssen zudem 46 Millionen Kronen (rund 5 Millionen Euro) zahlen. Ihnen wird vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für massive Urheberrechtsverletzungen geboten zu haben. (jk)